Erste Vorlage Pflegeinitiative In Kürze Pflegeinitiative Ausgangslage Die Vorlage Indirekter Gegenvorschlag Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Versorgung. Sie steht angesichts der Alterung der Bevölkerung vor grossen Herausforderungen. Um die Qualität der Pflege erhalten zu können, müssen mehr Pflegefachkräfte als heute ausgebildet werden. Zudem müssen Bedingungen geschaffen werden, damit sie länger im Beruf bleiben. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege fördern. Sie sollen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität sorgen. Es soll genügend diplomier- te Pflegefachpersonen geben und in der Pflege tätige Perso- nen sollen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompe- tenzen eingesetzt werden. Auch verlangt die Initiative, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt und für eine ange- messene Abgeltung der Pflegeleistungen sorgt. Ausserdem sollen Pflegefachpersonen gewisse Leistungen direkt zulasten der Krankenkasse abrechnen können. Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Aus- und Weiterbildung soll während acht Jahren mit bis zu einer Milliarde Franken gefördert werden. Pflegefachpersonen sollen gewisse Leistungen direkt abrechnen können, wobei ein Kontrollmechanismus verhindern soll, dass dadurch die Gesundheitskosten und die Krankenkassenprämien steigen. Der Gegenvorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abge- lehnt und das Referendum nicht ergriffen wird. Vorlage im Detail 10 Argumente 14 Abstimmungstext 18 Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» annehmen? Nein Bundesrat und Parlament wollen die Pflege stärken. Die Initiative geht ihnen aber zu weit, vor allem die Regelung der Arbeitsbedingungen durch den Bund. Ihr Gegenvorschlag sorgt dafür, dass rasch mehr Pflegende ausgebildet werden und diese mehr Kompetenzen erhalten, ohne dass Kosten und Prämien deswegen steigen. admin.ch/pflegeinitiative Ja Für das Komitee ist der Pflegenotstand längst Realität. Es werden zu wenige Pflegende ausgebildet und zu viele verlassen den Beruf erschöpft nach wenigen Jahren. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist seines Erachtens ungenügend, weil Massnahmen fehlen, damit Pflegende länger im Beruf bleiben. pflegeinitiative.ch Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 6 Enthaltungen 30 Nein 14 Ja 0 Enthaltungen 74 Ja 116 Nein Im Detail Pflegeinitiative Ausgangslage Initiative Arbeitsbedingungen Die Pflege ist ein wichtiger Pfeiler der medizinischen Ver- sorgung, und der Bedarf steigt laufend. Weil es immer mehr ältere Menschen gibt, werden in den nächsten Jahren auch Krankheiten wie Krebs, Diabetes oder Herz-Kreislauf-Erkran- kungen zunehmen. Damit die Qualität der Pflege erhalten bleibt, müssen mehr Pflegende ausgebildet werden. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung anerken- nen und fördern. Der Zugang zu einer Pflege von hoher Quali- tät soll für alle Menschen garantiert sein. Bund und Kantone sollen sicherstellen, dass genügend diplomierte Pflegefachper- sonen zur Verfügung stehen. Zudem sollen die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen arbeiten können, damit die Pflegequalität nicht leidet. Im Detail verlangt die Initiative Regelungen bei den Arbeitsbedingungen, der Abgeltung, der beruflichen Entwick- lung und der Abrechnung. Die Initiative verlangt vom Bund, die Arbeitsbedingungen in den Spitälern, Heimen und Spitexorganisationen verbindlich zu regeln. Er müsste zum Beispiel Vorgaben machen zur Höhe der Löhne oder für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sorgen, etwa durch Vorschriften in Bezug auf die Dienst- pläne. Damit würde der Bund in die Zuständigkeiten der Kan- Argumente Initiativkomitee 14 Argumente Bundesrat und Parlament 16 Abstimmungstext 18 tone, Betriebe und Sozialpartner (Arbeitgeber- und Arbeitneh- merverbände) eingreifen. Diese regeln heute die Arbeitsbedin- gungen und die Löhne gemeinsam. Abgeltung Berufliche Entwicklung Direkte Abrechnung von Leistungen Bisherige Massnahmen Grössere Autonomie Masterplan Bildung Pflegeberufe Der Bund müsste auch eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sicherstellen. Würden diese mit einem höheren Tarif abgegolten, könnten die Betriebe nach Ansicht der Initiantinnen und Initianten etwa die Arbeit auf mehr Pflegefachkräfte verteilen. Dies würde den Beruf attraktiver machen und die Pflege verbessern. Die Initiative verlangt, dass der