Zweite Vorlage Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» In Kürze Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» Ausgangslage Die Vorlage Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Men- schen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, werden sie genau geprüft. Nur von den Behörden zugelassene Produkte dürfen gebraucht werden. Auch die korrekte Ver- wendung wird kontrolliert. Den Initiantinnen und Initianten reichen diese Vorgaben nicht. Die Initiative will synthetische Pestizide in der Schweiz verbieten. Vom Verbot betroffen wären die Landwirtschaft, die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebens- mitteln, die Pflege von öffentlichen Grünanlagen und privaten Gärten sowie der Schutz von Infrastrukturen wie Bahngeleisen. Nicht erlaubt wäre zudem der Import von Lebensmitteln, die im Ausland mithilfe von synthetischen Pestiziden hergestellt wurden oder solche enthalten. Spätestens nach zehn Jahren müsste das Verbot vollständig umgesetzt sein. Bis dann dürfte der Bundesrat Ausnahmen bewilligen, wenn die Landwirt- schaft, die Bevölkerung oder die Natur massiv bedroht wären, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknapp- heit. Übersicht Volksinitiativen 14 Vorlage im Detail 28 Argumente 32 Abstimmungstext 36 Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Wollen Sie die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» annehmen? Nein Das geforderte Verbot geht Bundesrat und Parlament zu weit. Es würde die Versorgung mit Schweizer Lebensmitteln und die Auswahl an importierten Lebensmitteln einschränken. Bei der Produktion wären Hygienevorschriften schwieriger einzuhalten. Zudem würden internationale Handelsabkommen verletzt. admin.ch/pestizidverbot Ja Für das Komitee sind synthetische Pestizide sehr giftige chemische Substanzen, die Flüsse, Trinkwasser und Lebensmit- tel verunreinigen sowie der Gesundheit schaden. Das Zulas- sungsverfahren in der Schweiz sei zu lasch und das Trinkwasser verunreinigt. Mit der Initiative soll die Schweiz von diesen Giften befreit werden. lebenstattgift.ch Abstimmung im Nationalrat 7 Enthaltungen 78 Ja 111 Nein Abstimmung im Ständerat 9 Ja 31 Nein 4 Enthaltungen Übersicht Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung und Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung 18 Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» 28 15 Die beiden Volksinitiativen betreffen eine ähnliche Thematik. Nachfolgend eine Auflistung der wichtigsten Aspekte: Volksinitiative Volksinitiative für sauberes Trinkwasser «Für eine Schweiz ohne und gesunde Nahrung synthetische Pestizide» Kernanliegen Direktzahlungen sollen nur an Synthetische Pestizide sollen Landwirtschaftsbetriebe ausge- in der Schweiz grundsätzlich richtet werden, die: verboten werden. – pestizidfrei produzieren, – nicht vorbeugend oder regel- mässig Antibiotika einsetzen, – in der Lage sind, ihre Tiere mit dem Futter zu ernähren, das sie selber produzieren. Geltungsbereich Betrifft die Landwirtschafts- Betrifft: betriebe, die vom Bund Direkt- – alle Landwirtschaftsbetriebe, zahlungen erhalten. – die Lebensmittelproduktion und die Verarbeitung von Lebensmitteln, – die Boden- und Landschafts- pflege (z. B. Pflege von Ver- kehrswegen, Pärken, Sport- anlagen und privaten Gärten), – den Import; verboten ist die Einfuhr von Lebensmitteln, die mithilfe synthetischer Pestizide produziert wurden. 16 Erste und zweite Vorlage: Trinkwasserinitiative und Pestizidverbot Gesetzesentwurf des Parlaments Das Parlament (National- und Ständerat) lehnt die Volksinitiative für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung und die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ab. Es will Bäche, Flüsse, Seen und das Trinkwasser dennoch besser vor Pestiziden schützen. Es hat deshalb Gesetzesänderungen ausgearbeitet, mit denen die Risiken reduziert werden, die mit dem Einsatz von Pestiziden verbun- den sein können.1 Diese Anpassungen werden auch vom Bundesrat unterstützt. Sie enthalten insbesondere folgende Massnahmen: – Die Vorschriften für die Bewilligung und die Anwendung von Pestiziden werden verschärft. – In Gebieten, in denen der Einsatz von Pflanzenschutzmit- teln die Qualität des Grundwassers beeinträchtigen könnte, werden die Auflagen erhöht. – Beruflich verwendete Pestizide müssen in einer zentralen Datenbank erfasst werden. Die Bestimmungen zu den Pestiziden gelten für verschie- dene Bereiche wie die Landwirtschaft, die Lebensmittelpro- duktion, den Schutz von Baumaterial, die Reinigung, die Hygie- ne, den Unterhalt von Bahninfrastrukturen und die Pflege öffentlicher Grünanlagen. Zudem muss die Landwirtschaft künftig dafür sorgen, weniger Düngerüberschüsse zu produ- zieren, sodass weniger Stickstoff und Phosphor in Böden und Gewässer gelangen. 1 Parlamentarische Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» ( parlament.ch > 19.475) 17 Begriffe Direktzahlungen Direktzahlungen sind Geldzahlungen des Bundes an Landwirt- schaftsbetriebe. Damit werden Leistungen der Landwirtschaft gefördert, die nicht über die Produktepreise abgegolten werden. Voraussetzung für den Erhalt von Direktzahlungen ist die Einhal- tung von Umweltauflagen. Pestizide Pestizide werden eingesetzt, um Pflanzen, Tiere, Menschen und Materialien vor schädlichen oder unerwünschten Organismen und Krankheitserregern zu schützen. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, müssen sie vor ihrem Einsatz geprüft und zugelassen werden. Pestizide werden nicht nur in der Land- wirtschaft eingesetzt, sondern etwa auch von der Lebensmittel- industrie, von der öffentlichen Hand (z. B. Tiefbauämter, Stadt- gärtnereien) und von Privatpersonen. Pestizide werden mehrheit- lich künstlich hergestellt (synthetische Pestizide); es gibt auch solche, die in der Natur vorkommen. Arten von Pestiziden Pestizide werden eingeteilt in Pflanzenschutzmittel und Biozide. Derselbe Wirkstoff kann sowohl in einem Pflanzenschutzmittel als auch in einem Biozid enthalten sein. Pflanzenschutzmittel Pflanzenschutzmittel schützen Pflanzen vor Krankheiten, Insekten- und Schneckenfrass oder Unkräutern. Eingesetzt werden sie bei- spielsweise zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutzpflanzen, gegen zu viel Unkraut auf Bahngeleisen oder zur Pflege von Pärken, Sportplätzen und Gärten. Biozide Biozidprodukte dienen zur Desinfektion (z. B. der Hände, von Schwimmbädern, Lebensmittel-Lagerräumen oder Anlagen zur Milchproduktion). Sie werden auch zum Schutz von Material (z. B. Schutz von Holz vor Pilzbefall) und zur Bekämpfung von Schäd- lingen (z. B. Insekten, Mäusen und Ratten) eingesetzt. Im Detail Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» Übersicht Volksinitiativen 14 Argumente Initiativkomitee 32 Argumente Bundesrat und Parlament 34 Abstimmungstext 36 29 Ausgangslage Bund fördert Reduktion Pflanzen, Menschen und Tiere sowie Lebensmittel und Materialien werden mit Pestiziden vor schädlichen Insekten, Krankheitserregern und Unkräutern geschützt. Damit Pestizide die Gesundheit und die Umwelt nicht belasten, hat der Bund den Einsatz dieser Mittel in mehreren Gesetzen geregelt. Pestizide dürfen erst eingesetzt werden, wenn sie in einem strengen Verfahren geprüft und zugelassen wurden. Der Bund sorgt heute gezielt dafür, dass weniger Pflan- zenschutzmittel zum Schutz der Pflanzen vor Krankheiten, Schädlingen und Unkräutern eingesetzt werden. Er unterstützt Alternativen zum chemischen Pflanzenschutz. Dazu leistet auch die Wissenschaft einen wichtigen Beitrag, indem sie zum Beispiel krankheitsresistente Pflanzen züchtet. Der Bund be- teiligt sich an dieser Forschung und Entwicklung. Finanziell unterstützt werden auch Landwirtschaftsbetriebe, die auf den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln verzichten oder deren Ein- satz reduzieren. Die Ertragsverluste und der Mehraufwand bei der mechanischen Unkrautbekämpfung werden so zum Teil kompensiert. Die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe, die diese Förderung in Anspruch nehmen, nimmt stetig zu. Damit verbunden ist eine Abnahme der verkauften Menge an Pflan- zenschutzmitteln, die ausschliesslich in der konventionellen Landwirtschaft eingesetzt werden dürfen. Produkte, die auch in der biologischen Landwirtschaft gebraucht werden dürfen, werden hingegen mehr verkauft.1 1 Das Bundesamt für Landwirtschaft sammelt die Daten über das Umsatzvolumen und veröffentlicht sie ( blw.admin.ch. > Nachhaltige Produktion > Pflanzenschutz > Pflanzenschutzmittel > Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe). 30 Zweite Vorlage: Pestizidverbot Beschlossene Reduktionsziele Initiative fordert Verbot Landwirtschaftliche Produktion Verarbeitung von Lebensmitteln Boden- und Landschaftspflege Ausserdem hat der Bundesrat 2017 den «Aktionsplan Pflanzenschutzmittel» lanciert, um den Einsatz von Pflanzen- schutzmitteln nachhaltiger zu machen. Der Aktionsplan definiert klare Ziele und 51 Massnahmen. Insbesondere sollen weniger Pflanzenschutzmittel eingesetzt und die Gewässer besser geschützt werden. Das Parlament hat sich zudem für verbindliche Reduktionsziele und Massnahmen zum besseren Schutz der Umwelt ausgesprochen und dazu neue Gesetzes- bestimmungen ausgearbeitet ( siehe «Gesetzesentwurf des Parlaments» S. 16). Sie treten in Kraft, wenn dagegen kein Referendum ergriffen wird oder dieses erfolglos bleibt. Die Initiative fordert ein Verbot synthetischer Pestizide. Dieses Verbot würde die folgenden Bereiche betreffen: Im Pflanzenbau wären synthetische Pflanzenschutzmittel verboten und dürften nicht mehr zur Bekämpfung von Schäd- lingen und Krankheitserregern eingesetzt werden. In der Tierhaltung dürften keine synthetischen Biozidprodukte mehr verwendet werden; diese werden heute für die Stallhygiene, die Reinhaltung der Geräte in der Milchproduktion oder die Hygiene im Veterinärbereich eingesetzt. Ohne synthetische Pestizide wäre die Landwirtschaft Schädlingen und Krankheits- erregern stärker ausgesetzt, was sich auf die Erträge, Hygiene und Tiergesundheit auswirken würde. Gewisse Reinigungs- und Desinfektionsmittel dürften nicht mehr bei der Lagerung und Verarbeitung von landwirt- schaftlichen Erzeugnissen eingesetzt werden. Diese Mittel helfen, die Hygienevorschriften und damit die Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Können Hygienevorschriften nicht eingehalten werden, dürfen die entsprechenden Produk- te nicht mehr als Lebensmittel verkauft werden. Die Anwendung synthetischer Pflanzenschutzmittel in privaten Gärten und zum Unterhalt öffentlicher Grünanlagen (z. B. Pärken) wäre verboten. Nicht mehr erlaubt wäre auch der Einsatz dieser Mittel für die Behandlung von Infrastrukturen (z. B. Bahngeleisen). 31 Definition von synthetischen Pestiziden Importverbot Widerspruch zu Handelsrecht Übergangsfrist Im Initiativtext wird nicht gesagt, was unter synthetischen Pestiziden zu verstehen ist. Die Auswirkungen eines Verbots aller synthetischen Pestizide wären von der Definition des Begriffs «synthetische Pestizide» abhängig, die das Parlament nach der Annahme der Initiative im Gesetz festlegen müsste. In der geltenden Gesetzgebung und in den Standards für landwirt- schaftliche Produktionssysteme (z. B. für die biologische Land- wirtschaft), die national und international zum Einsatz kommen, werden weder «synthetisch» noch «synthetische Pestizide» klar definiert. Die Initiative verlangt zudem ein Importverbot für Lebens- mittel, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind. Nicht erfasst wären die über den privaten Einkaufstourismus eingeführten Lebensmittel. Ebenfalls nicht betroffen wären importierte Futtermittel. Das Importverbot würde den Grundsätzen des internatio- nalen Handelsrechts (WTO-Recht) und den Handelsabkommen der Schweiz (insbesondere mit der EU) widersprechen, denn diese erlauben keine Beschränkung der Importmenge. Das Importverbot könnte zwar mit Ausnahmeregeln zum Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier oder der Umwelt begrün- det werden. Für die Geltendmachung dieser Ausnahmeregeln gibt es jedoch hohe Anforderungen: Es müsste zum Beispiel nachgewiesen werden, dass das Importverbot verhältnismässig ist, und seine Notwendigkeit müsste wissenschaftlich belegt sein. Die Initiative sieht eine Übergangsfrist von zehn Jahren vor. Innerhalb dieser Frist kann der Einsatz von Pestiziden ausnahmsweise bewilligt werden, zum Beispiel bei einer ausserordentlichen Versorgungsknappheit. Nach Ablauf der Frist wären keine Ausnahmeregelungen mehr möglich. 