Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um. Ausgangslage Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen. Die Initiative In Kürze Vorlage im Detail 8 Argumente 14 Abstimmungstext 18 5 Ja Für das Initiativkomitee ist die Zerstörung der Natur alarmierend. Auch schöne Landschaften und Ortsbilder würden zerstört. Die Folgen für Gesundheit, Wirtschaft und die Zukunft unserer Kinder seien gravierend. Die Initiative gebe Gegensteuer. Sie verpflichte Bund und Kantone, mehr für unsere Lebensgrundlagen zu tun. biodiversitaetsinitiative.ch Wollen Sie die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» annehmen? Abstimmungsfrage Nein Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Schon heute werden wertvolle Biotope, Landschaften und Ortsbilder geschützt, und die Biodiversität wird gefördert. Bei einer Annahme würden wichtige Anliegen wie die Energieversorgung, die Landwirtschaft oder die Siedlungsentwicklung zu stark eingeschränkt. admin.ch/biodiversitaetsinitiative Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 124 Nein 72 Ja 2 Enthaltungen 33 Nein 12 Ja 0 Enthaltungen Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Neue Siedlungen, Energieanlagen, Eisenbahnstrecken, Strassen oder die Landwirtschaft können die Natur sowie Landschaften und Ortsbilder beeinträchtigen. Die Vielfalt an Tieren und Pflanzen nimmt darum seit Längerem ab. Auch wertvolle Ortsbilder und Landschaften sind unter Druck. Bund und Kantone haben auf diese Entwicklung reagiert. Verschiedene Massnahmen wurden eingeleitet und umgesetzt. Der Bund hat zum Beispiel im Jahr 2012 die «Strategie Biodiversität Schweiz» verabschiedet. 2017 folgte ein Aktionsplan zum Schutz der Biodiversität. In den letzten Jahrzehnten haben Bund und Kantone in die Pflege und Sanierung von Mooren und weiteren Schutzgebieten investiert. Sie haben die Biodiversität auch in der Landwirtschaft und im Wald gefördert. Zudem wurden die wertvollsten Naturräume, Landschaften und Ortsbilder in sogenannten Inventaren bezeichnet, um sie besser zu schützen. Bis heute sind nicht alle Biodiversitätsziele erreicht. Darum plant der Bund beispielsweise aktuell einen zweiten Aktionsplan zur Biodiversität. Erste Vorlage: Biodiversitätsinitiative Argumente Initiativkomitee 14 Argumente Bundesrat und Parlament 16 Abstimmungstext 18 Ausgangslage 9 Der Bund erfasst besonders schützenswerte Naturräume sowie wertvolle Landschaften und baukulturelle Objekte von nationaler Bedeutung insbesondere in Inventaren1: Inventare des Bundes Gebiete für die Natur Die Biotopinventare umfassen Moore, Auen, Amphibienlaichgebiete und Trockenwiesen. Dazu kommen Jagdbanngebiete, Wasser- und Zugvogelreservate sowie Kernzonen der Naturerlebnispärke und der Nationalpark. Landschaften Wertvolle Landschaften finden sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN) und im Inventar der Moorlandschaften. Ortsbilder Das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) bezeichnet die bedeutsamsten Siedlungen des Landes. Verkehrswege Das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) bezeichnet die wichtigsten Wege mit einer historischen Bedeutung. Rund ein Viertel der Landfläche ist von einem Inventar für die Natur oder für die Landschaft erfasst. Das ISOS umfasst einen Fünftel der Ortsbilder. 1 Weitere Informationen zu den Biotopen von nationaler Bedeutung, den Jagdbanngebieten und den Wasser- und Zugvogelinventaren unter bafu.admin.ch > Themen > Biodiversität > Fachinformationen > Ökologische Infrastruktur; weitere Informationen zum Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler (BLN), zu den Moorlandschaften von nationaler Bedeutung und zu den Kernzonen der Pärke unter bafu.admin.ch > Themen > Landschaft > Fachinformationen > Landschaften nationaler Bedeutung; weitere Informationen zum Nationalpark unter www.nationalpark.ch; weitere Informationen zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und Ortsbildschutz unter bak.admin.ch > Baukultur > ISOS und Ortsbildschutz. Inventare des Bundes 10 Erste Vorlage: Biodiversitätsinitiative Ist ein Biotop in einem Inventar des Bundes verzeichnet, so geniesst es einen erhöhten Schutz. Bauen ist in einem solchen Gebiet nur stark eingeschränkt möglich. Dasselbe gilt für Umnutzungen bestehender Gebäude. Gebiete, die im BLNund im ISOS-Inventar (siehe Kasten) verzeichnet sind, geniessen ebenfalls einen besonderen Schutz; dies ist insbesondere der Fall, wenn der Bund selber ein Projekt baut oder genehmigt oder wenn die Kantone Bewilligungen nach Bundesrecht erteilen, beispielsweise für eine Rodung in Zusammenhang mit einem Bauprojekt. Weniger ausgeprägt ist der Schutz, wenn es um Eingriffe geht, für welche die Kantone oder Gemeinden allein zuständig sind; dies gilt meistens bei Baubewilligungen für Wohnbauten. Geltende Bestimmungen 11 Die Initiative will die Biodiversität fördern und stärker schützen. Sie verlangt, dass Bund und Kantone mehr Schutzflächen schaffen und diese in die Inventare aufnehmen. Zum Ausmass der zusätzlichen Flächen macht sie keine Angaben. Zudem verlangt die Initiative mehr Geld für den Schutz der Biodiversität. Heute gibt der Bund für die Biodiversität rund 600 Millionen Franken2 pro Jahr aus. Einen Grossteil dieser Gelder erhalten Landwirtinnen und Landwirte, die auf geeigneten Flächen die Biodiversität fördern. Die Zusatzkosten bei einer Annahme der Initiative lassen sich nur grob schätzen. Für den Bund und die Kantone ist pro Jahr von zusätzlichen Kosten für die Biodiversität von mehr als 400 Millionen Franken auszugehen.3 2 Monet 2030, Biodiversitätsausgaben. Bei diesem Indikator des Bundesamtes für Statistik handelt es sich um einen Zusammenzug verschiedener Positionen aus der Staatsrechnung ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > 21 Nachhaltige Entwicklung > Das Monet 2030-Indikatorensystem > Alle Indikatoren > 15 Leben an Land > Biodiversitätsausgaben). 3 Botschaft des Bundesrates vom 4. März 2022 zur Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative) » und zum indirekten Gegenvorschlag (Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes) ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt > Ausgaben des Bundesblattes > 2022 > März > 63 > BBI 2022 737, Seite 19) Initiative will mehr Schutz und Geld 12 Erste Vorlage: Biodiversitätsinitiative Die Initiative will Natur, Landschaften und Ortsbilder besser erhalten. Sie verlangt mehr Schutz für Objekte, die in einem Inventar des Bundes enthalten sind (siehe Kasten). Dies würde vor allem Kantone und Gemeinden betreffen. Sie müssten zum Beispiel bei der Bewilligung von Bauten stärker Rücksicht nehmen auf den Schutz des Landschafts- und des Ortsbildes. Darüber hinaus verlangt die Initiative, dass der Kerngehalt – die prägenden Elemente – eines Biotops, einer geschützten Landschaft oder eines Ortsbildes ungeschmälert erhalten wird. Dies hätte beispielsweise zur Folge, dass für den Bau einer neuen Eisenbahnstrecke eine kleine geschützte Trockenwiese selbst dann nicht entfernt werden kann, wenn die Wiese an einem anderen Ort neu angelegt werden könnte. Auch die Kantone schützen heute die Natur sowie Landschaften und Ortsbilder mit eigenen Inventaren. Gemäss der Initiative sollen auch hier erhebliche Eingriffe nur unter strengeren Voraussetzungen erlaubt sein, und der Kerngehalt muss ungeschmälert erhalten bleiben. Die Initiative enthält auch eine Regelung für Gebiete, die in keinem Inventar erfasst sind. Hier verlangt sie, dass Natur, Landschaft und Ortsbilder geschont werden. Eingriffe erschweren Prägende Elemente erhalten Inventare der Kantone Generelle Stärkung des Schutzes 13 14 Argumente Initiativkomitee Eine vielfältige Natur sorgt für sauberes Wasser, fruchtbare Böden, Bestäubung und gesunde Nahrung. Ihr Reichtum ist unsere Lebensgrundlage. Doch die Biodiversität ist in der Schweiz stark gefährdet. Viele Lebensräume gehen durch zu intensive Nutzung, Verbauung und Zerschneidung verloren. Die Biodiversitätsinitiative gibt Gegensteuer. Damit unsere Lebensgrundlagen auch künftigen Generationen erhalten bleiben. Die Initiative fordert von Bund und Kantonen gezielte Massnahmen: Sie sollen dafür sorgen, dass die erforderlichen Flächen und Finanzen für die Biodiversität zur Verfügung stehen. Natur und Landschaft sollen geschont werden, auch ausserhalb von Schutzgebieten. Das steht den Anliegen der Landwirtschaft, des Tourismus und der Energieversorgung nicht entgegen: Schützen und Nutzen gehen Hand in Hand. In der Landwirtschaft, im Siedlungsraum, im Wald wird schon einiges für die Biodiversität getan. Das reicht aber nicht, sonst wären unsere heimischen Tiere und Pflanzen nicht so stark gefährdet. Bund und Kantone müssen mehr tun. Dazu braucht es die nötigen Mittel, um Leistungen abzugelten. Eine intakte Natur hilft gegen den Klimawandel: Moore und Wälder speichern CO2. Bäume und Gewässer sorgen für Abkühlung. Klimaschutz, Naturschutz und der Ausbau der erneuerbaren Energien müssen zusammen angepackt werden. Dafür schafft die Biodiversitätsinitiative gute Voraussetzungen. Erste Vorlage: Biodiversitätsinitiative Die schleichende Zerstörung unserer Natur ist alarmierend: Ein Drittel aller Tier- und Pflanzenarten in der Schweiz ist gefährdet oder bereits ausgestorben. Die Hälfte der natürlichen Lebensräume ist bedroht. Auch schöne Landschaften und Ortsbilder werden zerstört. Die Auswirkungen auf unsere Gesundheit, auf die Wirtschaft und auf die Zukunft unserer Kinder sind gravierend. Mit Ihrem JA zur Biodiversitätsinitiative verpflichten Sie Bund und Kantone, mehr für unsere Lebensgrundlagen zu tun. Natürliche Vielfalt sichern Wirksame Massnahmen jetzt! Engagement abgelten Klimawandel bremsen 15 Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Vielfältige Landschaften, eine reiche Natur und charakteristische Ortsbilder prägen das Bild der Schweiz. Sie erhöhen unser Wohlbefinden, fördern unsere Gesundheit und sind touristische Attraktionen. Das gilt es zu bewahren. Kantone, Städte, Gemeinden und Wissenschaft sind sich einig: In der Schweiz ist die Biodiversität stark bedroht, schützenswerte Landschaften stehen unter massivem Druck. Der Bundesrat schreibt in Umwelt Schweiz 2022: «Um die Leistungen der Biodiversität zu sichern, ist entschlossenes Handeln dringend notwendig.» Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja biodiversitaetsinitiative.ch Heimat bewahren Jetzt entschlossen handeln Empfehlung des Initiativkomitees 16 Argumente Bundesrat und Parlament Erste Vorlage: Biodiversitätsinitiative Bund und Kantone schützen Natur, Landschaften und Ortsbilder bereits heute. Die Initiative greift wichtige Anliegen auf, geht jedoch zu weit. Sie würde den Handlungsspielraum von Bund und Kantonen zu stark einschränken. Zentrale Interessen wie die Siedlungsentwicklung, der Ausbau der erneuerbaren Energien oder die Landwirtschaft würden geschwächt. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Um Natur, Landschaften und Ortsbilder zu bewahren, sind Bund und Kantone bereits seit Längerem aktiv. Viele Landschaften haben dadurch ihre ursprüngliche Schönheit bewahrt, und historische Ortsbilder sind intakt geblieben. Die Biodiversität ist zwar nach wie vor unter Druck, aber Massnahmen sind eingeleitet worden. Zudem gibt es auch positive Entwicklungen: So finden sich in Schutzgebieten wieder mehr Libellen und Amphibien, und mit dem Luchs oder dem Bartgeier sind einst verschwundene Tiere wieder bei uns heimisch geworden. Statt weitere Vorgaben, wie sie die Initiative verlangt, braucht es wie bisher gezielte Massnahmen. Die Initiative macht zusätzliche Vorgaben in schützenswerten Gebieten. Teilweise schliesst sie Projekte gar von vornherein aus, sofern die prägenden Elemente eines Gebiets beeinträchtigt werden. Dies nimmt den Behörden den nötigen Spielraum. Neue Überbauungen und Siedlungen schaffen zusätzlichen Wohnraum. Die Initiative führt jedoch zu höheren Anforderungen für Neubauten in schützenswerten Gebieten. Die Verdichtung bestehender Siedlungen würde dadurch gehemmt. Infrastrukturen wie Bahnstrecken, Strassen oder Stromleitungen sind für Bevölkerung und Unternehmen wichtig. Die Initiative erhöht die Hürden für den Bau dieser Infrastrukturen. Dies kann die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz bremsen. Erfolge dank gezielter Massnahmen Zu strikte Vorgaben Siedlungsentwicklung wird gehemmt Wirtschaftliche Entwicklung gebremst 17 Die Initiative will mehr Flächen schützen. Dadurch kann die landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz zurückgehen. Dabei tut die Landwirtschaft schon heute viel für den Erhalt der Biodiversität. Damit die Schweiz genügend Strom produzieren kann, sollen die erneuerbaren Energien ausgebaut werden. Die Initiative könnte diesen Ausbau beeinträchtigen. Das könnte die Versorgungssicherheit schwächen und den Ausstieg aus den fossilen Energien erschweren. Die Initiative hätte für Bund und Kantone voraussichtlich jährliche Zusatzkosten von mehr als 400 Millionen Franken zur Folge. Die Finanzlage beim Bund ist angespannt. Mehrausgaben für die Biodiversität müssten deshalb bei anderen Aufgaben des Bundes wieder eingespart werden. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative « Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» abzulehnen. Nein admin.ch/biodiversitaetsinitiative Bundesrat und Parlament empfehlen, am 22. September 2024 wie folgt zu stimmen: Nein Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» vom 22. Dezember 2023 Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert: Art. 78a Landschaft und Biodiversität 1 In Ergänzung zu Artikel 78 sorgen Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten dafür, dass: a. die schutzwürdigen Landschaften, Ortsbilder, geschichtlichen Stätten sowie Natur- und Kulturdenkmäler bewahrt werden; b. die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe auch ausserhalb der Schutzobjekte geschont werden; c. die zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität erforderlichen Flächen, Mittel und Instrumente zur Verfügung stehen. 2 Der Bund bezeichnet nach Anhörung der Kantone die Schutzobjekte von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die Kantone bezeichnen die Schutzobjekte von kantonaler Bedeutung. 3 Für erhebliche Eingriffe in Schutzobjekte des Bundes müssen überwiegende Interessen von gesamtschweizerischer Bedeutung vorliegen, für erhebliche Eingriffe in kantonale Schutzobjekte überwiegende Interessen von kantonaler oder gesamtschweizerischer Bedeutung. Der Kerngehalt der Schutzwerte ist ungeschmälert zu erhalten. Für den Moor- und Moorlandschaftsschutz gilt Artikel 78 Absatz 5. 4 Der Bund unterstützt die Massnahmen der Kantone zur Sicherung und Stärkung der Biodiversität. Art. 197 Ziff. 122 12. Übergangsbestimmung zu Art. 78a (Landschaft und Biodiversität) Bund und Kantone erlassen die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 78a innerhalb von fünf Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände. 1 SR 101 2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. Fachkontakt Letzte Änderung 24.07.2024 14:54