Erste Vorlage Volksinitiative Tier- und Menschenversuchsverbot In Kürze Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» Ausgangslage Die Vorlage Tierversuche sind in der Schweiz erlaubt, wie in sehr vielen anderen Ländern auch. Sie werden eingesetzt, um Medika- mente und Therapien zu entwickeln, mit denen Krankheiten von Menschen und Tieren besser behandelt werden können. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tier- versuche: Ein Tierversuch wird nur bewilligt, wenn die Ergeb- nisse nicht auf anderem Weg erzielt werden können. Zudem muss der Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigen. Ausserdem dürfen die Forscherinnen und Forscher in ihren Versuchen mit nur so vielen Tieren arbeiten wie un- bedingt nötig, und sie müssen deren Belastungen so gering wie möglich halten. Die Volksinitiative fordert ein Verbot von Tierversuchen. Produkte, die unter Anwendung von Tierversuchen entwickelt wurden, sollen zudem nicht mehr importiert werden dürfen. Die Initiative verlangt schliesslich, dass Forschung, die ohne Tierversuche auskommt, mindestens dieselbe staatliche Unter- stützung erhält wie heute diejenige mit Tierversuchen. Auch sogenannte Menschenversuche sollen verboten werden. Bei Annahme der Initiative gäbe es in der Schweiz keine neuen Medikamente mehr, die mit Tierversuchen entwickelt werden, weder für Menschen noch für Tiere. Dazu gehören zum Beispiel auch Impfstoffe. Die Forschung sowie die Entwicklung von Medikamenten oder anderen Produkten wie Pflanzenschutz- mitteln würden eingeschränkt und möglicherweise ins Ausland verlagert. Vorlage im Detail 12 Argumente 18 Abstimmungstext 22 Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» annehmen? Nein Für Bundesrat und Parlament hat ein Verbot von Tier- versuchen massive Nachteile für die Schweiz. Die Menschen und Tiere könnten von vielen neuen medizinischen Therapien nicht mehr profitieren. Forschung und Entwicklung würden sehr stark eingeschränkt und Arbeitsplätze wären gefährdet. admin.ch/tierversuchsverbot Ja Für das Komitee ist es nicht entschuldbar, wenn nichtzu- stimmungsfähige Tiere und Menschen für Experimente miss- braucht werden. Kein Tier oder Mensch könne verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern. Die Forsche- rinnen und Forscher könnten ihre Erkenntnisse auch mit leidfreien Ansätzen erreichen. tierversuchsverbot.ch tierversuchsverbot.ch/doks/ Abstimmung im Nationalrat 0 Ja 0 Enthaltungen 195 Nein Abstimmung im Ständerat 0 Ja 42 Nein Im Detail Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» Argumente Initiativkomitee 18 Argumente Bundesrat und Parlament 20 Abstimmungstext 22 Ausgangslage Tierversuche Forschung am Menschen Tierversuche dienen unter anderem dazu, Krankheiten zu erforschen, die Wirksamkeit und Sicherheit von Medikamenten zu überprüfen oder die Vorgänge im Körper besser zu verste- hen. Die Schweiz hat eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche.1 Ein Tierversuch darf nur durchgeführt werden, wenn er mehrere gesetzliche Anforderungen erfüllt. Dazu ge- hören unter anderem: – Der Versuch darf nur stattfinden, wenn gleichwertige Erkenntnisse anders nicht gewonnen werden können. – Die Belastung der Tiere muss so gering wie möglich sein. – Der mögliche Nutzen für die Gesellschaft muss gewichtig sein. – Es dürfen nicht mehr Tiere als notwendig eingesetzt werden. Die Forschung am Menschen ist detailliert geregelt, um Würde, Persönlichkeit und Gesundheit des Menschen zu schüt- zen. Sie ist nur dann erlaubt, wenn sie mehrere Bedingungen erfüllt. Dazu gehören unter anderem: – Interesse, Gesundheit und Wohlergehen des einzelnen Menschen müssen Vorrang haben gegenüber den Interes- sen der Wissenschaft und der Gesellschaft. – Forschung mit Personen ist nur erlaubt, wenn gleichwer- tige Erkenntnisse anders nicht gewonnen werden können. – Die beteiligten Personen müssen gut informiert und ein- verstanden sein. – Die Forschung muss von einer kantonalen Ethikkommis- sion vorgängig geprüft und bewilligt werden. Zusätzliche Bedingungen gelten für die Forschung mit urteilsunfähigen Personen. Dazu zählen unter anderem Kleinkinder. 1 Animal Protection Index ( api.worldanimalprotection.org) Prüfung von Gesuchen für Tierversuche Nutzen der Forschung Entwicklung der Anzahl Tierversuche Jedes Gesuch für die Durchführung eines Tierversuchs wird von einer kantonalen Tierversuchskommission geprüft. In diesen Kommissionen sind auch Tierschutzorganisationen vertreten. Die Kommissionen prüfen insbesondere, ob der mögliche Nutzen für die Gesellschaft die Belastung der Tiere rechtfertigt. So werden Tierversuche für Kosmetikprodukte in der Schweiz grundsätzlich nicht bewilligt, da sie keine gewich- tigen neuen Erkenntnisse bringen und die Belastung der Tiere daher nicht gerechtfertigt wäre. Tierversuche haben grosse Fortschritte für die Gesundheit von Menschen und Tieren ermöglicht, zum Beispiel durch die Entwicklung von Antibiotika. Tierversuche erlauben es, eine Substanz an komplexen lebenden Organismen zu prüfen. Das- selbe gilt für die Forschung am Menschen. Wenn immer möglich werden Tierversuche oder Forschung mit Personen ersetzt, etwa durch Computersimulationen oder die Forschung an bio- logischem Material, das beispielsweise bei Operationen anfällt. In den letzten 40 Jahren hat der Einsatz von Versuchs- tieren stark abgenommen – von knapp 2 Millionen Anfang der 1980er-Jahre auf rund 560 000 im Jahr 2020.2 Die grosse Mehrheit der Versuchstiere sind Ratten und Mäuse. Für rund 235 000 Tiere (40 Prozent) waren die Versuche nicht schmerz- haft: Den Tieren wurden keine Schäden zugefügt, und sie wurden nicht in Angst versetzt. Zu diesen unbelastenden Versuchen gehörten beispielsweise Beobachtungs- und Verhaltensstudien. Rund 20 000 Tiere (3,5 Prozent) waren dagegen einer schweren Belastung ausgesetzt, etwa durch die Verpflanzung eines Tumors. 2 Bericht Tierversuchsstatistik 2020 ( blv.admin.ch > Tiere > Tierversuche > Bericht Tierversuchsstatistik 2020) Forderungen der Initiative Verbot von Tier- und Menschenversuchen Importverbot Förderung tierversuchsfreier Forschung Erstanwendungen erlaubt Die Volksinitiative fordert ein totales Verbot von Tier- versuchen in der Schweiz. Davon wäre beispielsweise die Ent- wicklung neuer Medikamente, Therapien und Chemikalien betroffen. Aber auch in der wissenschaftlichen Lehre und Grundlagenforschung wären Tierversuche verboten. Ebenso verboten wären sogenannte Menschenversuche. Der Initiativ- text lässt offen, ob damit jegliche Forschung am Menschen gemeint ist. Diese umfasst nicht nur Forschung in Medizin und Biologie, sondern beispielsweise auch in der Psychologie oder in den Sportwissenschaften. Die Initiative will auch den Import von neuen Produkten und Produktbestandteilen verbieten, die mit Tierversuchen entwickelt wurden. Davon wären zum Beispiel Medikamente und einzelne Wirkstoffe von Medikamenten betroffen. Bestehende Produkte dürften nur noch importiert werden, wenn für die Herstellung keine Tierversuche mehr durchge- führt werden. Die Initiative fordert weiter, dass die tierversuchsfreie Forschung mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhält wie heute die