Zweite Vorlage Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung In Kürze Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabak- werbung)» Ausgangslage Die Vorlage Indirekter Gegenvorschlag In der Schweiz darf heute mit gewissen Einschränkungen für Tabakprodukte geworben werden. Verboten sind Tabakwer- bung in Radio und Fernsehen sowie Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet. Eine Mehrheit der Kantone hat weiter- gehende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plaka- ten und im Kino oder für das Sponsoring von Veranstaltungen. Die Initiative will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen. Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirek- ten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Ziga- retten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern. Weiterhin möglich wären Werbung an Kiosken, in der Presse oder im Internet, ausser wenn sie sich an Minderjährige richtet, sowie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen. Das neue Tabakproduktegesetz kann unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksinitiative in Kraft treten. Vorlage im Detail 24 Argumente 30 Abstimmungstext 34 Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» annehmen? Nein Bundesrat und Parlament wollen die Kinder und Jugend- lichen vor den schädlichen Folgen des Rauchens schützen. Die Initiative mit ihrem weitreichenden Werbeverbot geht ihnen aber zu weit. Der Gegenvorschlag verstärkt den Jugendschutz und ermöglicht weiterhin Werbung, die sich an Erwachsene richtet. admin.ch/tabakwerbeverbot Ja Mit der Initiative will das Komitee, dass Tabakwerbung Minderjährige nicht mehr erreicht. Laut Komitee gibt es nur mit der Initiative einen wirksamen Jugendschutz. Der Gegenvorschlag lasse weiterhin Werbung zu, die Kinder und Jugendliche erreiche und sie so in den schädlichen Nikotin- und Tabakkonsum führe. kinderohnetabak.ch Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 7 Enthaltungen 29 Nein 14 Ja 1 Enthaltung 101 Nein 88 Ja Im Detail Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabak- werbung)» Argumente Initiativkomitee 30 Argumente Bundesrat und Parlament 32 Abstimmungstext 34 Ausgangslage Initiative fordert Verbot von Tabakwerbung Initiative fordert Förderung der Gesundheit Zahl und Alter der Raucherinnen und Raucher Werbung für Tabakprodukte ist in der Schweiz unter Ein- schränkungen erlaubt. Verboten ist Werbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, insbesondere an Veranstaltungen oder in Publikationen für Jugendliche. Es ist auch nicht erlaubt, Minderjährigen Werbegeschenke zu machen oder Zigaretten gratis zu verteilen. Eine Mehrheit der Kantone hat weiterge- hende Verbote erlassen, etwa für Tabakwerbung auf Plakaten und im Kino sowie für das Sponsoring von Veranstaltungen.1 In Radio und Fernsehen ist Tabakwerbung generell verboten. Die Initiantinnen und Initianten möchten jede Art von Werbung verbieten, die Kinder und Jugendliche erreicht. Damit würde auch Werbung verboten, die sich zwar hauptsächlich an Erwachsene richtet, aber auch für Kinder und Jugendliche zugänglich ist. Es wäre nur noch Werbung zulässig, die auf Erwachsene abzielt und Minderjährige nicht erreicht, etwa Werbemails, Prospekte und gezielte Werbung im Internet oder in den sozialen Medien. Die Initiative fordert zudem, dass Bund und Kantone die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen fördern müssen. Wie genau dies geschehen soll, lässt die Initiative offen. Sie schränkt die Forderung auch nicht auf die Tabakprävention ein. Jede vierte Person in der Schweiz raucht; das sind rund 2 Millionen Menschen. Dieser Anteil ist in den letzten zehn Jahren in etwa gleich hoch geblieben. Er ist auch unter Jugend- lichen ähnlich hoch; rund 100 000 Jugendliche zwischen 15 und 19 Jahren rauchen. Etwa die Hälfte der heutigen Rau- cherinnen und Raucher haben vor dem 18. Altersjahr täglich geraucht.2 1 17 Kantone verbieten Plakatwerbung (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und 6 von ihnen Werbung im Kino (GE, OW, SG, SO, VS, ZH). In 2 Kantonen (SO, VS) sind Tabak- werbung und -sponsoring auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, sowie im Kino und bei Kultur- und Sportveranstaltungen verboten. 2 Schweizerische Gesundheitsbefragung, 2017, Tabakkonsum in der Schweiz, Bundesamt für Statistik ( bfs.admin.ch > Statistiken finden > Gesundheit > Gesundheitsdeterminanten > Tabak) Auswirkungen der Tabakwerbung Folgen des Rauchens Folgen der Initiative für die Werbebranche Die Forschung hat die Auswirkungen von Tabakwerbung untersucht. Dabei hat sich gezeigt, dass mit der Werbung die Wahrscheinlichkeit steigt, dass Jugendliche mit dem Rauchen anfangen.3 Rauchen kann eine Reihe von Krankheiten wie Krebs oder Herzinfarkt verursachen. Pro Jahr sterben rund 9500 Menschen in der Schweiz vorzeitig an den Folgen des Rauchens. Die Kosten des Rauchens für die öffentliche Gesundheit und die Wirt- schaft belaufen sich laut verschiedenen Studien auf rund 4 bis 5 Milliarden Franken pro Jahr; davon sind 3 Milliarden direkte Behandlungskosten und rund 1 bis 2 Milliarden indirekte Kosten für die Wirtschaft, etwa wenn Raucherinnen und Raucher erkranken und nicht arbeiten können.4 Die Initiative würde die Möglichkeiten für die Tabakwer- bung stark reduzieren. 2020 wurden für Werbung für Tabak- produkte inklusive E-Zigaretten 9,7 Millionen Franken aus- gegeben, dies vorwiegend für Werbung in Zeitschriften und Zeitungen sowie für Plakate; das entspricht 0,2 Prozent der gesamten Werbeausgaben in der Schweiz. Für die Tabakwer- bung am Verkaufsort sowie im Internet und in den sozialen Medien liegen keine Zahlen vor.5 3 Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte ( bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Werbeeinschränkungen für Tabakprodukte) 4 Mattli, R. et al. (2019). Die Krankheitslast des Tabakkonsums in der Schweiz: Schätzung für 2015 und Prognose bis 2050. Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW), Winterthur ( obsan.admin.ch > Indikatoren > Indikatoren MonAM > Tabak > Tabakbedingte Mortalität) / Fischer, B. et al. (2020): Volkswirt- schaftliche Kosten von Sucht. Polynomics, Olten ( obsan.admin.ch > Indikatoren > Indikatoren MonAM > Sucht > Volkswirtschaftliche Kosten von Sucht) 5 Werbeausgaben für Tabakprodukte ( bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Werbeeinschrän- kungen für Tabakprodukte > Dokumente > Faktenblatt: Werbe- ausgaben für Tabakprodukte) Tabakprävention in der Schweiz Internationaler Vergleich Bund und Kantone verfolgen seit über 20 Jahren eine aktive Tabakpräventionspolitik. Dazu gehören nationale Präventionsprogramme oder Projekte, die durch den Tabak- präventionsfonds gefördert werden. Daneben wurden vom Parlament gesetzliche Massnahmen beschlossen, wie Tabak- steuern auf Zigaretten oder das Rauchverbot in Innenräumen. Die Schweiz schränkt Tabakwerbung viel weniger stark ein als die allermeisten Länder in Europa. So sind zum Beispiel in allen EU-Mitgliedstaaten die Tabakwerbung in der Presse und das Sponsoring von Veranstaltungen mit grenzüberschrei- tender Wirkung verboten. Alle europäischen Länder mit Ausnahme von Deutschland und Bulgarien kennen darüber hinaus ein nationales Verbot von Tabakwerbung im öffentli- chen Raum.6 Tabakproduktegesetz als indirekter Gegenvorschlag Das Parlament hat im Oktober 2021 ein neues Tabakproduktegesetz verabschiedet und stellt es der Volksinitiative als indirekten Gegen- vorschlag gegenüber. Dieses Gesetz regelt unter anderem die Zusammensetzung, die Verpackung, die Werbung, den Verkauf und die Kontrolle von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten. Im Bereich des Jugendschutzes sind folgende Massnahmen vorge- sehen: – Tabakprodukte und elektronische Zigaretten dürfen nicht an unter 18-Jährige verkauft werden. Wer das Verbot missachtet, kann mit einer Busse bestraft werden. – Tabakwerbung auf Plakaten, in Kinos, auf Sportplätzen, in und an öffentlichen Gebäuden sowie in und an öffentlichen Ver- kehrsmitteln ist verboten. – Tabakwerbung, die sich an Minderjährige richtet, ist verboten. – Das Sponsoring von Veranstaltungen für Jugendliche oder von Veranstaltungen mit internationalem Charakter ist verboten. Das neue Tabakproduktegesetz untersteht dem Referendum. Wenn dieses nicht ergriffen wird oder nicht erfolgreich ist, kann das Ge- setz unabhängig vom Ausgang der Abstimmung über die Volksiniti- ative in Kraft treten. Bei Annahme der Initiative müsste das Gesetz nachträglich angepasst werden. 6 Europäische Gesetzgebungen zum Umgang mit Tabak ( bag.admin.ch > Strategie & Politik > Politische Aufträge & Aktionspläne > Politische Aufträge zur Tabakprävention > Tabakpolitik der Schweiz > Werbeeinschränkungen für Tabak- produkte > Dokumente > Faktenblatt: Europäische Gesetzgebungen zum Umgang mit Tabak – 2020) Einschränkung der Tabakwerbung Der indirekte Gegenvorschlag (das neue Tabakproduktegesetz) umfasst bereits konkrete Bestimmungen. Bei Annahme der Initiative müssen Bundesrat und Parlament das Tabakprodukte- gesetz nachträglich anpassen; die genaue Umsetzung ist noch offen. Werbeeinschränkungen Aktuelle Regelung Indirekter Gegen- Volksinitiative «Kinder (wichtigste Bereiche) vorschlag (Tabak- und Jugendliche ohne produktegesetz) Tabakwerbung» – Werbung in Radio und Fernsehen (T V)* – Werbung, die sich an Minderjährige richtet verboten verboten verboten – Abgabe von Gratis- mustern an Minderjährige verboten verboten, wenn verboten Minderjährige erreicht werden – Plakatwerbung** – Werbespots im Kino** – Werbung in und an öffentlichen Verkehrs- mitteln – Werbung in und an öffentlichen Gebäuden, auf Sportplätzen und an Sportveran- staltungen – Sponsoring von Anlässen mit inter- nationalem Charakter erlaubt verboten verboten, wenn Minderjährige erreicht werden – Sponsoring von nationalen Anlässen** erlaubt erlaubt, ausser wenn verboten, wenn Anlass Anlass auf Minder- Minderjährige erreicht jährige abzielt – Inserate (Presse) – Werbung im Internet erlaubt erlaubt verboten, wenn Minderjährige erreicht werden – Werbung an Verkaufsstellen (Kiosk) erlaubt erlaubt verboten, wenn sie für Minderjährige zugänglich ist – Mailings und Abgabe von Flyern an Erwachsene erlaubt erlaubt erlaubt * Im Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) geregelt und nicht Gegenstand der Initiative und des indirekten Gegenvorschlags. **17 Kantone verbieten Plakatwerbung (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH) und 6 von ihnen Werbung im Kino (GE, OW, SG, SO, VS, ZH). In 2 Kantonen (SO und VS) sind Tabakwerbung und -sponsoring auf öffentlichem Grund, auf privatem Grund, der von öffentlichem Grund aus einsehbar ist, sowie im Kino und bei Kultur- und Sportveranstaltungen verboten. Argumente Werbung macht Kinder zu Rauchenden Massive Kosten für alle Initiativkomitee Die Initiative will unsere Kinder vor Tabak schützen: Tabak- werbung soll Minderjährige – und nur diese – nicht mehr erreichen. Die wichtigen Gesundheitsorganisationen sowie Jugend- und Sportdachverbände mussten die Volksinitia- tive «Kinder ohne Tabak» lancieren, weil nur so wirksamer Jugendschutz umgesetzt werden kann. Denn das neue Tabakproduktegesetz lässt weiterhin Werbung zu, die Kin- der und Jugendliche erreicht und sie so in den schädlichen Nikotin- und Tabakkonsum führt. Die Mehrheit der Menschen, die rauchen, beginnt vor dem 18. Lebensjahr damit. Ein früher Rauchbeginn erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine langfristige Abhängigkeit, Krank- heit und Tod. Entscheidend ist deshalb, dass Jugendliche überhaupt nicht erst mit dem Rauchen beginnen. Tabakwerbung hat nachweislich auf Minderjährige grossen Einfluss. Zahlreiche Studien belegen diese Wirkung. Kinder brauchen besonderen Schutz, um ihre Gesundheitskompetenz entwickeln zu können. Nur so können sie als Erwachsene die persönliche Verantwortung für ihre Gesundheit überneh- men. Minderjährige dürfen keine Tabakprodukte kaufen – dementsprechend dürfen diese auch nicht beworben werden. Doch Tabakwerbung ist heute bevorzugt dort, wo sie Kinder und Jugendliche gut erreicht. Tabakkonsum ist nachweislich das grösste Risiko für viele chronische, nicht übertragbare Krankheiten wie Krebs-, Atem- weg- oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen – und vermeidbar! Grosses Leid für Betroffene und ihre Angehörigen sowie 9500 Todesfälle pro Jahr sind zu beklagen. Die Gesellschaft, die Prämienzahlenden und die Volkswirtschaft werden enorm belastet: Medizinische Behandlungen und Arbeitsausfälle kosten uns jedes Jahr mindestens 5 Milliarden Franken. Gegenvorschlag ist Alibiübung Die Initiative als richtige Antwort Empfehlung des Initiativkomitees Die Parlamentsmehrheit will keinen wirkungsvollen Jugend- schutz im Tabakproduktegesetz. Werbung in Gratiszeitungen, im Internet und damit in allen sozialen Medien sowie an Festi- vals ist weiterhin erlaubt – also dort, wo Jugendliche unterwegs sind. Einzig auf Plakaten und im Kino sollen Tabakprodukte nicht mehr beworben werden dürfen. Dies ist schon jetzt viel- fach kantonal verboten. So werden die Interessen der Tabak- und Werbeindustrie über das Wohl unserer Kinder und Jugend- lichen gestellt. Dabei zeigen Erfahrungen aus anderen Ländern eindrücklich, dass durch Werbeeinschränkungen der Tabak- und Nikotinkonsum insbesondere bei Jugendlichen deutlich gesenkt werden kann. Hinter der Initiative stehen die Ärzteschaft, Apotheker- und Drogistenverbände, Krebsliga, Lungenliga und viele mehr. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja kinderohnetabak.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Argumente Weitreichendes Werbeverbot geht zu weit Gegenvorschlag verstärkt Jugendschutz Anliegen der Wirtschaft berücksichtigt Bundesrat und Parlament Bundesrat und Parlament möchten die Jugendlichen vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums besser schützen. Sie sind deshalb für Einschränkungen der Tabakwerbung. Die Initiative mit ihrem weitreichenden Werbeverbot geht aber zu weit. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Werbe- möglichkeiten einschränkt und den Jugendschutz ver- stärkt. Bundesrat und Parlament lehnen die Volksinitiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Die Initiative hätte zur Folge, dass Tabakwerbung nur noch in jenen wenigen Bereichen zulässig ist, zu denen Jugendliche keinen Zugang haben. Ein solch weitreichendes Werbeverbot geht Bundesrat und Parlament zu weit; es stellt einen zu starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit dar. Das von der Initiative geforderte generelle Sponsoringverbot könnte zudem für gewisse Kultur- und Sportveranstaltungen zu Einbussen bei den Einnahmen führen. Der indirekte Gegenvorschlag enthält erstmals schweiz- weit gültige Werbeeinschränkungen, die den Jugendschutz verstärken. Dazu zählt das Verbot von Tabakwerbung auf Plakaten, in Kinos oder an Sportveranstaltungen. Die Kantone können weiterhin strengere Werbeeinschränkungen erlassen. Bereits geltende strengere Regeln bleiben in Kraft. Der indirekte Gegenvorschlag berücksichtigt gleichzeitig die Anliegen der Wirtschaft. Er erlaubt weiterhin gewisse Werbeformen, zum Beispiel die Werbung in Kiosken, Inserate in der Presse, ausser wenn sie sich an Minderjährige richten, sowie das Sponsoring von nationalen Veranstaltungen. Verkaufsverbot schützt Minder- jährige Kinder und Jugendliche besser schützen Empfehlung von Bundesrat und Parlament Mit dem neuen, schweizweit gültigen Verkaufsverbot von Tabakprodukten an unter 18-Jährige stellt der indirekte Gegenvorschlag zudem sicher, dass Minderjährige keinen Zugang zu Zigaretten erhalten. Bei Missachtung des Verbots droht eine hohe Busse. Bisher ist die Altersgrenze in der Schweiz nicht einheitlich geregelt: In drei Kantonen besteht diesbezüglich keine Vorschrift, elf Kantone haben die Alters- grenze bei 18 Jahren festgesetzt, die übrigen zwölf bei 16 Jahren. Kinder und Jugendliche sind besonders leicht beeinfluss- bar und empfänglich für Werbebotschaften. Rund die Hälfte der Erwachsenen, die regelmässig rauchen, haben damit begonnen, als sie noch nicht 18 Jahre alt waren. Bundesrat und Parlament wollen die Minderjährigen deshalb mit dem indirek- ten Gegenvorschlag besser vor Werbung für Tabakprodukte und damit vor den schädlichen Auswirkungen des Rauchens schützen. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parla- ment, die Volksinitiative Kinder und Jugendliche ohne Tabak- werbung abzulehnen. Nein admin.ch/tabakwerbeverbot § Zweite Vorlage: Tabakwerbeverbot Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» vom 1. Oktober 2021 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 12. September 20192 eingereichten Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 26. August 20203, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 12. September 2019 «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 41 Abs. 1 Bst. g 1 Bund und Kantone setzen sich in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass: g. Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu selbstständigen und sozial verantwortlichen Personen gefördert und in ihrer sozialen, kulturellen und politischen Integration unterstützt werden sowie ihre Gesundheit gefördert wird. Art. 118 Abs. 2 Bst. b 2 Er erlässt Vorschriften über: b. die Bekämpfung übertragbarer, stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten von Menschen und Tieren; er verbietet namentlich jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht; 1 SR 101 2 BBl 2019 6883 3 BBl 2020 7049 § 35 Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)». BB 3 Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 118 Abs. 2 Bst. b (Schutz der Gesundheit) Die Bundesversammlung verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmungen innert drei Jahren seit Annahme von Artikel 118 Absatz 2 Buchstabe b durch Volk und Stände. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. Bundesrat und Parlament empfehlen, am 13. Februar 2022 wie folgt zu stimmen: Nein Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)»