32 Zweite Vorlage: Pestizidverbot Argumente Initiativkomitee Synthetische Pestizide sind sehr giftige chemische Substan- zen. Sie verunreinigen unsere Flüsse, unser Trinkwasser, unsere Lebensmittel und schaden unserer Gesundheit. Mit der von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern lancierten Initiative soll unser Land von diesen Giften befreit werden, und zwar innerhalb einer Übergangsfrist von zehn Jahren. Die Initiative betrifft die Landwirtschaft, die Landschafts- pflege und den Privatgebrauch. Sie gilt auch für importier- te Lebensmittel, was die Schweizer und die ausländische Landwirtschaft faktisch gleichstellt. Auswirkungen von Pestiziden Gesundheit in Gefahr Vorsorgeprinzip ignoriert Der Einsatz von synthetischen Pestiziden ist nicht verein- bar mit einer nachhaltigen Landwirtschaft, mit dem Erhalt der Artenvielfalt und mit der Erhaltung der öffentlichen Gesund- heit. Insektenpopulationen kollabieren und dadurch wächst die Gefahr, dass Nutz- und Wildpflanzen nicht mehr bestäubt und die Böden unfruchtbar werden. Hunderte von unabhängigen wissenschaftlichen Studien belegen den Zusammenhang zwischen synthetischen Pestizi- den und zahlreichen Krankheiten (bestimmte Krebsarten, Parkinson, sinkender IQ, Abnahme der Fruchtbarkeit und der Immunität usw.). Bereits sehr geringe Mengen an synthetischen Pestiziden, die ein Kind in der Wachstumsphase aufnimmt, können schwere Erkrankungen und Krebs auslösen, auch Jahrzehnte danach. Das Zulassungsverfahren ist zu lasch. Dies zeigt sich darin, dass eine Million Schweizerinnen und Schweizer Tag für Tag verunreinigtes Wasser trinkt und dass seit 2011 die Verwen- dung von ca. 200 Pflanzenschutzmitteln verboten wurde, weil von ihnen ein zu grosses Risiko ausgeht. 33 Lösungen sind vorhanden Schweizer Landwirtschaft unterstützen Empfehlung des Initiativkomitees Heute verwendet rund die Hälfte der Landwirtinnen und Landwirte keine (Bio) oder fast keine (IP Suisse) synthetischen Pestizide. Es ist also möglich, darauf zu verzichten. Die in der biologischen Landwirtschaft verwendeten natürlichen Pestizide werden weiterhin erlaubt sein. Eine Übergangszeit von zehn Jahren wird es den Landwirtinnen und Landwirten ermögli- chen, ihre Praktiken anzupassen, und sie werden dazu die notwendigen Hilfen erhalten. Die Forschung bringt bereits innovative Lösungen hervor. Durch die Reduktion von Lebens- mittelabfällen und die Verringerung der für die Futtermittel- produktion genutzten landwirtschaftlichen Flächen kann unsere Selbstversorgung gestärkt werden. Importierte Lebensmittel werden keine in der Schweiz verbotenen Pestizide mehr enthalten dürfen. Die Initiative sieht eine Beschränkung solcher Importe vor, unter Einhaltung der in internationalen Abkommen festgelegten Ausnahmen. Damit wird sichergestellt, dass unsere Landwirtinnen und Landwirte nicht benachteiligt werden. Mehrere Bauernorgani- sationen, unter anderem Bio Suisse und die Kleinbauern-Ver- einigung, unterstützen die Initiative. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja lebenstattgift.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. 34 Zweite Vorlage: Pestizidverbot Argumente Bundesrat und Parlament Ein Verbot synthetischer Pestizide würde die Versorgung der Schweizer Bevölkerung mit in der Schweiz hergestell- ten Lebensmitteln schwächen und die Auswahl an impor- tierten Lebensmitteln reduzieren. Bei der Lebensmittel- produktion würde es schwieriger, die Hygienevorschriften einzuhalten. Bundesrat und Parlament nehmen die An- liegen der Initiative bereits mit diversen Massnahmen auf, ohne aber den Handlungsspielraum für die Land- und Ernährungswirtschaft übermässig einzuschränken. Bundes- rat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Versorgungssicher- heit beeinträchtigt Bei einer Annahme der Initiative würden in der Schweiz wichtige Hilfsmittel fehlen, um landwirtschaftliche Pflanzen und Produkte effizient zu schützen. Auch Hygienevorschriften könnten weniger gut eingehalten werden. Die Versorgungssi- cherheit würde dadurch beeinträchtigt. Teurere Lebensmittel Klarer Wett- bewerbsnachteil Die erschwerten Bedingungen für die Produktion und die Verarbeitung in der Schweiz sowie die verschärften Importauf- lagen würden dazu führen, dass die Lebensmittelpreise im Detailhandel steigen. Dies würde vor allem einkommensschwa- che Haushalte treffen. Die Lebensmittelproduzenten müssten wegen der strengeren Auflagen mehr bezahlen für Landwirtschaftser- zeugnisse, die die Grundlage für ihre Produkte bilden (z. B. Getreide, Zucker, pflanzliche Öle). Die exportorientierten Schweizer Lebensmittelproduzenten hätten dadurch gegen- über der ausländischen Konkurrenz einen Wettbewerbsnach- teil. Zu viele Einschränkungen Wenn weniger Lebensmittel in der Schweiz hergestellt werden, müssen mehr Produkte importiert werden. Doch verbietet die Initiative den Import von Erzeugnissen, die mithilfe von Pestiziden produziert werden. Das könnte die Versorgungssicherheit noch mehr beeinträchtigen. Zugleich würde ein solches Verbot die Wahlfreiheit der Konsumentin- nen und Konsumenten stark einschränken. 35 Verletzung von Handels- abkommen Ein Importverbot widerspricht zudem den Grundsätzen des internationalen Handelsrechts und internationaler Han- delsabkommen. Es wäre kaum möglich, gegenüber den ausländischen Partnern ein solches Importverbot als verhältnis- mässig und wissenschaftlich belegbar zu rechtfertigen und durchzusetzen. Politik bereits aktiv Empfehlung von Bundesrat und Parlament Bundesrat und Parlament anerkennen den Handlungs- bedarf und haben sich für verbindliche Alternativen zur Initiative ausgesprochen: Neue Bestimmungen ergänzen bestehende Massnahmen und sollen die Risiken beim Einsatz von Pestiziden vermindern. Die Vorschriften für die Bewilli- gung und Anwendung von Pestiziden werden verschärft, aber das geschieht schrittweise und massvoll. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parla- ment, die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» abzulehnen. Nein admin.ch/pestizidverbot 36 Zweite Vorlage: Pestizidverbot § Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» vom 25. September 2020 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 25. Mai 20182 eingereichten Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 27. Februar 20193, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 25. Mai 2018 «Für eine Schweiz ohne synthetische Pesti- zide» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 74 Abs. 2bis 2bis Der Einsatz synthetischer Pestizide in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschafts- pflege ist verboten. Die Einfuhr zu gewerblichen Zwecken von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, ist verboten. Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 74 Abs. 2bis 1 Die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 74 Absatz 2bis tritt spätestens zehn Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft. 2 Der Bundesrat erlässt vorübergehend auf dem Verordnungsweg die notwendigen Ausführungsbestimmungen und achtet dabei auf eine schrittweise Umsetzung von Artikel 74 Absatz 2bis. 3 Solange Artikel 74 Absatz 2bis nicht vollständig umgesetzt ist, darf der Bundesrat vorübergehend unverarbeitete Lebensmittel, die synthetische Pestizide enthalten 1 SR 101 2 BBl 2018 3830 3 BBl 2019 2563 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 37 § oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, nur dann bewilligen, wenn sie zur Abwehr einer gravierenden Bedrohung von Mensch oder Natur unverzichtbar sind, namentlich einer schweren Mangellage oder einer ausserordentlichen Bedrohung von Landwirtschaft, Natur oder Mensch. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Bundesrat und Parlament empfehlen, am 13. Juni 2021 wie folgt zu stimmen: Nein Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»