Dritte Vorlage Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien In Kürze Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien Ausgangslage Die Vorlage Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Um ihnen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern, unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern. Heute erschweren hohe Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässig viertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die Schweiz auch mit Indonesien ein Abkommen ausgehandelt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird insbesondere, dass die Schweiz die Zölle für Palmöl unter bestimmten Voraussetzun- gen senkt. Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es bringt Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesi- schen Markt in eine mindestens gleich gute Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrar- produkte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab, dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde. Vorlage im Detail 44 Argumente 50 Abstimmungstext 54 Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Referendums- komitees Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschafts- partnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien annehmen? Ja Für Bundesrat und Parlament handelt es sich um ein wichtiges und ausgewogenes Abkommen. Es berücksichtigt sowohl die wirtschaftlichen Interessen beider Länder als auch das Ziel einer nachhaltigen Entwicklung. Nur nachhaltiges Palmöl kann zu den vorteilhafteren Bedingungen des Abkom- mens importiert werden. admin.ch/abkommen-indonesien Nein Für das Referendumskomitee kann das mit dem Abkom- men verbundene Versprechen der Nachhaltigkeit kaum eingelöst werden. Dazu fehlten wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten. Das billige Palmöl führe zur Zerstö- rung von Urwäldern und konkurrenziere in der Schweiz beispielsweise Sonnenblumen- und Rapsöl. stop-palmoel.ch Abstimmung im Nationalrat 56 Nein 21 Enthaltungen 119 Ja Abstimmung im Ständerat 8 Nein 34 Ja 2 Enthaltungen . 44 Dritte Vorlage: Abkommen mit Indonesien Im Detail Wirtschaftspartnerschafts- abkommen zwischen den EFTA- Staaten1 und Indonesien 1 Europäische Freihandelsassoziation (EFTA). Die Schweiz verhandelt solche Abkommen in der Regel im Rahmen der EFTA. Zur EFTA gehören neben der Schweiz noch Norwegen, Island und Liechten- stein. Argumente Referendumskomitee 50 Argumente Bundesrat und Parlament 52 Abstimmungstext 54 45 Indonesien als wichtiger Markt Schweiz im Wettbewerb Verbesserter Marktzugang Indonesien ist mit einer Bevölkerung von rund 271 Millio- nen das viertgrösste Land der Welt. Es hat eine wachsende und zunehmend zahlungskräftige Mittelschicht. Die indonesi- sche Volkswirtschaft ist die grösste Südostasiens und wächst seit der Jahrtausendwende konstant. Der Handel zwischen Indonesien und der Schweiz ist verglichen mit anderen Ländern in der Region zurzeit noch bescheiden. Er könnte noch deutlich zulegen. Heute fallen beim Export von Schweizer Produkten nach Indonesien relativ hohe Zölle an. Dadurch werden die Produkte teurer. Schweizer Unternehmen sind deshalb im Nachteil gegenüber all jenen Konkurrenten in anderen Ländern, die dank einem Abkommen tiefere oder gar keine Zölle zahlen müssen. Dieser Nachteil droht in Zukunft auch gegenüber den Konkurrenten in der Europäischen Union (EU), da auch die EU zurzeit über ein Abkommen mit Indonesien verhandelt. Dank dem vorliegenden Abkommen werden auf allen wichtigen Schweizer Exporten nach Indonesien die Zölle wegfallen. Im Gegenzug – und wie bei anderen vergleichbaren Abkommen – können indonesische Unternehmen Industriepro- dukte zollfrei in die Schweiz exportieren. Für landwirtschaft- liche Produkte sieht das Abkommen aber keinen Freihandel vor: Es kommt lediglich zu einem teilweisen Zollabbau für Importe aus Indonesien, dies mit dem Ziel, die einheimische landwirtschaftliche Produktion in der Schweiz nicht zu gefähr- den. 46 Dritte Vorlage: Abkommen mit Indonesien Umfassendes Abkommen Förderung nachhaltiger Entwicklung Palmöl: Eine vielschichtige Angelegenheit Neben dem Abbau von Zöllen enthält das Abkommen weitere wichtige Regeln, etwa zum Handel mit Gütern und Dienstleistungen, zu Investitionen und zum Schutz des geisti- gen Eigentums. Diese Regeln stärken die Rechtssicherheit und schaffen verlässliche Bedingungen für Unternehmen in der Schweiz und in Indonesien. Der Handel soll nicht auf Kosten von Mensch und Umwelt gehen. In einem umfassenden Kapitel zur Vereinbarkeit des Handels mit einer nachhaltigen Entwicklung bekennen sich die Schweiz und Indonesien zu den Menschenrechten, zu den Rechten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und von besonders schutzbedürftigen Gruppen sowie zum Umwelt- schutz. Ein besonderes Gewicht wird auf die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung von Wäldern und der Produktion von Palmöl gelegt. Die Produktion von Palmöl in Indonesien schafft einer- seits viele Arbeitsplätze und kann eine wichtige Rolle im Kampf gegen die Armut spielen. Andererseits wird kritisiert, dass die Produktion sich negativ auf die Umwelt und die Gesellschaft auswirkt. Das Abkommen mit Indonesien enthält daher spezifische Anforderungen an eine nachhaltige Palmöl- produktion. So verpflichtet sich Indonesien, die Vorschriften zum Schutz der Urwälder und anderer Ökosysteme wirksam umzusetzen. Dazu gehören folgende Auflagen: keine Abhol- zung des Regenwalds, keine Entwässerung der Torfmoore und keine Brandrodungen sowie die Einhaltung von Arbeitnehmer- rechten und Rechten der indigenen Bevölkerung. 47 Beschränkte Zugeständnisse Zertifiziert nach- haltiges Palmöl Die Bedingungen für den Import von Palmöl aus Indone- sien sind so ausgestaltet, dass die Schweizer Palmölimporte insgesamt nicht zunehmen sollten.2 Deshalb sind auch keine negativen Auswirkungen auf die heimische Produktion von Rapsöl und anderen Ölen zu erwarten. Die Zölle werden nicht aufgehoben, sondern nur gesenkt, und dies um rund 20 bis 40 Prozent. Diese Zollrabatte werden pro Jahr für höchstens 12 500 Tonnen3 gewährt. (Zur aktuellen Situation bezüglich indonesischer Exporte und Schweizer Importe von Palmöl, vgl. Kasten). Ein Importeur darf indonesisches Palmöl nur zu den tie- feren Zöllen einführen, wenn es gemäss den vereinbarten Anforderungen an die Nachhaltigkeit produziert worden ist. Der Importeur muss einen entsprechenden Nachweis erbrin- gen. Gleichzeitig mit dem Abkommen wird eine Verordnung in Kraft treten, die regelt, welche Zertifikate als Nachweis für eine nachhaltige Palmölproduktion gelten und welche Kontrollen vorgesehen sind. Schliesslich enthält das Abkommen Regeln zum Transport, die verhindern sollen, dass es zu einer Vermi- schung mit nicht nachhaltig produziertem Palmöl kommt. 2 Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 2019 zur Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien; BBI 2019 5225, hier 5245 ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt). 3 Anhang V zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien, Seiten 1–2 ( efta.int > Global Trade Relations > Free Trade Agreements > Indonesia). 48 Dritte Vorlage: Abkommen mit Indonesien Der Markt für Palmöl Indonesien als grösster Produzent Indonesien ist der grösste Produzent von Palmöl und zusammen mit Malaysia für über 80 Prozent der weltweiten Produktion von Palmöl verantwortlich.4 2019 hat Indonesien über 30 Millionen Tonnen Palmöl in die ganze Welt exportiert.5 Nachfrage in der Schweiz sinkt In den Jahren 2012–2019 hat die Schweiz pro Jahr im Durchschnitt 32 027 Tonnen Palmöl aus der ganzen Welt importiert. Die Tendenz ist sinkend (vgl. Abbildung). Rund 2,5 Prozent des importierten Palmöls stammte aus Indonesien, im Jahr 2019 noch 0,1 Prozent. Schweizer Palmölimporte aus Indonesien und der ganzen Welt Angaben in Tonnen 40 000 30 000 37326 38199 34 524 30 952 30 957 32 215 28 042 23 999 20 000 10 000 2038 1034 0 589 1039 1215 376 162 35 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 Aus der ganzen Welt Aus Indonesien Quelle: Eidgenössische Zollverwaltung ( ezv.admin.ch > Themen > Aussenhandelsstatistik > Datenbank Swiss-Impex) 4 UN Food and Agricultural Organization (FAO), Top 10 Countries of Oil palm fruit production 2018 ( fao.org > Resources > Data > faostat > Rankings > Countries by commodity > Oil palm fruit). 