Forschung mit Tierversuchen. Die Initiative erlaubt unter bestimmten Bedingungen, neue Substanzen bei Mensch und Tier einzusetzen: Die Anwen- dung muss im überwiegenden Interesse der betroffenen Menschen und Tiere liegen, erfolgversprechend sein sowie kontrolliert und vorsichtig vollzogen werden. Die Initiantinnen und Initianten bezeichnen dies als Erstanwendung. Wie sich Erstanwendungen von Versuchen unterscheiden, lässt die Initiative offen. Folgen der Initiative Auswirkungen auf Versorgung Auswirkungen auf Forschung und Wirtschaft Konflikt mit internationalen Abkommen Neue Medikamente, die im Ausland mithilfe von Tierver- suchen entwickelt werden, dürften nicht mehr importiert werden – auch dann nicht, wenn sie wirksamer wären oder weniger Nebenwirkungen hätten als bereits zugelassene Medi- kamente. Bereits zugelassene Medikamente, die erneut an Tieren getestet werden, dürften ebenfalls nicht mehr impor- tiert werden. Dazu gehören zum Beispiel Grippeimpfstoffe, die jährlich an die Veränderungen des Grippevirus angepasst werden. Die Menschen könnten solche Medikamente nur noch auf eigene Kosten im Ausland kaufen oder sich dort behandeln lassen. Auch die Versorgung mit weiteren Produkten wäre eingeschränkt, weil auch diese Produkte zum Teil mit Tierver- suchen entwickelt werden, so etwa Medizinprodukte wie Herzschrittmacher oder Chemikalien wie gewisse Pflanzen- schutzmittel. Die Initiative hätte schwerwiegende Auswirkungen für Universitäten, Spitäler, die Pharmaindustrie, Unternehmen in der Medizintechnik oder Unternehmen, die mit Chemikalien arbeiten. Sie könnten nicht mehr wie bisher forschen, und die Entwicklung von Medikamenten und anderen medizinischen Produkten wäre stark eingeschränkt, weil dafür Tierversuche in vielen Fällen unumgänglich sind. Das könnte dazu führen, dass Unternehmen ihre Forschung und Entwicklung und damit Arbeitsplätze ins Ausland verlagern. Ein allgemeines Importverbot für Produkte, für deren Entwicklung Tierversuche durchgeführt werden, wäre mit den Verpflichtungen der Schweiz aus den WTO-Abkommen sowie den Freihandelsabkommen mit der EU und anderen Staaten kaum vereinbar. Argumente Irrtum Stagnation trotz 3R Falsche Ansätze Einzigartigkeit von Lebewesen Vorteile statt Verluste Weitere Chancen Initiativkomitee Es war und ist unentschuldbar, wenn nichtzustimmungsfä- hige Tiere und ebensolche Patienten für Experimente miss- braucht werden. Unzählige Metastudien beweisen, dass weder ein Tier noch ein Mensch verlässliche Vorhersagen für ein anderes Lebewesen liefern kann. Die Initiative för- dert und fordert sichere Erstanwendungen und ethisch faire, fundierte Vorbereitungen. Die heutigen Forschenden sind intelligent genug, um ihre Erkenntnisse auch mit tier- und menschenleidfreien Ansätzen zu erreichen. Von 100 Wirkstoffen versagen 95 im Menschenversuch, trotz scheinbar erfolgversprechender Ergebnisse im Tierver- such. Auch nach Zulassung gibt es Tragödien: Die EU schätzte die Todesfälle durch Nebenwirkungen im 2008 auf 197 000 (Brüssel, MEMO/08/782). Die Zahl der Tierversuche stagniert seit 25 Jahren mit über 500 000 Tieropfern, obwohl das 3R-Prinzip (ersetzen- reduzieren-verfeinern) seit mehr als 60 Jahren bekannt ist. Tier- und Menschenversuche mögen marketingtechnisch und juristisch lohnend sein, für die Gesundheit sind sie irre- führend. Menschenversuche liefern vage Durchschnittswerte. Dem Individuum bieten sie keine Gewähr. Dass wir «individuelle Medizin» brauchen, wurde er- kannt, Umsetzungen sind jedoch rar. Viele sinnvolle Ansätze, wie z. B. «Human-on-a-chip», sind auf erfolgreichem