Erste Vorlage Massentierhaltungsinitiative Erste Vorlage Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» In Kürze 4 – 5 Im Detail 12 Argumente 18 Abstimmungstext 22 In Kürze Ausgangslage Volksinitiative «Keine Massen- tierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze zum Schutz der Tiere. Würde und Wohlergehen von Tieren sind geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Der Bund fördert zudem landwirtschaft- liche Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind. Das schreibt die Verfassung vor. Immer mehr Nutztiere leben in speziell tierfreundlichen Ställen und haben regelmässig Zugang ins Freie. Die Vorlage Die Initiative will den Schutz der Würde von Nutztieren wie Rindern, Hühnern oder Schweinen in die Verfassung auf- nehmen. Sie will zudem die Massentierhaltung verbieten, weil dabei das Tierwohl systematisch verletzt werde. Der Bund müsste strengere Mindestanforderungen festlegen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse pro Stall. Diese Anforderungen müssten mindestens den Bio- Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen und alle Landwirt- schaftsbetriebe müssten sie bei der Tierhaltung einhalten. Die Anforderungen würden auch für den Import von Tieren und Tierprodukten wie auch von Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft gelten. Dadurch würden Abkommen mit wichtigen Handelspartnern verletzt. Höhere Investitions- und Betriebskosten, aufwendige Kontrollen in ausländischen Betrieben und eine Verteuerung der Lebensmittel tierischer Herkunft wären die Folge. Vorlage im Detail 12 Argumente 18 Abstimmungstext 22 Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» annehmen? Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Nein Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Nutz- tiere sind schon sehr gut geschützt. Immer mehr Tiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Ein Importverbot für Pro- dukte ohne Bio-Standard in der Tierhaltung wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzusetzen. Viele Lebensmittel würden teurer. admin.ch/massentierhaltungsinitiative Ja Laut Komitee wird das Tierschutzgesetz oft als vorbildlich bezeichnet. Das Komitee findet jedoch, dass die Realität in der Landwirtschaft anders aussehe. Die Initiative fordert deshalb eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, kleinere Gruppengrössen und eine schonen- de Schlachtung. massentierhaltung.ch Abstimmung im Nationalrat 8 Enthaltungen 77 Ja 106 Nein Abstimmung im Ständerat 8 Ja 32 Nein 1 Enthaltung Im Detail Volksinitiative «Keine Massen- tierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» Argumente Initiativkomitee 18 Argumente Bundesrat und Parlament 20 Abstimmungstext 22 Ausgangslage Tierschutzgesetz Tierwohl in der Landwirtschaft Maximale Anzahl Tiere pro Betrieb Die Schweiz hat eine der weltweit strengsten und detail- liertesten Regelungen zum Schutz der Tiere. Würde und Wohl- ergehen sind gesetzlich geschützt. Niemand darf einem Tier ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen oder in anderer Weise seine Würde missach- ten. Das Misshandeln, Vernachlässigen oder unnötige Überan- strengen von Tieren ist verboten und kann streng bestraft werden. Der Schutz des Tieres muss in der Landwirtschaft gewähr- leistet sein, unabhängig davon, wie viele Tiere an einem Ort gehalten werden. Die Verfassung schreibt zudem vor, dass Landwirtinnen und Landwirte zusätzlich unterstützt werden, wenn sie besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich produzieren. So fördert der Bund seit über 25 Jahren eine besonders tierfreundliche Stallhaltung und den regelmässigen Auslauf ins Freie. 2020 lebten 62 Prozent der Nutztiere in einem besonders tierfreundlichen Stall, zehn Jahre früher waren es knapp 46 Prozent. 78 Prozent der Nutztiere konnten regelmässig nach draussen, zehn Jahre vorher waren es 72 Prozent.1 Das Recht regelt für die Schweine- und die Geflügelhal- tung sowie die Kälbermast, wie viele Tiere maximal auf einem Betrieb gehalten werden dürfen (siehe Tabelle). Diese Bestim- mungen dienen jedoch in erster Linie dem Schutz der Umwelt. Beim Tierschutz steht das einzelne Tier im Fokus, das unabhän- gig von der Grösse eines Betriebes geschützt werden muss. 1 Je nach Tiergattung gibt es Unterschiede: 2020 hatten 85 Prozent der Rinder, 51 Prozent der Schweine und 44 Prozent des Nutzgeflü- gels regelmässig Auslauf. 60 Prozent der Rinder, 68 Prozent der Schweine und 94 Prozent des Nutzgeflügels lebten in einem beson- ders tierfreundlichen Stall. Die Anteile werden nicht pro Tier, sondern pro Grossvieheinheit berechnet. Siehe: Agrarbericht 2021 ( agrarbericht.ch > Politik > Direktzahlungen > Produktions- systembeiträge) Forderungen der Initiative Verbot von Massentierhaltung Das Initiativkomitee fordert eine Verfassungsbestimmung zum Schutz der Würde von Tieren in der Landwirtschaft. Mas- sentierhaltung soll verboten werden. In der Initiative ist sie definiert als «industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl syste- matisch verletzt wird». Mindestanforderun- gen für Tierhaltung Bio-Standards gelten auch für Importe Übergangsfristen bis 25 Jahre Folgen der Initiative Auswirkungen für Betriebe Bei Annahme der Initiative ist der Bund verpflichtet, strengere Mindestanforderungen für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlach- tung und die maximale Gruppengrösse je Stall festzulegen. Als Mindeststandard sollen dabei die Bio-Suisse-Richtlinien von 20182 gelten. Die strengeren Bio-Vorgaben für die Tierhaltung sollen auch für Importprodukte gelten. Lebensmittel tierischer Her- kunft, die diesen nicht entsprechen, dürften nicht mehr impor- tiert werden. Davon betroffen wären nicht nur Produkte wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse, sondern auch Lebensmittel wie Eierteigwaren, Backwaren oder Schokolade, die Zutaten tieri- scher Herkunft enthalten. Der Bund müsste für die Importe ein Kontrollsystem aufbauen. Die Kontrolle wäre sehr aufwendig. Heute stammen beispielsweise über 40 Prozent des Geflügel- fleisches und der Eier aus dem Ausland.3 Das Parlament hätte drei Jahre Zeit, um die geforderten Bestimmungen zu erlassen. Den Betrieben könnten Übergangs- fristen bis 25 Jahre gewährt werden, etwa für bauliche Massnahmen. Die Initiative hätte grosse Auswirkungen auf die land- wirtschaftlichen Betriebe. Rund 3300 Betriebe müssten den Tierbestand reduzieren oder die Betriebsflächen vergrössern. Die Kosten der Tierhaltung würden steigen; viele Betriebe müssten grosse Investitionen tätigen. Berechnungen, die vom Bund in Auftrag gegeben wurden, gehen von jährlichen Mehr- kosten von insgesamt 0,4 bis 1,1 Milliarden Franken aus.4 2 Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 ( mti.bio-suisse.ch > Bio Suisse Richtlinien 2018) 3 Agrarbericht 2021 ( agrarbericht.ch > Markt > Marktentwicklung > Selbstversorgungsgrad) 4 Regulierungsfolgenabschätzung Massentierhaltungsinitiative und direkter Gegenentwurf, Schlussbericht vom 27. April 2021, von Quirin Oberpriller, Anna Vettori, Jürg Heldenstab und Thomas von Stokar (INFRAS) ( blv.admin.ch > Das BLV > Rechts- und Vollzugs- grundlagen > Abstimmungen > Massentierhaltungsinitiative) Auswirkungen für Konsumentinnen und Konsumenten Auswirkungen auf die Umwelt Auswirkungen auf internationale Abkommen Die Initiative hätte auch Auswirkungen auf die Konsu- mentinnen und Konsumenten. Lebensmittel wie Fleisch, Eier, Milch oder Käse wären nur noch aus Tierhaltungen mit Bio- Standard erhältlich, ebenso Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft. Dadurch wäre die Wahlfreiheit eingeschränkt. Lebensmittel tierischer Herkunft wie auch solche mit Zutaten tierischer Herkunft dürften wegen der höheren Anforderun- gen teurer werden. Die Initiative könnte zu einer Reduktion der Tierbestände und zu mehr Importen tierischer Herkunft führen. Dies würde die Ammoniak-Emissionen in der Schweiz, aber nicht weltweit reduzieren. Ammoniak ist ein Luftschadstoff, der aus den Exkrementen von Tieren in die Atmosphäre gelangt und sen- sible Ökosysteme schädigt. Ebenfalls reduziert würden in der Schweiz die Emissionen der Klimagase Methan und Lachgas. Um die Produktion aufrechtzuerhalten, müssten die Betriebe neue Ställe