5 International Trade Centre (ITC), Trade Map, Trade statistics for international business development ( trademap.org). 49 Langfristige Zusammenarbeit Indonesien ist für die Schweiz seit Langem ein Schwer- punktland in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und Entwicklung. Die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern ist auch Gegenstand des Abkommens. Ziel ist die Förderung eines langfristigen Wachstums, das der gesamten Bevölkerung zugutekommt und die natürlichen Ressourcen des Landes schützt. In der Landwirtschaft und im Palmölsektor unterstützt die Schweiz verschiedene Projekte zum Aufbau einer ressourcenschonenden Produktion, insbesondere zur Unterstützung von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern. Diese Projekte sollen dazu beitragen, dass auch indonesische Klein- unternehmen das Potenzial des Abkommens auf nachhaltige Art und Weise ausschöpfen können. 50 Dritte Vorlage: Abkommen mit Indonesien Argumente Referendumskomitee Palmöl wird auf Torf- oder Regenwaldböden angebaut und führt zur Zerstörung der artenreichen Urwälder. Das Frei- handelsabkommen mit Indonesien sieht den Einbezug von Nachhaltigkeitsbestimmungen bei Umwelt- und Handels- normen vor. Aber das Versprechen ist kaum umzusetzen, denn es fehlen wirksame Kontroll- und Sanktionsmöglich- keiten. Das billige Öl konkurrenziert zudem unsere einhei- mischen Kulturen wie Sonnenblumen- und Rapsöl. Verachtung des Lebens Die Zerstörung schreitet voran Die indonesische Regierung ist kein verlässlicher Partner: Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit und soziale Standards werden missachtet, Kleinbäuerinnen, Kleinbauern, Indigene und lokale Gemeinschaften vertrieben. Menschenverachtende Arbeitsbedingungen bis hin zu Kinderarbeit sowie der Einsatz von hochgiftigen Pestiziden sind weit verbreitet. Die Schweiz muss über dieses Abkommen die tiefen sozialen und ökologi- schen Standards des Partnerlands akzeptieren, obwohl diese unserer Wertehaltung widersprechen. Abgeholzt wird für die Profite der Energie- und Lebensmittelkonzerne, angefeuert durch den globalen Freihandel. Trotz Moratorium für die Entwicklung neuer Palmöl- plantagen verschwindet stündlich Regenwald von einer Fläche von 100 Fussballfeldern für Plantagen, Bergbau, Holzwirt- schaft und Kohleindustrie. Schon heute bestehen auf fast 17 Mio. Hektaren Palmölmonokulturen – viermal die Fläche der Schweiz – das entspricht fast 10 Prozent der Landesfläche von Indonesien. Die Korruption ist allgegenwärtig, genauso wie systematische Verstösse gegen das staatliche Nachhaltig- keitslabel und das «nachhaltige» RSPO-Label, welches für den Import in die Schweiz als Grundlage dienen soll. 51 Wirtschaftlich vernachlässigbar Schutz von Mensch und Umwelt hat Priorität Empfehlung des Referendums- komitees Während die positiven Effekte auf die Wirtschaft in der Schweiz bescheiden ausfallen, sind die sozialen und ökologi- schen Konsequenzen des Palmöls nicht nur für Indonesien dramatisch. Das Land gehört zu den grössten CO2 -Verursachern weltweit. Die Palmölwirtschaft verschärft die Klimakrise und führt zu unersetzbaren Biodiversitätsverlusten. Wir unterstüt- zen die Forderung der sozialen und bäuerlichen Organisatio- nen in Indonesien für den Erhalt einer vielfältigen bäuerlichen Landwirtschaft und Ernährungssouveränität zugunsten der Bevölkerung. Die Abhängigkeit von Palmöl darf nicht weiter forciert werden, denn Raps- und Sonnenblumenöle sowie Butter bieten gesunde Alternativen. Angesichts der Klima- und Umweltkrise hat der Schutz der Böden, der Bäume, des Wassers, der Tiere, Pflanzen und der Menschen höchste Priorität. Deshalb lehnen wir dieses Freihandelsabkommen ab – das Nachhaltigkeit verspricht, aber eine Politik, die Mensch und Umwelt schadet, zementiert. Darum empfiehlt das Referendumskomitee: Nein stop-palmoel.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Referendumskomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. 52 Dritte Vorlage: Abkommen mit Indonesien Argumente Bundesrat und Parlament Das Abkommen mit Indonesien bietet der Schweizer Wirt- schaft eine grosse Chance in einem wichtigen Wachstums- markt. Es verbessert den Marktzugang und verhindert eine Benachteiligung unserer Unternehmen. Das Abkommen legt Regeln für einen Handel fest, der für Mensch und Um- welt verträglich ist. Bundesrat und Parlament befürworten die Vorlage insbesondere aus folgenden Gründen: Wichtig für den Standort Schweiz Benachteiligung vermeiden Keine Gefahr für die Landwirtschaft Kein Freihandel mit Palmöl Die Schweiz ist auf Exporte und verlässliche Wirtschafts- beziehungen angewiesen. Nur so kann unser Wohlstand erhalten werden. Indonesien mit seiner wachsenden Mittel- schicht ist für exportierende Schweizer Unternehmen ein zukunftsträchtiger Markt. Die EU und Indonesien verhandeln derzeit über ein ver- gleichbares Abkommen. Den Schweizer Exporteuren droht daher eine Benachteiligung gegenüber ihren Konkurrenten in der EU. Ohne ein Abkommen zwischen der Schweiz und Indo- nesien wäre etwa eine Schweizer Maschinenbauerin schlechter gestellt als ihre Konkurrentin im benachbarten Ausland. Im schlimmsten Fall führt das zum Verlust von Aufträgen und Arbeitsplätzen. Die meisten indonesischen Agrarprodukte – zum Beispiel tropische Früchte – ergänzen das hiesige Angebot und sind keine Konkurrenz. Zudem sind die Zugeständnisse im Agrar- bereich so ausgestaltet, dass sie die Schweizer Landwirtschaft nicht gefährden. Mit der für Palmöl gefundenen Lösung kann auch die Schweiz gut leben, denn zu Freihandel kommt es nicht. Erstens werden die Zölle nicht abgeschafft, sondern nur wenig gesenkt. Zweitens geschieht dies nur bis zu einer begrenzten Menge. Und drittens werden die Zollrabatte nur für nachweis- lich nachhaltig produziertes Palmöl gewährt. Damit wird umwelt- und sozialpolitischen Bedenken Rechnung getragen, und die heimische Produktion von Raps- und Sonnenblumenöl ist nicht gefährdet. 53 Wirksame Kontrollen Ausgewogenes Abkommen Empfehlung von Bundesrat und Parlament Wirksame Kontrollen werden sicherstellen, dass Palmöl nur dann zum tieferen Zollansatz importiert werden kann, wenn es nachhaltig produziert worden ist – das heisst, unter Einhaltung der strengen Umwelt- und Sozialauflagen. Den Nachweis dafür müssen die Importeure erbringen. Ohne diesen Nachweis wird der Zollrabatt nicht gewährt. Das Abkommen nützt sowohl der Schweiz als auch Indonesien. Es verbessert den Marktzugang und verstärkt die Rechts- und Planungssicherheit. Es trägt dem Ziel einer nach- haltigen Entwicklung Rechnung und leistet einen wichtigen Beitrag zu den globalen Bemühungen um eine nachhaltigere Palmölproduktion. Im Rahmen der Entwicklungszusammen- arbeit unterstützt die Schweiz Indonesien überdies dabei, dass breite Bevölkerungsschichten vom Abkommen profitieren können. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Par- lament, den Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien anzunehmen. Ja admin.ch/abkommen-indonesien 54 Dritte Vorlage: Abkommen mit Indonesien § Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartner- schaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien vom 20. Dezember 2019 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung (BV)1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20192, beschliesst: Art. 1 1 Das Umfassende Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 16. Dezember 20183 zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien einschliesslich des Memorandum of Understanding vom 16. Dezember 20184 zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit und zum Kapazitätsaufbau zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Abkommen zu ratifizieren. Art. 2 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum (Art. 141 Abs. 1 Bst. d Ziff. 3 BV). 1 SR 101 2 BBl 2019 5225 3 BBl 2019 5285 4 BBl 2019 5351 Bundesrat und Parlament empfehlen, am 7. März 2021 wie folgt zu stimmen: Ja Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien