Volksinitiative Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente) Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der schweizerischen Altersvorsorge. Mehr als 2,5 Millionen Pensionierte erhalten gegenwärtig eine AHVRente. Die AHV-Rente soll den Existenzbedarf im Alter angemessen decken. Die meisten Pensionierten haben weitere Einkommen, insbesondere eine Pensionskassenrente. Wer seinen Lebensunterhalt damit nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Ausgangslage Die Initiative will die Altersrenten der AHV um eine Monatsrente erhöhen. Zu den 12 Monatsrenten käme jedes Jahr eine 13. Rente dazu. Die Initiative bestimmt auch, dass die Ergänzungsleistungen wegen der 13. Rente nicht gekürzt werden dürfen. Die maximale jährliche Altersrente würde für Einzelpersonen um 2450 Franken auf 31 850 Franken und für Ehepaare um 3675 Franken auf 47 775 Franken steigen. Durch diese Erhöhung würden die Kosten für die 13. AHVRente bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken betragen; davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken bezahlen. Danach würden die Kosten schnell weiter zunehmen. Die Initiative lässt die Frage der Finanzierung offen. Dank verschiedenen Reformen sind die Leistungen der AHV heute gut finanziert; nach 2030 ist jedoch mit Defiziten zu rechnen – auch ohne 13. AHV-Rente. Würde die 13. Rente eingeführt, bräuchte die AHV noch zusätzliche Einnahmen oder sie müsste Leistungen kürzen. Die Initiative In Kürze Vorlage im Detail 8 Argumente 14 Abstimmungstext 18 5 Ja Für das Initiativkomitee braucht es die 13. AHV-Rente, weil die Rente immer weniger weit reiche. Mieten, Krankenkassenprämien und Lebensmittel: Alles werde teurer. Immer mehr Rentnerinnen und Rentner hätten Mühe, über die Runden zu kommen. Die finanziellen Mittel für die 13. AHV-Rente seien laut dem Komitee vorhanden. AHVx13.ch Wollen Sie die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» annehmen? Abstimmungsfrage Nein Bundesrat und Parlament sehen keinen finanziellen Spielraum für eine 13. AHV-Rente. Die Stabilisierung der AHV und die Sicherung der Renten haben Priorität. Die meisten Pensionierten sind nicht auf eine 13. AHV-Rente angewiesen. Für Personen mit geringen Mitteln gibt es gezielt Ergänzungs- leistungen. admin.ch/13-AHV-renten Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 126 Nein 69 Ja 2 Enthaltungen 31 Nein 10 Ja 1 Enthaltung Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» Erste Vorlage: 13. AHV-Rente Argumente Initiativkomitee 14 Argumente Bundesrat und Parlament 16 Abstimmungstext 18 9 Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz: Alle Menschen in der Schweiz haben im Alter Anspruch auf eine Rente der AHV. Die Verfassung legt fest, dass die AHV-Renten den Existenzbedarf angemessen decken müssen. Die Mehrheit der Pensionierten bestreitet ihren Lebensunterhalt mit zusätzlichen Einkünften, insbesondere mit Renten aus der Pensionskasse. Wer den Existenzbedarf damit nicht decken kann, hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen (EL). Die minimale ganze AHV-Altersrente beträgt zurzeit 1225 Franken, die maximale Rente 2450 Franken pro Monat.1 Ehepaare und Paare in eingetragener Partnerschaft erhalten zusammen höchstens das Anderthalbfache einer maximalen Einzelrente, also 3675 Franken. Übersteigen die beiden Renten diesen Betrag, werden sie gekürzt. Der Bundesrat passt alle AHV-Renten regelmässig an die Preis- und Lohnentwicklung an. Die letzte Anpassung erfolgte auf Anfang 2023. Die Initiative fordert, dass die monatliche Rente nicht nur 12 Mal, sondern 13 Mal pro Jahr ausbezahlt wird. Dies in Anlehnung an den 13. Monatslohn, den viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten. Dies entspricht einer Erhöhung der jährlichen AHV-Rente um 8,3 Prozent. Die minimale jährliche Altersrente würde von 14 700 auf 15 925 Franken, die maximale Altersrente von 29 400 auf 31 850 Franken steigen. Paare hätten statt 44 100 Franken maximal 47 775 Franken zugut. 1 Die Höhe der AHV-Rente ist abhängig vom durchschnittlichen Einkommen während der Beitragspflicht sowie von Erziehungsund Betreuungsgutschriften. Personen, die Beitragslücken haben, also nicht jedes Jahr in die AHV einbezahlt haben, erhalten nicht eine ganze AHV-Rente, sondern eine Teilrente. Der Auftrag der AHV Die Altersrenten der AHV Initiative will eine 13. AHV-Rente 10 Erste Vorlage: 13. AHV-Rente Pensionierte, die den Existenzbedarf nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Das sind insbesondere Personen in Pflegeheimen, welche die hohen Heimkosten nicht selber tragen können. Häufig sind es auch Pensionierte, die nur eine AHV-Rente, aber kein oder wenig Vermögen haben. Steigen ihre Einnahmen, kann das dazu führen, dass die Ergänzungsleistungen entsprechend gesenkt oder gar gestrichen werden. Die Initiative bestimmt, dass diese Regel bei der 13. AHV-Rente nicht angewendet wird. Somit bekämen alle Pensionierten mehr Geld, auch diejenigen mit Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen bleiben trotz 13. Rente erhalten 11 Die AHV bezahlt nicht nur Altersrenten, sondern auch Hinterlassenenrenten an Witwen, Witwer und Waisen. Zusätzlich sorgt die Invalidenversicherung (IV) für die Existenzsicherung von Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Alle diese Leistungen der 1. Säule sind aufeinander abgestimmt. Mit der Initiative würden nur die Altersrenten der AHV erhöht, die anderen Renten hingegen weiterhin 12 Mal pro Jahr bezahlt. Die jährlichen Ausgaben der AHV betragen heute rund 50 Milliarden Franken. Die 13. AHV-Rente würde bei der Einführung voraussichtlich etwa 4,1 Milliarden Franken zusätzlich kosten.2 Davon müsste der Bund rund 800 Millionen Franken übernehmen. Die zusätzlichen Kosten für die 13. AHV-Rente würden Jahr für Jahr ansteigen, weil die Zahl der Rentnerinnen und Rentner stark wächst. Fünf Jahre nach Einführung würden die Kosten voraussichtlich rund 5 Milliarden Franken betragen. Die Initiative macht keine Angaben dazu, wie die zusätzlichen Ausgaben für die 13. AHV-Rente finanziert werden sollen. Das müsste vom Parlament bestimmt werden. Heute wird die AHV hauptsächlich mit Lohnbeiträgen, mit dem Beitrag des Bundes und mit Einnahmen aus der Mehrwertsteuer gespeist. Würden die zu erwartenden zusätzlichen Ausgaben der AHV für die 13. Rente bei deren Einführung über die Lohnbeiträge finanziert, müssten diese von 8,7 auf 9,4 Prozent erhöht werden. Diese Erhöhung ginge je zur Hälfte zulasten der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden. Bei einer Finanzierung über die Mehrwertsteuer müsste diese von 8,1 auf 9,1 Prozent angehoben werden. In Frage kämen auch andere Finanzierungsmassnahmen oder eine Kombination davon. 2 Finanzperspektiven der AHV des Bundesamts für Sozialversicherungen BSV ( bsv.admin.ch > Sozialversicherungen > AHV > Reformen & Revisionen > Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter») Andere Renten bleiben gleich Finanzielle Auswirkungen der Initiative Finanzierung offen 12 Erste Vorlage: 13. AHV-Rente In den letzten Jahren wurden verschiedene Massnahmen zur Sicherung der AHV verabschiedet. So wurden im Jahr 2020 die Lohnabzüge und der Bundesbeitrag für die AHV erhöht und auf Anfang 2024 die Mehrwertsteuersätze für die AHV angehoben, und bis 2028 wird das AHV-Alter der Frauen auf 65 heraufgesetzt. Diese Reformen hat das Volk 2019 und 2022 angenommen. Sie stabilisieren die Finanzen der AHV bis 2030. Danach ist mit Defiziten zu rechnen. Darum hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis 2026 eine Reform für die Zeit nach 2030 auszuarbeiten. Diese Reform müsste die höheren Ausgaben wegen der 13. AHV-Rente mitberücksichtigen und rechtzeitig verabschiedet werden, damit die Finanzen der AHV im Gleichgewicht bleiben. Massnahmen zur Stabilisierung der AHV 13 14 Argumente Initiativkomitee Das Stimmvolk hat die AHV eingeführt, damit alle in der Schweiz nach einem langen Erwerbsleben anständig leben können. Doch heute haben immer mehr Rentnerinnen und Rentner Mühe, über die Runden zu kommen. Bei Annahme der Initiative wird eine 13. AHV-Rente ausbezahlt, analog zum 13. Monatslohn. Auch Bezügerinnen und Bezüger von Ergänzungsleistungen bekommen die zusätzliche Rente. Das gleicht schnell und effizient die gestiegenen Preise aus. Mieten, Krankenkassenprämien, Strom und Lebensmittel sind teurer. Die höheren Lebenshaltungskosten fressen eine Monatsrente weg. Und die Pensionskassenrenten sinken seit Jahren. Darum braucht es rasch eine Erhöhung der Altersrenten für aktuelle und zukünftige Rentnerinnen und Rentner. Die AHV kommt allen in der Schweiz zugute. Für die meisten Arbeitnehmenden lohnt sie sich: Die Arbeitgeber tragen die Hälfte der Beiträge. Auch Topverdienende zahlen einen Teil der Rente, weil ihre Millionen-Boni AHV-pflichtig sind. Ausserdem hat die AHV stabile und tiefe Kosten. Alle Erträge fliessen direkt in die Renten, ohne dass Banken, Vermittler oder Aktionäre mitverdienen. Die höheren Preise treffen Menschen mit tieferer Rente besonders hart. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen. Eine 13. AHV-Rente bringt ihnen am meisten: Nur aus der AHV haben alle eine Rente. Nur die AHV anerkennt die unbezahlte Betreuungsarbeit, die hauptsächlich von Frauen geleistet wird: Ein Kind grosszuziehen, erhöht die AHV-Rente. Erste Vorlage: 13. AHV-Rente Mieten, Krankenkassenprämien, Lebensmittel: Alles ist teurer. Die Rente reicht immer weniger weit. Wer ein Leben lang gearbeitet und in die Altersvorsorge einbezahlt hat, verdient eine anständige Rente. Deshalb braucht es nun eine 13. AHV-Rente. Sie verbessert die Situation der heutigen und zukünftigen Rentnerinnen und Rentner rasch und effizient. Deshalb: Ja zur 13. AHV-Rente. Darum geht es Die Rente reicht nicht mehr Beste Lösung für anständige Renten AHV ist für Frauen besonders wichtig 15 Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Die AHV verzeichnet Überschüsse. Heute hat sie mit fast 50 Milliarden Franken so hohe Reserven wie noch nie. Die 13. AHV-Rente kostet bei der Einführung rund 4,1 Milliarden. Im gleichen Jahr schreibt die AHV gemäss Bundesrat einen Überschuss von 3,5 Milliarden. Die Kosten der 13. AHVRente sind also zu einem grossen Teil schon gedeckt. Für die langfristigen Finanzierungsbedürfnisse reicht zum Beispiel ein zusätzlicher Lohnbeitrag von 0,4% der Arbeitnehmenden. Zusammen mit den Beiträgen der Arbeitgeber bringt das jährlich zusätzliche 3,7 Milliarden ein. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja AHVx13.ch Finanzielle Mittel sind vorhanden Empfehlung des Initiativkomitees 16 Argumente Bundesrat und Parlament Die Initiative würde die AHV finanziell zu stark belasten. Die Ausgaben der AHV würden auf einen Schlag um mehr als 4 Milliarden steigen und danach schnell weiter zunehmen. Die Rechnung der AHV würde rasch aus dem Gleichgewicht geraten. Die Zusatzkosten wären für die AHV ohne substanzielle neue Einnahmen oder kostensenkende Massnahmen wie die Erhöhung des Rentenalters nicht zu verkraften. Die Finanzierung der 13. Rente ginge auf Kosten der arbeitenden Bevölkerung und der Unternehmen oder der Konsumentinnen und Konsumenten. Um die hohen Kosten für eine 13. AHV-Altersrente zu decken, müssten beispielsweise die Lohnabzüge oder die Mehrwertsteuer weiter erhöht werden. Damit würde die Arbeit verteuert oder die Preise würden steigen. Eine 13. AHV-Altersrente