Weg. Alte Produkte bleiben. Neue werden strengere Qualitäts- anforderungen erfüllen müssen. Innovative Unternehmen, welche z. B. Diagnosehilfen entwickeln, werden von der wach- senden Nachfrage profitieren. Die Initiative ermöglicht einen Quantensprung in For- schung, Medizin, im Schweizer Gesundheits-Tourismus und in menschlicher Reife. Allfällige schlechte internationale Verträge sind nachzubessern. Antworten an den Bundesrat Vordenker Empfehlung des Initiativkomitees Forschung am Menschen wird nicht verboten. Der patien- tenorientierte Mix an Ansätzen ist entscheidend, nicht das Bereiten von Qual. Z. B. liefern Operationsabfälle vielfältige Biomaterialien, an welchen geforscht werden kann. Der Schutz von Tier und Mensch reicht heute nicht aus. Tiere erleiden Eingriffe in die Freiheit, die Entfaltung sowie in die emotionale und körperliche Integrität. Desgleichen sind nichtzustimungs- fähige oder schlecht informierte Menschen ungenügend geschützt: Niemand kann vor einem Versuch vorhersagen, welcher Patient welche Belastungen und Schäden erleiden wird. «Es gibt eigentlich nur zwei Gründe, für Tierversuche zu sein: Entweder man verdient daran, oder man weiss zu wenig darüber.» Unfallchirurg Dr. med. Werner Hartinger (1925–2000) Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja tierversuchsverbot.ch tierversuchsverbot.ch/doks/ Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Argumente Schwerwiegende Folgen für die Gesundheit Tierversuche sind notwendig Bund fördert Alternativen zu Tierversuchen Bundesrat und Parlament Der Bundesrat ist bereits heute bestrebt, Tierversuche wenn immer möglich zu vermeiden. Die Initiative mit ihrem absoluten Verbot von Tierversuchen geht aber zu weit und hätte schwerwiegende Auswirkungen. Die Schweiz wäre vom medizinischen Fortschritt abgeschnitten. Für die Behandlung von Mensch und Tier stünden die neuesten Medikamente nicht mehr zur Verfügung. Die medizini- sche Forschung und die Entwicklung von medizinischen Produkten würden zudem stark eingeschränkt und der Wirtschaftsstandort würde geschwächt. Bundesrat und Parlament lehnen die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen ab: Medikamente werden an Tier und Mensch getestet, bevor sie auf den Markt kommen. Bei Annahme der Initiative könnten sehr viele Medikamente weder in der Schweiz hergestellt noch aus dem Ausland importiert werden. Das Land wäre vom welt- weiten medizinischen Fortschritt abgeschnitten, mit schwerwie- genden Folgen für die Gesundheit von Menschen und Tieren. Die Initiative würde zu einer Zweiklassenmedizin führen. Die neuesten Medikamente und Behandlungen würden nur noch jenen zur Verfügung stehen, die es sich leisten könnten, dafür ins Ausland zu reisen. Heute gibt es etwa in der Krebs- und Demenzforschung oder in der Chirurgie oft keine Alternative zum Versuch am lebenden Organismus. Tierversuche sind nach wie vor notwen- dig – nicht zuletzt, um den menschlichen Körper besser zu verstehen und wirksame und sichere Medikamente für Men- schen und Tiere zu entwickeln. Die Förderung von tierversuchsfreier Forschung ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. So hat er zum Beispiel im Jahr 2021 ein nationales Forschungsprojekt mit 20 Millionen Franken lanciert und die Beiträge für ein nationales Kompe- tenzzentrum stark erhöht. Dessen Ziel ist es, Tierversuche zu ersetzen oder zu reduzieren sowie die Belastung der Tiere zu verringern. Negative Folgen für Wirtschaft und Forschung Strenges Gesetz Empfehlung von Bundesrat und Parlament Die medizinische Forschung und die Entwicklung von Medikamenten und Therapien sind für die Schweiz von grosser Bedeutung. Wären Tierversuche in der Schweiz verboten, wür- den viele Forschungsprogramme ins Ausland verlegt, Firmen abwandern und Arbeitsplätze verloren gehen. Die Schweiz hat eine der weltweit strengsten Regelungen für Tierversuche und für die Forschung am Menschen. Diese Regelung bietet Mensch und Tier den höchstmöglichen Schutz und erlaubt gleichzeitig wichtige Forschung zum Nutzen von Mensch und Tier. Die Initiative dagegen geht zu weit. Deshalb lehnen auch Tierschutzorganisationen sie ab. Im Parlament hat die Initiative keine einzige Stimme erhalten. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parla- ment, die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchs- verbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» abzulehnen. Nein admin.ch/tierversuchsverbot 2 Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» vom 18. Juni 2021 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 18. März 20192 eingereichten Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 13. Dezember 20193, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 18. März 2019 «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 80 Abs. 2 Bst. b, 3 und 4 2 Er [der Bund] regelt insbesondere: b. Aufgehoben 3 Tierversuche und Menschenversuche sind verboten. Tierversuche gelten als Tierquälerei bis hin zum Verbrechen. Dies und alles Nachfolgende gelten sinngemäss für Tier- und Menschenversuche: a. Erstanwendung ist nur zulässig, wenn sie im umfassenden und überwiegenden Interesse der Betroffenen (Tiere wie Menschen) liegt; die Erstanwendung muss zudem erfolgversprechend sein und kontrolliert und vorsichtig vollzogen werden. b. Nach Inkrafttreten des Tierversuchsverbotes sind Handel, Einfuhr und Ausfuhr von Produkten aller Branchen und Arten verboten, wenn für sie weiterhin Tierversuche direkt oder indirekt durchgeführt werden; bisherige Produkte bleiben vom Verbot ausgenommen, wenn für sie keinerlei Tierversuche mehr direkt oder indirekt durchgeführt werden. 1 SR 101 2 BBl 2019 2997 3 2020 541 § 23 Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt». BB 3 c. Die Sicherheit für Mensch, Tier und Umwelt muss jederzeit gewährleistet sein; falls dazu bei Neuentwicklungen respektive Neueinfuhren keine amtlich anerkannten tierversuchsfreien Verfahren existieren, gilt ein Zulassungsverbot für das Inverkehrbringen respektive ein Verbot der Ausbringung und Freisetzung in der Umwelt. d. Es muss gewährleistet sein, dass tierversuchsfreie Ersatzansätze mindestens dieselbe staatliche Unterstützung erhalten wie vormals die Tierversuche. 4 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält. Art. 118b Abs. 2 Bst. c und 3 2 Für die Forschung in Biologie und Medizin mit Personen beachtet er [der Bund] folgende Grundsätze: c. Aufgehoben 3 Forschungsvorhaben müssen den Anforderungen von Artikel 80 Absatz 3 Buchstabe a genügen. Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 80 Abs. 2 Bst. b, 3 und 4 sowie 118b Abs. 2 Bst. c und 3 (Tierversuchsverbot und Menschenversuchsverbot) Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Bestimmungen erlässt der Bundesrat innerhalb von zwei Jahren nach Annahme von Artikel 80 Absätze 2 Buchstabe b, 3 und 4 sowie Artikel 118b Absätze 2 Buchstabe c und 3 durch Volk und Stände die erforderlichen Ausführungsbestimmungen. Bundesrat und Parlament empfehlen, am 13. Februar 2022 wie folgt zu stimmen: Nein Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschen- versuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 2 Enthaltungen