Volksinitiative Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative) Die Renten der AHV sind für die nächsten Jahre sicher finanziert. Zwei Reformen in den letzten fünf Jahren haben wesentlich dazu beigetragen. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und das Rentenalter der Frauen wird auf 65 Jahre erhöht. Mit dieser Mischung aus höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Mittelfristig steht die AHV aber vor grossen finanziellen Herausforderungen. Erstens nimmt die Zahl der Pensionierten schneller zu als die Zahl der Erwerbstätigen, die in die AHV einzahlen. Zweitens müssen mit der steigenden Lebenserwartung die Renten länger ausbezahlt werden. Ausgangslage Die Renteninitiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern. Sie fordert, zuerst das Rentenalter für Frauen und Männer bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre zu erhöhen. Danach soll das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung gekoppelt werden: Das Rentenalter würde automatisch erhöht, wenn die Lebenserwartung steigt – allerdings nicht eins zu eins, sondern nur um 80 Prozent der gestiegenen Lebenserwartung und in Schritten von höchstens zwei Monaten pro Jahr. Wird die Initiative angenommen, würde die AHV entlastet: Die Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre würde die Ausgaben der AHV voraussichtlich um rund 2 Milliarden Franken reduzieren. Mit den automatischen Anpassungen des Rentenalters an die steigende Lebenserwartung würde die AHV zusätzlich entlastet. Die Initiative In Kürze Vorlage im Detail 20 Argumente 26 Abstimmungstext 30 7 Ja Für das Initiativkomitee ist klar: Die AHV ist in finanzieller Schieflage – tun wir nichts, sind die Renten in Gefahr. Die Renteninitiative entschärfe diese Gefahr, ohne dass Rentenkürzungen, zusätzliche Steuern oder weitere Verschuldung nötig würden. Sie sei die beste Lösung, moderat, sozial und fair für alle Generationen. renten-sichern.ch Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» annehmen? Abstimmungsfrage Nein Mit der Initiative würde das Rentenalter künftig allein durch eine mathematische Formel bestimmt. Ein solcher Automatismus ist für Bundesrat und Parlament zu starr. Bei der Festlegung des Rentenalters müssen stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, wie die Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes. admin.ch/renteninitiative Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 143 Nein 40 Ja 11 Enthaltungen 32 Nein 11 Ja 1 Enthaltung Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» Argumente Initiativkomitee 26 Argumente Bundesrat und Parlament 28 Abstimmungstext 30 21 Die AHV ist das Fundament der Altersvorsorge. Die Menschen in der Schweiz müssen sich auf ihre Renten verlassen können. Um die Renten zu sichern, haben Bundesrat und Parlament in den letzten fünf Jahren zwei Reformen beschlossen. Diese erhöhen die Einnahmen und senken die Ausgaben der AHV. So wurden die Lohnbeiträge und die Mehrwertsteuer angehoben, und ab 2025 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Das Volk hat diesen Reformen zugestimmt. Damit sind die Finanzen der AHV bis etwa 2030 stabilisiert.1 Für die Zeit nach 2030 sind weitere Massnahmen notwendig, um die Renten zu sichern. Vor allem aus zwei Gründen: Erstens wächst die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller als die Zahl der Erwerbstätigen, welche die Renten finanzieren. Zweitens steigt die Lebenserwartung, und deswegen müssen die Renten länger ausbezahlt werden. Das Parlament hat den Bundesrat deshalb bereits damit beauftragt, eine weitere Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Zeit nach 2030 zu erarbeiten. Die Initiative will die Finanzierung der AHV mit der Erhöhung des Rentenalters nachhaltig sichern und einen Automatismus zur Berechnung des Rentenalters in der Verfassung verankern. Sie sieht zwei Etappen vor: Zuerst soll das Rentenalter für Männer und Frauen auf 66 Jahre erhöht werden. Dies würde schrittweise von 2028 bis 2033 geschehen. 1 Berechnungen des Bundeamtes für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge») Finanzen der AHV bis 2030 stabilisiert Herausforderungen der AHV Initiative Rentenalter 66 bis 2033 22 Zweite Vorlage: Renteninitiative Nach 2033 soll das Rentenalter automatisch weiter steigen, wenn die durchschnittliche Lebenserwartung zunimmt. Die Erhöhung des Rentenalters soll dem Anstieg der Lebenserwartung allerdings nicht eins zu eins folgen, sondern nur zu 80 Prozent. Rein rechnerisch würde das beispielsweise bedeuten, dass bei einem Anstieg der Lebenserwartung um einen Monat das Rentenalter um 0,8 Monate erhöht würde. Wie dieser Automatismus genau ausgestaltet wäre, müssten Bundesrat und Parlament bei der Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung festlegen. Die Erhöhung des Rentenalters dürfte ab 2033 nicht mehr als zwei Monate pro Jahr betragen, auch wenn der Anstieg der Lebenserwartung eine stärkere Erhöhung erfordern würde. Jede Erhöhung müsste den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters mitgeteilt werden. Massgeblich für die Bestimmung des Rentenalters wäre die durchschnittliche Lebenserwartung der Schweizer Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren. Derzeit können 65-Jährige im Durchschnitt mit noch rund 22 Lebensjahren rechnen. Laut den Bevölkerungsszenarien des Bundesamtes für Statistik ist davon auszugehen, dass die Lebenserwartung weiter steigen wird – und zwar um etwas mehr als einen Monat pro Jahr. Trifft das zu, so würde das Rentenalter gemäss dem Automatismus der Initiative bis ins Jahr 2043 auf 67 Jahre ansteigen.2 2 «Lebenserwartung, 2000–2022», Bundesamt für Statistik BFS ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Bevölkerung > Geburten und Todesfälle > Lebenserwartung > Tabellen); Berechnungen des Bundeamtes für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge») Rentenalter an Lebenserwartung gebunden Maximal zwei Monate pro Jahr Rentenalter 67 im Jahr 2043 23 Anstieg des Re ntenalte rs bei Annahme der lnitiative Ab 2028 würde das Rentenalter bis 2033 schrittweise auf 66 Jahre erhóht und danach automatisch an die lebenserwartung angepasst. 68 67 66 65 64 63 • • • 2024 2026 2028 2030 2032 2034 Anpassung an lebenserwartung (Prognose) 2036 . -. ·-· .-. ·-· 2038 l 2040 ... ·-· 2042 Rentenalter F r a uen e Rentenalter Mãnner e O Rentenalter alle 2044 Die Erhóhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre wurde mit der Reform AHV 21 bereits beschlossen. Quelle: Scoechnungcn d~ Sundesamts füo Sozidlvcosichcoungcn BSV 24 Zweite Vorlage: Renteninitiative Die Erhöhung des Rentenalters würde in der AHV zu höheren Einnahmen und tieferen Ausgaben führen: Weil die Menschen länger arbeiten, bezahlen sie länger AHV-Beiträge und beziehen erst später eine Rente. Ab dem Jahr 2033, wenn das Rentenalter 66 erreicht wäre, würde die Rechnung der AHV voraussichtlich um jährlich rund 2 Milliarden Franken entlastet. Danach würde die AHV mit jeder automatischen Erhöhung des Rentenalters zusätzlich erheblich entlastet. Die Rentenaltererhöhung allein generiert aus heutiger Sicht aber nicht genug finanzielle Mittel zur langfristigen Sicherung der AHV-Finanzen. Das zeigen Projektionen des Bundesamtes für Sozialversicherungen zur möglichen langfristigen Entwicklung der AHV-Finanzen.3 Die Initiative hat auch Auswirkungen auf die Invalidenversicherung. IV-Rentnerinnen und -Rentner erhalten eine AHV-Rente, sobald sie das Rentenalter erreichen. Könnten sie die AHV-Altersrente erst später beziehen, erhielten sie ihre Rente entsprechend länger von der IV. Im Jahr 2033, wenn das Rentenalter 66 erreicht wäre, würde das in der IV zu zusätzlichen Kosten von jährlich rund 200 Millionen Franken führen. Danach würden diese zusätzlichen Kosten mit jeder Erhöhung des Rentenalters weiter ansteigen. 3 Bericht des BSV vom 25.04.2023 zuhanden der SGK-N zu den Auswirkungen der Renteninitiative auf die Finanzen der AHV bis 2050 ( parlament.ch > Geschäfts-Nr. 22.054 > öffentliche Kommissionsunterlagen) Finanzielle Auswirkungen der Initiative Auswirkungen auf die IV 25 26 Argumente Initiativkomitee Seit 76 Jahren zahlt die AHV Monat für Monat zuverlässig AHV-Renten an Rentnerinnen und Rentner aus. Doch nun steht sie vor drei grossen Herausforderungen: Wir leben immer länger, die Geburtenrate sinkt und in den nächsten zehn Jahren werden über eine Million Erwerbstätige der sogenannten Babyboomer-Generation pensioniert. Die Folge: Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die AHV-Renten von immer mehr Rentnern. Tun wir nichts, sind die AHV-Renten gefährdet. Die Renteninitiative wirkt dieser Entwicklung entgegen und stellt die AHV-Finanzen wieder auf eine nachhaltige Basis. Davon profitieren aktuelle und künftige Rentnerinnen und Rentner – also unsere Kinder und Enkel. Weil wir immer älter werden, müssen wir zwingend etwas tun. Ohne Gegensteuer drohen Mehrwertsteuererhöhungen, mehr Lohnabgaben oder eine höhere Verschuldung. Die beste Lösung, um die Renten nachhaltig zu sichern, bietet die Renteninitiative. Eine moderate Verknüpfung des Rentenalters mit der steigenden Lebenserwartung ist fair für alle Generationen. Was aber ist mit Personen, die in körperlich beschwerlichen Berufen arbeiten? Wir unterstützen Branchenlösungen, wie es sie heute im Bau gibt, wo Bauarbeiter bereits früher in Pension gehen können. Zweite Vorlage: Renteninitiative Am 1. Januar 1948 wurden die ersten AHV-Renten ausbezahlt. Rentnerinnen und Rentner können seither auf ein sicheres Einkommen im Alter zählen. Heute – 76 Jahre später – ist die AHV in finanzieller Schieflage. Immer weniger Erwerbstätige finanzieren die AHV von immer mehr Rentnern. Tun wir nichts, sind die AHV-Renten in Gefahr. Die Renteninitiative entschärft diese Gefahr – ohne Rentenkürzungen, ohne zusätzliche Steuern und ohne weitere Verschuldung. AHV-Renten sichern Eine faire und langfristige Lösung 27 Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Die Initiative ist moderat – besonders im internationalen Vergleich. Dänemark, die Niederlande, Belgien, Deutschland und viele weitere Staaten haben beschlossen, das Rentenalter innerhalb der nächsten 10 Jahre auf 67 oder mehr zu erhöhen. Mit der Renteninitiative steigt das Schweizer Rentenalter hingegen nur auf 66 Jahre bis ins Jahr 2033. Das Anliegen der Renteninitiative ist somit moderat und sozial. Ein zusätzlicher Effekt der Renteninitiative: Sie reduziert die Zuwanderung in die Schweiz. Laut einer Studie im Auftrag des Bundes kann die Renteninitiative zu einem Rückgang der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt um bis zu 23 Prozent bis ins Jahr 2050 führen. Der Grund: Arbeitgeber können verstärkt auf inländische Fachkräfte zurückgreifen. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja renten-sichern.ch Im weltweiten Vergleich moderat Weniger Zuwanderung Empfehlung des Initiativkomitees 28 Argumente Bundesrat und Parlament Mit der Initiative würde das Rentenalter künftig allein durch eine mathematische Formel bestimmt. Der in der Verfassung verankerte Automatismus würde greifen, egal wie die Situation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aussieht. Das Rentenalter müsste erhöht werden, auch wenn die Wirtschaft in einer Rezession steckt. Der Automatismus liesse es nicht zu, andere Faktoren zu berücksichtigen oder das Rentenalter langsamer oder gar nicht anzupassen. Das Rentenalter der Frauen wird bis 2028 auf 65 Jahre erhöht. Dies hat das Volk mit der letzten AHV-Reform im September 2022 beschlossen. Der Bundesrat hält es nicht für angebracht, das Rentenalter bereits wieder anzuheben, noch bevor die Erhöhung des Frauenrentenalters vollzogen ist. Bundesrat und Parlament teilen das Anliegen der Initiantinnen und Initianten, eine nachhaltige Lösung für die finanziellen Herausforderungen der AHV zu finden. Was die Initiative vorschlägt, ist jedoch einseitig. Eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre hinaus soll nicht isoliert erfolgen, sondern muss zusammen mit anderen Massnahmen im Rahmen der nächsten AHV-Reform diskutiert werden. Zweite Vorlage: Renteninitiative Ein Automatismus, der das Rentenalter an die Lebenserwartung bindet, ist zu starr. Für Bundesrat und Parlament müssen bei der Festlegung des Rentenalters stets verschiedene Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel auch die Entwicklung der Wirtschaft, des Arbeitsmarktes und des Gesundheitszustands der Bevölkerung. Das Rentenalter automatisch anhand einer mathematischen Formel zu erhöhen, ohne diese Aspekte zu beachten, ist zu einseitig. Bundesrat und Parlament lehnen die Renteninitiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Automatismus ist zu starr Rentenalter 65 ist noch nicht umgesetzt Initiative ist einseitig 29 Mit zwei Reformen in den letzten fünf Jahren sind die Finanzen der AHV bis zirka 2030 stabilisiert. Auch die nächste Reform ist schon aufgegleist, um die Renten darüber hinaus zu sichern: Der Bundesrat wird dem Parlament bis Ende 2026 eine ausgewogene Vorlage zur Stabilisierung der AHV für die Jahre nach 2030 unterbreiten. Die Altersvorsorge muss den gesellschaftlichen Entwicklungen laufend angepasst werden. Über zentrale Fragen wie die Höhe des Rentenalters muss in einer direkten Demokratie ein dauernder politischer Dialog geführt werden. Mit einem Automatismus soll jedoch die Frage des angemessenen Rentenalters der politischen Diskussion praktisch entzogen werden. Dies entspricht nicht der politischen Tradition der Schweiz. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» abzulehnen. Nein admin.ch/renteninitiative Nächste Reform ist bereits aufgegleist Automatismus ist unschweizerisch Empfehlung von Bundesrat und Parlament 30 Bundesrat und Parlament empfehlen, am 3. März 2024 wie folgt zu stimmen:Nein Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» vom 16. Juni 2023 Zweite Vorlage: Renteninitiative Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» vom 16. Juni 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 16. Juli 20212 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20223, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 112 Abs. 2 Bst. ater 2 Er [der Bund] beachtet dabei [beim Erlass der Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge] folgende Grundsätze: ater. Das Rentenalter ist an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden; diese Lebenserwartung am 1. Januar des vierten Jahres nach Inkrafttreten dieser Bestimmung wird als Referenzwert festgesetzt; das Rentenalter entspricht der Differenz zwischen der Lebenserwartung und dem Referenzwert, multipliziert mit dem Faktor 0,8 zuzüglich 66; die Anpassung des Rentenalters erfolgt jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten; das Rentenalter wird den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben. 1 SR 101 2 BBl 2021 1957 32 BBl 2022 1711 Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» vom 16. Juni 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 16. Juli 20212 eingereichten Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)», Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Juni 20223, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 112 Abs. 2 Bst. ater 2 Er [der Bund] beachtet dabei [beim Erlass der Vorschriften über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge] folgende Grundsätze: ater. Das Rentenalter ist an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden; diese Lebenserwartung am 1. Januar des vierten Jahres nach Inkrafttreten dieser Bestimmung wird als Referenzwert festgesetzt; das Rentenalter entspricht der Differenz zwischen der Lebenserwartung und dem Referenzwert, multipliziert mit dem Faktor 0,8 zuzüglich 66; die Anpassung des Rentenalters erfolgt jährlich in Schritten von höchstens zwei Monaten; das Rentenalter wird den betroffenen Personen fünf Jahre vor Erreichen des Rentenalters bekannt gegeben. 1 SR 101 2 BBl 2021 1957 3 BBl 2022 1711 31 Renteninitiative. BB 3 Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 Abs. 2 Bst. ater (Rentenalter) 1 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater wird das Rentenalter für Männer in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt. 2 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater wird das Rentenalter für Frauen in Schritten von jeweils vier Monaten pro Jahr erhöht, bis es dem Rentenalter für Männer entspricht. Anschliessend wird das Rentenalter für Frauen in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt. 3 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater wird das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden. 4 Sind die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater drei Jahre nach dessen Annahme noch nicht in Kraft getreten, erlässt der Bundesrat auf den 1. Januar des vierten auf die Annahme folgenden Jahres die erforderlichen Ausführungsbestimmungen durch Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen. Der Bundesrat kann in der Verordnung von der Gesetzgebung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung abweichen. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. Renteninitiative. BB 3 Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 Abs. 2 Bst. ater (Rentenalter) 1 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater wird das Rentenalter für Männer in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt. 2 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater wird das Rentenalter für Frauen in Schritten von jeweils vier Monaten pro Jahr erhöht, bis es dem Rentenalter für Männer entspricht. Anschliessend wird das Rentenalter für Frauen in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahr erhöht, bis es 66 Jahre beträgt. 3 Ab dem 1. Januar des vierten Jahres nach Annahme von Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater wird das Rentenalter an die durchschnittliche Lebenserwartung der schweizerischen Wohnbevölkerung im Alter von 65 Jahren gebunden. 4 Sind die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 112 Absatz 2 Buchstabe ater drei Jahre nach dessen Annahme noch nicht in Kraft getreten, erlässt der Bundesrat auf den 1. Januar des vierten auf die Annahme folgenden Jahres die erforderlichen Ausführungsbestimmungen durch Verordnung. Die Verordnung gilt bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen. Der Bundesrat kann in der Verordnung von der Gesetzgebung zur Alters- und Hinterlassenenversicherung abweichen. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.