bauen; das würde mehr landwirtschaftliche Nutz- fläche verbrauchen. Ein Importverbot für Produkte, die in der Tierhaltung nicht dem Bio-Standard entsprechen, würde internationale Handelsabkommen verletzen, unter anderem mit der EU. Solche Importregelungen könnten zudem bei der Welthandels- organisation sowie mit Staaten, mit denen die Schweiz Frei- handelsabkommen abgeschlossen hat, zu Konflikten führen. Das könnte auch Auswirkungen auf die Schweizer Exporte haben. Argumente Initiativkomitee Das Tierschutzgesetz wird oft als vorbildlich bezeichnet. Die Realität für Tiere in der Massentierhaltung sieht anders aus: Trotz ihrer Leidensfähigkeit werden sie nicht als Lebewesen, sondern als Ware betrachtet. In Hallen werden die Tiere zu Tausenden zusammengepfercht. Nur die wenigsten stehen jemals auf einer Weide. Deshalb fordert die Initiative eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, regelmässigen Auslauf ins Freie, reduzierte Gruppengrössen und eine schonende Schlachtung. Worum geht es? Traditionelle Bauernhöfe stärken Schweizer Markt schützen Gesundheitsrisiken eindämmen In den letzten 20 Jahren ist der Bestand der Tiere in der Schweizer Landwirtschaft um beinahe die Hälfte gestiegen. Über 80 Millionen Tiere wurden 2021 gemästet und getötet. Pro Betrieb werden bis zu 27 000 Hühner, 1500 Schweine oder 300 Rinder gehalten. Grundbedürfnisse nach Platz, Bewegung und Beschäftigung werden in der Massentierhaltung systema- tisch missachtet. Laut Bundesrat wären nur rund 5 Prozent der Betriebe von der Initiative betroffen – nämlich die industriellen Gross- betriebe, die die traditionellen Bauernhöfe zunehmend verdrängen. Betriebe, die bereits heute das Tierwohl in der Produktion über rein wirtschaftliche Interessen stellen, werden durch die Initiative gestärkt. Schweizer Bauernfamilien dürfen gegenüber dem Aus- land nicht benachteiligt werden. Deshalb braucht es Import- regeln, die den neuen Schweizer Standards Rechnung tragen. Solche Vorschriften sind auch mit internationalen Handels- verträgen umsetzbar. Wird die Einfuhr minderwertiger Billig- ware verhindert, stärken wir damit unsere heimische Landwirtschaft. Die industrielle Tierproduktion führt zu höheren Krank- heitsrisiken und einem gesteigerten Antibiotikaeinsatz. Mit dem Ausstieg aus der Massentierhaltung können wir zudem das Risiko künftiger Pandemien eindämmen. Schweizer Weideland nutzen Ein Ja für Tier, Mensch und Umwelt Empfehlung des Initiativkomitees Die Schweiz importiert 1,4 Millionen Tonnen Futtermittel pro Jahr und verwendet einen Grossteil des Ackerlandes für die Produktion von Tierfutter. Dadurch können viel mehr Tiere gehalten werden, als auf unseren Wiesen möglich wäre. Indem wir Tieren konsequent Zugang auf eine Weide gewähren, werden wir unserem Bild einer nachhaltigen, tierfreundlichen Schweizer Landwirtschaft gerecht. Das Verfassungsprinzip der Tierwürde muss endlich auch in der Landwirtschaft respektiert werden. Die Übergangsfrist von 25 Jahren gibt allen betroffenen Betrieben genug Zeit für eine Neuausrichtung hin zu einer tierfreundlichen Produktion. Mit dem Ja zur Initiative sichern wir eine Landwirtschaft, die das Wohl von Tier, Mensch und Umwelt ins Zentrum rückt. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja massentierhaltung.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Argumente Bundesrat und Parlament Das Tierwohl ist dem Bundesrat und dem Parlament wichtig. Würde und Wohlergehen der Tiere sind in der Schweiz gesetz- lich geschützt und immer mehr Nutztiere werden besonders tierfreundlich gehalten. Mit der generellen Verpflichtung zu Bio-Standards in der Tierhaltung geht die Initiative zu weit. Sie würde viele Lebensmittel erheblich verteuern. Ein Import- verbot für tierische Produkte, die den geforderten Standard nicht erfüllen, wäre nur mit sehr grossem Aufwand durchzu- setzen. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen abzulehnen: Tierwohl ist bereits gesetzlich geschützt Bund fördert tierfreundliche Haltung Höhere Preise für viele Lebensmittel Tierhaltung, die das Tierwohl verletzt, ist in der Schweiz verboten. Bundesrat und Parlament halten die Initiative des- halb für unnötig. Würde und Wohlergehen jedes einzelnen Tieres sind gesetzlich bereits geschützt, unabhängig davon, wie viele Tiere zusammen gehalten werden. Entscheidend ist das Wohlergehen jedes einzelnen Tieres und nicht die Anzahl Tiere pro Betrieb. Immer mehr Rinder, Schweine und Hühner leben in be- sonders tierfreundlichen Ställen und können regelmässig nach draussen. Landwirtinnen und Landwirte, die das Tierwohl besonders achten, werden vom Bund dafür zusätzlich unterstützt. Die Preise für Lebensmittel wie Fleisch, Milch, Käse oder Eier würden wegen der höheren Anforderungen in der Tier- haltung steigen. Dasselbe gilt für Lebensmittel mit Zutaten tierischer Herkunft. Dies würde insbesondere Konsumentinnen und Konsumenten mit geringem Einkommen treffen. Wegen der höheren Preise in der Schweiz würde wahrscheinlich ver- mehrt im Ausland eingekauft; der Einkaufstourismus nähme zu. Auch die Betriebe, die in der Schweiz tierische Produkte verarbeiten, müssten dafür höhere Preise bezahlen. Kleineres Angebot, eingeschränkte Wahlfreiheit Aufwendige und teure Kontrolle der Importe Importverbot verletzt internatio- nale Abkommen Empfehlung von Bundesrat und Parlament Die Konsumentinnen und Konsumenten wären in ihrer Wahlfreiheit stark eingeschränkt, da nur noch Produkte tierischer Herkunft erhältlich wären, die bei der Tierhaltung den Bio-Standard erfüllen. Gewisse Produkte könnten ganz aus dem Regal verschwinden. Die höheren Standards für importierte Lebensmittel umzusetzen, wäre äusserst schwierig und teuer, insbesondere bei Lebensmitteln mit Zutaten tierischer Herkunft wie Eierteig- waren, Milchschokolade oder Backwaren. In den Herkunfts- ländern müssten neue Kontrollsysteme aufgebaut werden. Die Initiative verlangt, dass die Schweizer Standards auch für den Import gelten. Diese Vorgaben würden internationale Handelsabkommen verletzen. Wenn die Schweiz einseitig Handelshemmnisse schafft, gefährdet sie die Vorteile dieser Abkommen, etwa den vereinfachten Zugang zu internationa- len Märkten. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» abzulehnen. Nein admin.ch/massentierhaltungsinitiative Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative « Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» vom 18. März 2022 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 17. September 20192 eingereichten Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. Mai 20213, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 80a Landwirtschaftliche Tierhaltung 1 Der Bund schützt die Würde des Tieres in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Die Tierwürde umfasst den Anspruch, nicht in Massentierhaltung zu leben. 2 Massentierhaltung bezeichnet die industrielle Tierhaltung zur möglichst effizienten Gewinnung tierischer Erzeugnisse, bei der das Tierwohl systematisch verletzt wird. 3 Der Bund legt Kriterien insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall fest. 4 Er erlässt Vorschriften über die Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken, die diesem Artikel Rechnung tragen. 1 SR 101 2 BBl 2019 6953 3 BBl 2021 1244 23 Art. 197 Ziff. 134 13. Übergangsbestimmungen zu Art. 80a (Landwirtschaftliche Tierhaltung) 1 Die Ausführungsbestimmungen zur landwirtschaftlichen Tierhaltung gemäss Artikel 80a können Übergangsfristen von maximal 25 Jahren vorsehen. 2 Die Ausführungsgesetzgebung muss bezüglich Würde des Tiers Anforderungen festlegen, die mindestens den Anforderungen der Bio-Suisse-Richtlinien 20185 entsprechen. 3 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 80a nach dessen Annahme nicht innert drei Jahren in Kraft getreten, so erlässt der Bundesrat die Ausführungsbestimmun- gen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmungen wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 5 Richtlinien der Bio Suisse für die Erzeugung, Verarbeitung und den Handel von Knospe-Produkten, Fassung vom 1. Januar 2018, abrufbar unter www.bio-suisse.ch. Bundesrat und Parlament empfehlen, am 25. September 2022 wie folgt zu stimmen: Nein Massentierhaltungsinitiative