Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Alle Menschen in der Schweiz erhalten die medizinischen Behandlungen, die sie benötigen. Die Kosten dafür übernimmt die obligatorische Krankenversicherung. Diese Kosten sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen und damit auch die Krankenkassenprämien. Die Prämien belasten einen Teil der Bevölkerung zunehmend. Rund ein Viertel der Bevölkerung erhält eine Prämienverbilligung, die durch den Bund und die Kantone finanziert wird. Der Bund erhöht seinen Beitrag automatisch, wenn die Kosten steigen. Die Kantone machen das nur zum Teil. Ausgangslage Die Initiative fordert, dass die Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen. Bund und Kantone sollen die Prämienverbilligung erhöhen, wobei der Bund mindestens zwei Drittel der Verbilligung übernehmen soll. Das würde Mehrkosten von mehreren Milliarden Franken pro Jahr verursachen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Heute verbilligt der Bund die Prämien automatisch stärker, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Die Kantone sollen dies auch tun. Der indirekte Gegenvorschlag verpflichtet sie, einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung zu leisten. Für die Kantone entstünden Mehrkosten von mindestens 360 Millionen Franken, für den Bund dagegen keine. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt und kein Referendum ergriffen wird. In Kürze Vorlage im Detail 12 Argumente 16 Abstimmungstext 20 Die Initiative Indirekter Gegenvorschlag 5 Ja Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Prämien gedeckelt und dürfen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Laut dem Komitee schützt das nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, Rentner-Paare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen. bezahlbare-praemien.ch Wollen Sie die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien- Entlastungs-Initiative)» annehmen? Abstimmungsfrage Nein Für Bundesrat und Parlament ist die Initiative mit jährlichen Mehrkosten in Milliardenhöhe zu teuer und es fehlt ihr ein Anreiz zur Dämpfung der Gesundheitskosten. Deshalb haben sie einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Prämien auch stärker verbilligt und zusätzlich einen kostendämpfenden Anreiz setzt. admin.ch/praemien-entlastungs-initiative Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 123 Nein 70 Ja 3 Enthaltungen 32 Nein 11 Ja 1 Enthaltung Im Detail Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» Erste Vorlage: Prämien-Entlastungs-Initiative Argumente Initiativkomitee 16 Argumente Bundesrat und Parlament 18 Abstimmungstext 20 Wer in der Schweiz krank ist, erhält die nötige medizinische Behandlung. Seit 1996 übernimmt die obligatorische Krankenversicherung die Kosten dafür. Die Krankenversicherung wird über die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) finanziert. Die Kosten der Krankenversicherung sind in den letzten Jahrzehnten stark gestiegen. Um sie zu decken, mussten die Prämien entsprechend erhöht werden. Die Prämien stiegen im Verhältnis deutlich mehr als die Löhne.1 Die Prämien werden pro Person und unabhängig von der Einkommenshöhe bestimmt. Die Kantone sind verpflichtet, die Prämien der Versicherten in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu verbilligen. Die Kantone erhalten dazu vom Bund einen Beitrag. Der Mittelstand profitiert jedoch nicht oder nur teilweise von dieser Verbilligung und wird darum von den steigenden Prämien zunehmend stark belastet. Obligatorische Krankenversicherung Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) wird auch als Grundversicherung bezeichnet. Sie ist seit 1996 obligatorisch und bietet allen Versicherten Zugang zu denselben Leistungen. Sie deckt Behandlungskosten bei Krankheit, Mutterschaft und in gewissen Fällen bei Unfall. Die OKP wird weitgehend über Prämien finanziert. Alle Versicherten bezahlen unabhängig von ihrem Einkommen eine Prämie. Sie beteiligen sich zudem durch Franchise, Selbstbehalt und Spitalkostenbeitrag an den Behandlungskosten. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten eine Prämienverbilligung. Diese wird von Bund und Kanton über Steuergelder finanziert. Ausgangslage Prämienverbilligung 13 Die Prämien-Entlastungs-Initiative fordert, dass alle Versicherten höchstens 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämien aufwenden müssen und dass sie für den Betrag darüber hinaus eine Prämienverbilligung erhalten. Der Bund müsste diese zu mindestens zwei Dritteln finanzieren, die Kantone müssten den Rest übernehmen. Wie das verfügbare Einkommen definiert wird und welche Prämie massgebend ist, müsste das Parlament bei der Umsetzung der Initiative bestimmen. Die Kantone sind für die Gesundheitsversorgung verantwortlich. Sie haben damit einen grossen Einfluss auf die Kosten. Sie können zum Beispiel bestimmen, wie viele Spitäler und wie viele Ärztinnen und Ärzte zulasten der obligatorischen Krankenversicherung abrechnen dürfen. Das ist ein Grund, warum die Kosten für die Gesundheitsversorgung von Kanton zu Kanton unterschiedlich sind. Die Höhe der Prämien ist je nach Kanton sehr unterschiedlich, weil die Krankenkassen die Prämien so festlegen müssen, dass die kantonalen Kosten gedeckt werden. 1 Prämien: Bundesamt für Gesundheit BAG ( bag.admin.ch > Zahlen und Statistiken > Krankenversicherung > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung > 2022 > Statistik der obligatorischen Krankenversicherung 2022 > T 03 Prämien&mittl. Prämien je Versicherte_OKP > KV305N_STATKV2022-N); Löhne: Bundesamt für Statistik BFS ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > 03 – Arbeit und Erwerb > Löhne, Erwerbseinkommen und Arbeitskosten > Schweizerischer Lohnindex > Weiterführende Informationen > Tabellen > Schweizerischer Lohnindex nach Sektor: Index und Veränderung auf der Basis 1993 = 100. 1 Prämien-Entlastungs-Initiative Versicherte bezahlen max. 10 % ihres verfügbaren Einkommens Übersteigt die massgebende Prämie 10 Prozent des verfügbaren Einkommens, erhalten Versicherte eine Prämienverbilligung. 10 % Grafik RZ1-DE Einkommen Prämie Prämienverbilligung Die Initiative Kantonale Unterschiede bei den Prämien 14 Erste Vorlage: Prämien-Entlastungs-Initiative Die Kantone bestimmen weitgehend selbst, wem sie die Prämien wie stark verbilligen. Ihre Prämienverbilligungen können sie abstimmen auf die Steuerbelastung ihrer Bevölkerung und auf ihre Sozialleistungen (etwa die Familienzulagen, die Ergänzungsleistungen oder die Sozialhilfe). Die Kantone setzen unterschiedlich viel Geld für ihre Prämienverbilligung ein. Auch der Betrag, den die Kantone im Durchschnitt pro Person ausgeben, variiert stark. Im Jahr 2022 hat rund ein Viertel der Bevölkerung in der Schweiz eine Prämienverbilligung erhalten. Das sind 2,3 Millionen Personen. Der Bund hat für die Prämienverbilligung 2,9 Milliarden Franken ausgegeben, die Kantone 2,5 Milliarden. Der Bund erhöht seinen Beitrag an die Prämienverbilligung automatisch, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung und damit die Prämien steigen.2 Die Kantone sind dazu nicht verpflichtet. Mehrere Kantone haben ihren Beitrag in den letzten Jahren nur teilweise an die gestiegenen Kosten angepasst oder ihren Beitrag sogar gesenkt. Bei Annahme der Initiative müssten Bund und Kantone die Prämien zusätzlich um mehrere Milliarden Franken pro Jahr verbilligen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat geschätzt, dass die Initiative bei Bund und Kantonen zu Mehrausgaben in der Höhe von 3,5 bis 5 Milliarden Franken führen könnte.3 Der genaue Betrag hängt stark davon ab, wie das Parlament die Initiative umsetzen würde. Es müsste definieren, wie das verfügbare Einkommen bestimmt wird. Von diesem Einkommen dürften die Krankenkassenprämien der Versicherten künftig maximal 10 Prozent ausmachen. Das Parlament müsste auch definieren, welche Prämie für die Berechnung massgebend wäre.4 2 Der Bund zahlt den Kantonen einen Beitrag für die Prämienverbilligung. Dieser entspricht 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Er wird nach der Wohnbevölkerung (Grenzgängerinnen und -gänger inbegriffen) auf die Kantone verteilt (Art. 66 des Krankenversicherungsgesetzes; admin.ch > Bundesrecht > Systematische Rechtssammlung). 3 Die Schätzung bezieht sich auf das Jahr 2020 und beruht auf Daten für dieses Jahr. Je nach Entwicklung der Gesundheitskosten steigen die jährlichen Mehrausgaben gemäss Schätzung bis 2030 auf 7 bis 11,7 Milliarden Franken (Botschaft des Bundesrates, BBl 2021 2383, Ziff. 4.2.1). Kantonale Unterschiede bei Prämienverbilligung Finanzierung der Prämienverbilligung Kosten der Initiative 15 Wie viele Menschen zusätzlich von der Prämienverbilligung profitieren würden, wäre abhängig von der Umsetzung der Initiative. Weil die einkommensschwächsten Versicherten bereits heute eine Verbilligung erhalten, würden sie kaum zusätzlich entlastet. Andere Versicherte, die mehr als 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens für die Prämie ausgeben, würden mit der Initiative entlastet. Indirekter Gegenvorschlag Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab, sie haben aber einen indirekten Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe ausgearbeitet. Heute erhöht der Bund seine Beiträge an die Prämienverbilligung automatisch, wenn die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung steigen. Neu müssten dies auch die Kantone tun. Dabei müsste jeder Kanton einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten. Dieser Beitrag würde sich an den Gesamtkosten der obligatorischen Krankenversicherung in diesem Kanton orientieren. Die Kantone würden wie bisher weitgehend selbst bestimmen, wem sie die Prämien wie stark verbilligen.5 Mit dem Gegenvorschlag müssten die Kantone die Prämien zusätzlich um mindestens 360 Millionen Franken verbilligen. Einige Kantone erfüllen die Anforderung des Gegenvorschlags bereits heute. Für den Bund entstünden durch den Gegenvorschlag keine Mehrkosten; sein Beitrag würde weiterhin nach der bestehenden Regelung jährlich angepasst. Der Gegenvorschlag würde die Kantone zudem verpflichten festzulegen, welchen Anteil am verfügbaren Einkommen der Versicherten die Krankenkassenprämie höchstens ausmachen darf. Sie könnten diesen Anteil unterschiedlich hoch festlegen. Wird die Initiative abgelehnt, so tritt der Gegenvorschlag in Kraft, sofern er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird. 4 Bei Annahme der Initiative wäre nicht zwingend die Prämie massgebend, die eine Person bezahlt, sondern eine gesamthaft berechnete Prämie. Das könnte zum Beispiel eine Durchschnittsprämie sein. Eine solche berechnet das Bundesamt für Gesundheit BAG bereits heute für statistische Zwecke. Dazu schätzt und gewichtet es die Verteilung der Versicherten auf die verschiedenen Prämien. 5 Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat geschätzt, dass der Gegenvorschlag die Kantone im Jahr 2020 rund 360 Millionen Franken zusätzlich gekostet hätte ( parlament.ch > Geschäfte > 21.063 > Weiterführende Unterlagen > Medienmitteilung > Donnerstag, 24. August 2023 Medienmitteilung SGK-N > Dokumente > Beilagen > Übersicht der Mehrkosten der Prämien-Entlastungs- Initiative & der verschiedenen Gegenvorschläge in Millionen Franken gerundet im Basisjahr 2020). Auswirkung auf die Versicherten 16 Argumente Initiativkomitee Erste Vorlage: Prämien-Entlastungs-Initiative In den letzten zwanzig Jahren haben sich die Prämien mehr als verdoppelt. Gleichzeitig sind Löhne und Renten kaum gestiegen. Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative werden die Prämien gedeckelt und dürfen nicht mehr als zehn Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Das schützt nicht nur Personen mit tiefen Löhnen, sondern auch Familien, Rentner- Paare und Personen mit durchschnittlichen Einkommen. Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von zusammen 9000 Franken netto spart dank der Initiative monatlich im Schnitt mehrere Hundert Franken. Krankenkassenprämien steigen seit Jahren. Gleichzeitig sparen die Kantone auf Kosten des Mittelstands. Gemessen an der Bevölkerung gibt eine deutliche Mehrheit der Kantone heute selber weniger Geld für Prämienverbilligungen aus als vor zehn Jahren. Diese Entwicklung verschärft das Problem der Kopfprämien, denn ein Manager bezahlt gleich viel für die Grundversicherung wie eine Verkäuferin. Um die Kosten wieder gerechter zu verteilen, braucht es mehr Prämienverbilligungen. Die Krankenkassenprämien sind wie eine Steuer, die alle bezahlen müssen. Doch im Gegensatz zu anderen Steuern sind die Prämien nicht begrenzt, sondern steigen jedes Jahr. Mit der Prämien-Entlastungs-Initiative wird eine Deckelung bei zehn Prozent des verfügbaren Einkommens gefordert. Das kommt nicht nur Personen mit tiefen Löhnen zugute. Einzelpersonen mit einem Netto-Einkommen von bis zu rund 5000 Franken werden von der geforderten Deckelung profitieren. Heute zahlen die Versicherten den Preis dafür, dass die Lobbys der Pharmakonzerne und der Gesundheitsbranche ihre Interessen durchsetzt. Sie hat bisher verhindert, dass die Politik die Gesundheitskosten in den Griff bekommt. Das hat höhere Prämien für uns alle zur Folge. Bei einer Annahme verschiebt sich der Druck der steigenden Gesundheitskosten weg von den Prämienzahlenden hin zur Politik. Bund und Kantone haben neu einen Anreiz, endlich bei den Medikamentenpreisen und dem teuren Pseudo-Wettbewerb zwischen den Kassen vorwärts zu machen. Löhne stagnieren, Prämien explodieren Auch für Pensionierte und Einzelpersonen Politik wird zum Handeln gezwungen 17 Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja bezahlbare-praemien.ch Empfehlung des Initiativkomitees 1 Wer profitiert von der Initiative? Familie mit zwei Kindern Eine vierköpfige Familie mit einem Haushaltseinkommen von zusammen 9000 Franken netto spart monatlich im Schnitt mehrere Hundert Franken. Pensionierte, Einzelperson Pensionierte und Einzelpersonen mit einem Netto-Einkommen bis zu 5000 Franken profitieren von der geforderten Deckelung der Prämien. Quelle: Berechnungen des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes mit Zahlen des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Statistik; die Berechnungen basieren auf der Annahme, dass das Parlament und der Bundesrat die Initiative so umsetzen, wie es das Initiativkomitee vorschlägt Grafik-RZ1-DE . 18 Argumente Bundesrat und Parlament Erste Vorlage: Prämien-Entlastungs-Initiative Die Initiative würde zwar einen Teil der Bevölkerung bei den Prämien entlasten, hätte für den Bund und die Kantone aber jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe zur Folge. Ausserdem setzt die Initiative nicht bei den Ursachen an, denn sie wirkt nicht gegen die stark steigenden Kosten der obligatorischen Krankenversicherung. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Prämienverbilligung erhöht, wenn auch weniger stark als die Initiative. Zudem setzt der Gegenvorschlag einen Anreiz, das Kostenwachstum zu bremsen. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative hätte für Bund und Kantone sehr hohe Mehrkosten zur Folge. Sie müssten zusätzliche Ausgaben von mehreren Milliarden Franken pro Jahr finanzieren, etwa mit Steuererhöhungen oder mit Sparmassnahmen in anderen Bereichen. Der Bund müsste neu zwei Drittel der Prämienentlastung bezahlen. Damit würde er auch für Kosten aufkommen, die stark von den Kantonen beeinflusst werden. Denn für die Gesundheitsversorgung sind weitgehend die Kantone zuständig. Damit schafft die Initiative einen neuen Fehlanreiz: Die Kantone hätten weniger Druck, ihre Gesundheitsversorgung effizient und kostenbewusst zu organisieren. Die Initiative bekämpft die Ursachen der hohen Prämien nicht. Sie setzt keine Anreize, um den Anstieg der Kosten der obligatorischen Krankenversicherung zu bremsen und dadurch die Prämienzahlenden zu entlasten. Insbesondere das Problem medizinisch unnötiger Leistungen würde mit der Initiative nicht angegangen. Initiative kostet zu viel Initiative schafft neuen Fehlanreiz Initiative blendet Ursachen aus 19 Bundesrat und Parlament nehmen mit ihrem indirekten Gegenvorschlag das Anliegen der Initiative auf: Jeder Kanton müsste einen Mindestbeitrag zur Prämienverbilligung leisten. Dadurch würden viele Menschen mehr als heute bei den Prämien entlastet. Im Gegensatz zur Initiative setzen Bundesrat und Parlament auch einen Anreiz zur Kostendämpfung. Denn der Mindestbeitrag des Kantons an die Prämienverbilligung wäre jeweils abhängig von den Kosten in diesem Kanton. Wenn es dem Kanton gelingt, das Kostenwachstum zu bremsen, etwa durch eine effiziente Spitalplanung, würde er auch bei den Ausgaben für die Prämienverbilligung sparen. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» abzulehnen. Nein admin.ch/praemien-entlastungs-initiative Gegenvorschlag wirkt kostendämpfend Empfehlung von Bundesrat und Parlament 20 Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» vom 29. September 2023 Erste Vorlage: Prämien-Entlastungs-Initiative 2 Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» vom 29. September 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 23. Januar 20202 eingereichten Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. September 20213, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 117 Abs. 34 3 Versicherte haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien betragen höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und im verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert. 1 SR 101 2 BBl 2020 1740 3 BBl 2021 2383 4 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt, wenn eine Anpassung der Nummerierung nötig ist, diese im ganzen Text der Initiative vor. 2 Nein Volksinitiative «Maximal 10% des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien- Entlastungs-Initiative)» Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» vom 29. September 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 23. Januar 20202 eingereichten Volksinitiative «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 17. September 20213, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 23. Januar 2020 «Maximal 10 % des Einkommens für die Krankenkassenprämien (Prämien-Entlastungs-Initiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 117 Abs. 34 3 Versicherte haben Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenversicherungsprämien. Die von den Versicherten zu übernehmenden Prämien betragen höchstens zehn Prozent des verfügbaren Einkommens. Die Prämienverbilligung wird zu mindestens zwei Dritteln durch den Bund und im verbleibenden Betrag durch die Kantone finanziert. 1 SR 101 2 BBl 2020 1740 3 BBl 2021 2383 4 Die endgültige Nummerierung dieses Absatzes wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; dabei stimmt diese die Nummerierung ab auf die anderen geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung und nimmt, wenn eine Anpassung der Nummerierung nötig ist, diese im ganzen Text der Initiative vor. 21 Prämien-Entlastungs-Initiative. BB 3 Art. 197 Ziff. 125 12. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Verbilligung der Krankenversicherungsprämien) Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 117 Absatz 3 drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. Prämien-Entlastungs-Initiative. BB 3 Art. 197 Ziff. 125 12. Übergangsbestimmung zu Art. 117 Abs. 3 (Verbilligung der Krankenversicherungsprämien) Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 117 Absatz 3 drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.