Bund weitere Bestimmun- gen zur beruflichen Entwicklung erlässt, die den Beruf aufwer- ten und Pflegenden zusätzliche Perspektiven eröffnen. So sollen die in der Pflege tätigen Personen länger im Beruf bleiben. Zudem verlangt die Initiative, dass Pflegefachpersonen künftig gewisse Leistungen direkt mit der obligatorischen Krankenpflegeversicherung oder anderen Sozialversicherungen abrechnen können. Heute können sie grundsätzlich nur die Leistungen abrechnen, die von einer Ärztin oder einem Arzt angeordnet worden sind. Der Bund und die Kantone haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Massnahmen zur Stärkung des Pflegeberufs ergriffen. Diese setzen bei der Berufsausübung und bei der Ausbildung an. Seit Anfang 2020 können Pflegefachpersonen autonomer arbeiten. Nach einer ersten ärztlichen Anordnung können sie den Pflegebedarf selber ermitteln und gewisse Leistungen ohne weitere Zustimmung einer Ärztin oder eines Arztes erbringen. Beispiele sind die Grundpflege oder gewisse Beratungen. Mit dem von Bund und Kantonen mitgetragenen Master- plan Bildung Pflegeberufe wurden verschiedene Massnahmen umgesetzt. Diese haben dazu beigetragen, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Abschlüsse deutlich erhöht werden konnte: in der beruflichen Grundbildung, auf Diplomstufe und auch bei Nachdiplomstudiengängen wie etwa in der Intensiv- krankenpflege. Stärkung Berufsbild Viele Pflegende steigen im Laufe ihres Berufslebens aus dem Beruf aus. Sie wechseln die Branche oder geben die Erwerbstätigkeit auf. Der Bund hat Massnahmen ergriffen, um das Berufsbild der Pflegenden zu stärken, damit sie länger im Beruf verbleiben oder wieder einsteigen. So wurden ein Wiedereinstiegsprogramm, Programme für die bessere Zusam- menarbeit zwischen den Berufsgruppen im Gesundheitswesen und eine Imagekampagne für die Langzeitpflege gestartet. Der Bund hat zudem Massnahmen ergriffen, um die Verein- barkeit von Beruf und Familie zu verbessern und pflegende Angehörige zu entlasten. Indirekter Gegenvorschlag Auch Bundesrat und Parlament wollen den Pflegeberuf weiter stär- ken. Ihnen geht die Volksinitiative jedoch zu weit, insbesondere bei den Arbeitsbedingungen und der Abgeltung. Das Parlament hat deshalb einen indirekten Gegenvorschlag1 verabschiedet, der die wichtigsten Forderungen der Initiative aufnimmt und eine raschere Umsetzung ermöglicht. Um die Ausbildung zu fördern, stellen Bund und Kantone für die nächsten acht Jahre rund eine Milliarde Fran- ken zur Verfügung. Im Rahmen dieser Ausbildungsoffensive sind folgende Massnahmen vorgesehen: – Studierende, die eine Pflegeausbildung an einer Fachhochschule oder höheren Fachschule absolvieren, sollen bei Bedarf finanziell unterstützt werden. – Spitäler, Pflegeheime und Spitexorganisationen erhalten für ihre Arbeit in der praktischen Ausbildung diplomierter Pflegefach- kräfte Unterstützungsbeiträge. – Fachhochschulen und höhere Fachschulen erhalten Zuschüsse, wenn sie die Zahl der Ausbildungsplätze erhöhen. Auch der indirekte Gegenvorschlag ermöglicht es, dass Pflegefach- personen gewisse Leistungen direkt zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen können. Ein Kontrollmecha- nismus soll verhindern, dass es zu einer Zunahme an Leistungen und damit zu höheren Gesundheitskosten kommt, die zu einem An- stieg der Krankenkassenprämien zulasten der Bevölkerung führen würden. Das Parlament hat den Gegenvorschlag mit deutlicher Mehrheit angenommen. Er tritt in Kraft, wenn die Initiative abge- lehnt wird und er nicht erfolgreich mit einem Referendum bekämpft wird. 1 Bundesgesetz vom 19. März 2021 über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ( parlament.ch > Ratsbetrieb > Alle Schluss- abstimmungstexte > Frühjahrssession 2021) Vergleich Initiative und indirekter Gegenvorschlag Bei Annahme der Initiative müssen Bundesrat und Parlament einen Gesetzestext ausarbeiten, der die Initiative umsetzt. Der Gegenvorschlag umfasst bereits konkrete Bestimmungen zur Umsetzung. Pflegeinitiative Indirekter Gegenvorschlag Genügend diplomierte Pflegefach- kräfte Konkrete Umsetzung offen Bis zu 1 Mrd. Franken für Ausbildungsoffensive Arbeits- bedingungen Bund sorgt für anforde- rungsgerechte Arbeits- bedingungen Konkrete Umsetzung offen Keine neue Regelung: Arbeitsbedingungen und Löhne bleiben primär in Zuständigkeit der Kantone, Betriebe und Sozialpartner Abgeltung Bund sorgt für eine ange- messene Abgeltung der Pflegeleistungen Konkrete Umsetzung offen Keine neue Regelung: Bundesrat und Parlament halten Abgeltung der Pflegeleistungen für ange- messen Berufliche Entwicklung Bund sorgt für Möglich- keiten der beruflichen Entwicklung Konkrete Umsetzung offen Keine neue Regelung: Bildungsakteure bleiben zuständig für Entwicklung der Berufsbilder Direkte Abrechnung zulasten Krankenkasse Konkrete Umsetzung offen – Kontrollmechanismus, damit Kosten nicht steigen – Zulassungsbeschränkung: Steigen Kosten über- durchschnittlich, können Kantone Zahl der Pflege- fachpersonen oder Pflegeorganisationen beschränken, die direkt abrechnen Argumente Pflegenotstand beseitigen Berufsausstiege verhindern Initiativkomitee Der Pflegenotstand ist längst Realität. Zu wenig Pflegende werden ausgebildet, zu viele verlassen den Beruf erschöpft nach wenigen Jahren. Nur dank einer zunehmenden An- zahl Pflegender aus dem Ausland kann die Versorgung aufrechterhalten werden. Der indirekte Gegenvorschlag des Parlaments ist ungenügend. Er fokussiert auf die Aus- bildung. Es fehlen Massnahmen, damit Pflegende länger im Beruf bleiben. Ein Ja zur Pflegeinitiative stellt sicher, dass auch in Zukunft alle eine gute Pflege erhalten. In der Schweiz leiden immer mehr Menschen an chroni- schen Krankheiten. Der Pflegebedarf der Bevölkerung steigt, darum braucht es mehr Pflegepersonal. Die Schweiz bildet kaum die Hälfte des benötigten diplomierten Pflegefachperso- nals selbst aus. Derzeit sind mehr als 10 000 Pflegestellen unbesetzt. In keinem anderen Beruf gibt es mehr offene Stellen. Über 40 Prozent der Pflegenden steigen nach wenigen Jahren wieder aus dem Beruf aus. Neben einer massiven Ausbildungsoffensive müssen die Arbeitsbedingungen der Pflegenden verbessert und ihre Kompetenzen anerkannt werden, damit sie länger im Beruf bleiben. Wichtig für die Berufszufriedenheit sind die Zahl der Pflegenden pro Schicht, die frühzeitige Bekanntgabe von Ein- satzplänen, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und der Lohn. Nur dank Pflegenden aus dem Ausland kann die Gesundheits- versorgung in der Schweiz aufrechterhalten werden. Die Rekrutierung ausländischer Fachpersonen schwächt die Gesundheitsversorgung in deren Heimatländern. Die Schweiz muss selber mehr eigenes Pflegepersonal ausbilden. Pflegequalität sichern Gegenvorschlag ist ungenügend Empfehlung des Initiativkomitees Um die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und eine gute Pflegequalität zu garantieren, braucht es jederzeit genügend und korrekt eingesetztes Pflegepersonal auf allen Abteilungen. Die Spitäler, Kliniken, Heime und der ambulante Bereich brauchen dafür die nötigen finanziellen Mittel. Die Stärkung der Pflege lohnt sich. Viel Leid kann verhindert werden. Genügend diplomiertes Pflegefachpersonal verringert das Komplikations- und Sterberisiko der Patientinnen und Patienten. Unnötige Kosten durch lange und erneute Spitalauf- enthalte werden vermieden; dieser Zusammenhang ist wissen- schaftlich bewiesen. Der vom Parlament erarbeitete indirekte Gegenvorschlag konzentriert sich auf Investitionen in die Ausbildung. Frühzei- tige Berufsausstiege können dadurch nicht verhindert werden. Es fehlen Massnahmen, welche die Pflegequalität sichern und die Arbeitsbedingungen verbessern. Die Investitionen des Parlaments in die Ausbildung verpuffen. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja pflegeinitiative.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. Argumente Keine Regelung der Löhne durch den Bund Keine Sonder- stellung eines Berufs Bundesrat und Parlament Die Arbeit der Pflegenden ist für die Bevölkerung von gros- ser Bedeutung. Für Bundesrat und Parlament geht die Initiative jedoch zu weit, unter anderem weil sie will, dass der Bund die Arbeitsbedingungen regelt. Um die Pflege rasch zu stärken, haben Bundesrat und Parlament einen in- direkten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Dieser sieht rund eine Milliarde Franken für eine Ausbildungsoffensive vor, und Pflegefachpersonen sollen mehr Kompetenzen beim Abrechnen erhalten. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Gute Arbeitsbedingungen und faire Löhne sind wichtig, damit der Pflegeberuf attraktiv ist und die in der Pflege tätigen Personen möglichst lange im Beruf verbleiben. Dafür sollen weiterhin Spitäler, Heime und Spitexorganisationen sowie die Kantone und die Sozialpartner gemeinsam sorgen. Sie kennen die Verhältnisse vor Ort am besten. Löhne und Arbeitsbedin- gungen sollen nicht durch den Bund geregelt werden. Die Pflege ist ein wichtiger Teil der medizinischen Grund- versorgung, die bereits in der Verfassung verankert ist. Bundes- rat und Parlament wollen die Pflege nicht noch gesondert er- wähnen. Damit würde eine Berufsgruppe eine Sonderstellung in der Verfassung erhalten. Direkte Abrechnung nur mit Kosten- kontrolle Der Gegenvorschlag nimmt mit der direkten Abrechnung ein Anliegen der Initiative auf, sieht aber einen Kontrollmecha- nismus vor. Der Bundesrat unternimmt seit einigen Jahren grosse Anstrengungen, um den Anstieg der Gesundheitskosten zu bremsen. Die Kosten sollen nur in dem Umfang steigen, wie sie medizinisch begründbar sind. Bei einer direkten Abrech- nung ohne Kontrollmechanismus besteht die Gefahr, dass die Gesundheitskosten und damit die Krankenkassenprämien steigen. Eine Milliarde Franken für Ausbildungs- offensive Die grösste Herausforderung ist der Mangel an Pflege- fachkräften. Bundesrat und Parlament haben deshalb in ihrem Gegenvorschlag eine Ausbildungsoffensive beschlossen, für die rasch rund eine Milliarde Franken zur Verfügung steht. Damit könnten die dringend benötigten Ausbildungsplätze für Pflegefachpersonen geschaffen und diese in Aus- und Weiter- bildung finanziell unterstützt werden. Gegenvorschlag stärkt die Pflege rasch Empfehlung von Bundesrat und Parlament Bundesrat und Parlament möchten die Pflege rasch und wirkungsvoll stärken. In ihrem indirekten Gegenvorschlag nehmen sie die Forderungen der Initiative weitgehend auf. Der Gegenvorschlag enthält konkrete Massnahmen, die vom Parlament bereits verabschiedet sind und rasch umgesetzt werden können. Bei Annahme der Initiative fällt dieser Gegen- vorschlag dahin. Bundesrat und Parlament müssten ein neues Gesetz ausarbeiten und durch den parlamentarischen Prozess bringen, was zu einer deutlichen Verzögerung führen könnte. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Pflegeinitiative abzulehnen. Nein admin.ch/pflegeinitiative Bundesrat und Parlament empfehlen, am 28. November 2021 wie folgt zu stimmen: Nein Pflegeinitiative § Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» vom 18. Juni 2021 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 7. November 20172 eingereichten Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 7. November 20183, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 7. November 2017 «Für eine starke Pflege (Pflegeinitia- tive)» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 117c4 Pflege 1 Bund und Kantone anerkennen und fördern die Pflege als wichtigen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und sorgen für eine ausreichende, allen zugängliche Pflege von hoher Qualität. 2 Sie stellen sicher, dass eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen für den zunehmenden Bedarf zur Verfügung steht und dass die in der Pflege tätigen Personen entsprechend ihrer Ausbildung und ihren Kompetenzen eingesetzt werden. Art. 197 Ziff. 125 12. Übergangsbestimmung zu Art. 117c (Pflege) 1 Der Bund erlässt im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausführungsbestimmungen über: 1 SR 101 2 BBl 2017 7724 3 BBl 2018 7653 4 Die endgültige Nummer dieses Artikels wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt; diese stimmt die Nummerierung ab auf die Bestimmungen der Bundesverfassung, wie sie im Zeitpunkt der Annahme dieses Artikels durch Volk und Stände gelten, und nimmt die nötigen Anpassungen im ganzen Text der Initiative vor. 5 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. § a. die Festlegung der Pflegeleistungen, die von Pflegefachpersonen zulasten der Sozialversicherungen erbracht werden: 1. in eigener Verantwortung, 2. auf ärztliche Anordnung; b. die angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen; c. anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen für die in der Pflege tätigen Per- sonen; d. Möglichkeiten der beruflichen Entwicklung von den in der Pflege tätigen Personen. 2 Die Bundesversammlung verabschiedet die gesetzlichen Ausführungsbestimmun- gen innert vier Jahren seit Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände. Bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Ausführungsbestimmungen trifft der Bundesrat innerhalb von achtzehn Monaten nach Annahme von Artikel 117c durch Volk und Stände wirksame Massnahmen zur Behebung des Mangels an diplomierten Pflege- fachpersonen. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.