hätte auch negative Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, weil der Bund rund einen Fünftel der jährlichen Ausgaben der AHV bezahlen muss. Er hätte auf einen Schlag Mehrkosten von mehr als 800 Millionen Franken, die Jahr für Jahr zunehmen würden. Der Bund müsste seine Steuern erhöhen oder Ausgaben kürzen. Der soziale Nutzen der 13. AHV-Rente wäre gering. Eine grosse Mehrheit der Pensionierten erhält neben der AHV-Rente Leistungen der Pensionskasse; viele haben zudem noch andere Einkommen oder Vermögen. Mit der Initiative würden viele Pensionierte eine 13. AHV-Rente erhalten, obwohl sie darauf nicht angewiesen sind. Rentnerinnen und Rentner, die ihren Existenzbedarf nicht decken können, haben Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Erste Vorlage: 13. AHV-Rente Die Initiative für eine 13. AHV-Rente hätte zusätzliche Kosten in Milliardenhöhe zur Folge und würde die Finanzierungsprobleme der AHV erheblich verschärfen. Auch ohne 13. AHV-Rente ist die finanzielle Stabilität der AHV mittelfristig gefährdet: Geburtenstarke Jahrgänge erreichen das AHV-Alter und die Lebenserwartung steigt. Eine 13. AHV-Rente ist auch gar nicht nötig: Die grosse Mehrheit der Pensionierten ist darauf nicht angewiesen. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Mehrkosten belasten AHV zu stark Initiative verteuert Arbeit oder Konsum Höhere Steuern oder weniger Ausgaben Hohe Kosten, geringer sozialer Nutzen 17 In den letzten fünf Jahren waren zwei schwierige Reformen nötig, um die AHV-Finanzen für die nächsten zehn Jahre zu stabilisieren. Sie haben insbesondere der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter zusätzliche Lasten auferlegt. Und die nächste Reform ist bereits aufgegleist, damit die AHV auch mittelfristig nicht aus dem Gleichgewicht gerät. Der Bundesrat wird dem Parlament bis 2026 Vorschläge unterbreiten, wie die Finanzen der AHV für die Zeit nach 2030 stabilisiert werden können. Anstatt der AHV weitere Ausgaben aufzubürden, müssen wir dafür sorgen, dass die Renten der AHV gesichert werden. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» abzulehnen. Nein admin.ch/13-AHV-renten Sicherung der Renten hat Priorität Empfehlung von Bundesrat und Parlament 18 Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» vom 17. März 2023 Erste Vorlage: 13. AHV-Rente 2 Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» vom 17. März 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 28. Mai 20212 eingereichten Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)», Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 20223, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) 1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. 2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt. 3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 1 SR 101 2 BBl 2021 1505 3 BBl 2022 1485 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» vom 17. März 2023 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 28. Mai 20212 eingereichten Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. Mai 20223, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 112 (Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung) 1 Bezügerinnen und Bezüger einer Altersrente haben Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in der Höhe eines Zwölftels ihrer jährlichen Rente. 2 Der Anspruch auf den jährlichen Zuschlag entsteht spätestens mit Beginn des zweiten Kalenderjahres, das der Annahme dieser Bestimmung durch Volk und Stände folgt. 3 Das Gesetz stellt sicher, dass der jährliche Zuschlag weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führt. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 1 SR 101 2 BBl 2021 1505 3 BBl 2022 1485 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung