Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» Erste Vorlage Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» Erste Vorlage Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» In Kürze 4 – 5 Im Detail 8 Argumente 14 Abstimmungstext 18 Die Videos zu den Abstimmungen: admin.ch/videos-de Die App zu den Abstimmungen: VoteInfo In Kürze Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» Ausgangslage Die Vorlage Von Schweizer Unternehmen wird erwartet, dass sie die Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland ein- halten. Die Schweiz hat sich aktiv an der Ausarbeitung von einheitlichen internationalen Standards beteiligt und Massnah- men zu deren Umsetzung getroffen. Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen jedoch zu wenig weit. Deshalb lancierten sie die Konzernverantwortungsinitiative, welche für Schweizer Unternehmen neue gesetzliche Verpflich- tungen vorsieht. Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen prü- fen, ob im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland eingehalten werden. Dabei müssen sie nicht nur ihre eigene, sondern auch die Tätigkeit ihrer Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäftspartner überprüfen. Sie müssen falls nötig Massnahmen ergreifen sowie Bericht erstatten. Zudem sollen Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die von ihnen kontrollierte Unternehmen verursachen. Sie haf- ten dann nicht, wenn sie beweisen können, dass sie die Sorg- faltsprüfungspflichten eingehalten haben. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative verabschiedet. Auch dieser sieht neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorg- faltsprüfung vor. Verstösse werden mit Busse bestraft. Der Gegen- vorschlag tritt in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und er nicht mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wird. Vorlage im Detail 8 Argumente 14 Abstimmungstext 18 Abstimmungsfrage Empfehlung von Bundesrat und Parlament Empfehlung des Initiativkomitees Wollen Sie die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» annehmen? Nein Aus Sicht von Bundesrat und Parlament gehen insbeson- dere die Haftungsregeln der Initiative zu weit. Die Initiative führt zu Rechtsunsicherheit und gefährdet Arbeitsplätze und Wohlstand. Neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfalts- prüfung müssen international abgestimmt sein. So sieht es der indirekte Gegenvorschlag vor. admin.ch/verantwortungsvolle-unternehmen Ja Laut dem Komitee ist für die allermeisten Schweizer Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte und Umwelt- standards eine Selbstverständlichkeit. Aber Unternehmen, die etwa auf Kinderarbeit setzen oder Flüsse vergiften, sollen neu nach Schweizer Recht dafür geradestehen. Rücksichtslosig- keit dürfe kein Wettbewerbsvorteil sein. konzern-initiative.ch buergerliches-komitee.ch Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 2 Enthaltungen 30 Nein 13 Ja 2 Enthaltungen 88 Ja 108 Nein 8 Erste Vorlage: verantwortungsvolle Unternehmen Im Detail Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» Argumente Initiativkomitee 14 Argumente Bundesrat und Parlament 16 Abstimmungstext 18 9 Ausgangslage Forderungen der Initiative: Sorgfaltsprüfung In den letzten Jahren hat sich die Debatte rund um die Verantwortung von international tätigen Unternehmen in Sachen Menschenrechte und Umweltschutz weltweit intensi- viert. Die Schweiz beteiligt sich an der Diskussion, hat an der Erarbeitung von international einheitlichen Standards mitge- wirkt und erwartet, dass Schweizer Unternehmen diese Standards auch im Ausland einhalten. Sie hat zwei nationale Aktionspläne erarbeitet und eine Schlichtungsstelle eingerich- tet. Den Initiantinnen und Initianten gehen die bisherigen Massnahmen aber zu wenig weit. Sie fordern verbindlichere Regeln und wollen, dass Schweizer Unternehmen neu auch für Schäden haften, die die von ihnen kontrollierten Unternehmen verursachen. Deshalb reichten sie im Oktober 2016 die Initia- tive «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», die sogenannte Konzernverantwor- tungsinitiative, ein. Die Initiative verlangt, dass Schweizer Unternehmen die international anerkannten Menschenrechte und Umweltstan- dards auch im Ausland einhalten. Zu diesem Zweck müssen sie regelmässig eine Sorgfaltsprüfung vornehmen. Diese umfasst die folgenden Pflichten: – Die Geschäftstätigkeit im Ausland muss auf die Einhal- tung der international anerkannten Menschenrechte und Umweltstandards hin überprüft werden; dabei sind die tatsächlichen, aber auch die potenziellen Auswirkungen zu identifizieren. – Negative Auswirkungen müssen verhindert und beste- hende Verletzungen mit entsprechenden Massnahmen beendet werden. – Es muss regelmässig über die Einhaltung der Standards und über allfällig getroffene Massnahmen Bericht erstattet werden. 10 Erste Vorlage: verantwortungsvolle Unternehmen Die Sorgfaltsprüfung umfasst die gesamte Geschäftstätig- keit eines Schweizer Unternehmens im Ausland – also auch die Tätigkeit seiner Tochterunternehmen, Zulieferer und Geschäfts- partner. Je grösser das Risiko von Schäden an Mensch und Um- welt ist, desto umfangreicher muss die Sorgfaltsprüfung sein. Haftung Die Initiative will zudem, dass Schweizer Unternehmen künftig nicht nur für eigenes Fehlverhalten haften, sondern neu auch für das Fehlverhalten von kontrollierten Unterneh- men (insbesondere Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängige Zulieferer), obschon diese rechtlich eigenständig sind. Schweizer Unternehmen können dabei auch für Schäden verklagt werden, die ein von ihnen kontrolliertes Unternehmen im Ausland verursacht. Kommt es zu einer Klage, so wird gemäss Initiative der Schadensfall von einem Schweizer Gericht nach Schweizer Recht beurteilt. Das Schweizer Unternehmen haftet dann nicht, wenn es beweist, dass es alle Sorgfalts- prüfungspflichten wahrgenommen hat. Heute haften Unter- nehmen nur für selbst verursachte Schäden und in der Regel nach dem Recht des betroffenen Landes. 11 Kern der Volksinitiative Pflichten und Haftung von Schweizer Unternehmen Kontrollierte Unternehmen: Wirtschaftlich abhängiger Zulieferer Bsp.: Stofflieferant Schweizer Unternehmen Bsp.: Modeunternehmen Tochterunternehmen Bsp.: Textilverarbeiterin Zulieferer Bsp.: Stofflieferant Unterlieferant Bsp.: Baumwollproduzent Pflichten: Sorgfaltsprüfung in Bezug auf kontrollierte Unternehmen und sämtliche weiteren Geschäftsbeziehungen Haftung: für kontrollierte Unternehmen, wenn Pflichten nicht eingehalten wurden Internationaler Vergleich Die neuen Haftungsregeln wären in dieser Form interna- tional einmalig. Viele andere Staaten kennen zwar eine Berichterstattungspflicht in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz, einzelne gehen weiter und sehen auch beson- dere Sorgfaltspflichten beispielsweise zur Bekämpfung von Kinderarbeit vor. Allerdings kennt kein anderer Staat eine explizite Haftung für ausländische Tochterunternehmen, so wie die Initiative sie fordert. 12 Erste Vorlage: verantwortungsvolle Unternehmen Folgen der Initiative Die Initiative betrifft grundsätzlich sämtliche Schweizer Unternehmen. Einzig auf kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die in den Bereichen Menschenrechte und Umwelt geringe Risiken aufweisen, soll bei der Umsetzung Rücksicht genommen werden. Wie viele das sind, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzen; daher ist auch unklar, wie viele Schweizer Unternehmen von den Folgen der Initiative betrof- fen wären. Die betroffenen Unternehmen hätten zusätzliche Kosten und Haftungsrisiken zu tragen. Indirekter Gegenvorschlag als Alternative Da dem Parlament die Initiative zu weit geht, hat es einen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, den auch der Bundesrat unterstützt. Der Gegenvorschlag nimmt das Anliegen der Initiative auf und führt ebenfalls neue Pflichten zur Berichterstattung und Sorgfaltsprüfung ein. Im Gegensatz zur Initiative ist die Regulierung jedoch internatio- nal abgestimmt. Grosse Schweizer Unternehmen würden gesetzlich verpflichtet, über die Risiken ihrer ausländischen Geschäftstätigkeit für Mensch und Umwelt, über Korruption und über die dagegen ergriffenen Massnahmen Bericht zu erstatten und damit Transparenz zu schaffen. In den sensiblen Bereichen der Kinderarbeit und der Konfliktmineralien müssten grundsätzlich alle Unternehmen besonde- re und weitgehende Sorgfaltsprüfungspflichten einhalten. Anders als die Initiative verzichtet der indirekte Gegenvorschlag auf zusätzliche Haftungsregeln. Tochterunternehmen und wirtschaftlich abhängige Zulieferer würden für Schäden, die sie verursachen, weiterhin selber und in der Regel vor Ort nach dem dort geltenden Recht haften. Hingegen sieht der Gegenvorschlag eine Strafbestimmung vor: Wer gegen die neuen Berichterstattungspflichten verstösst, wird mit einer Busse von bis zu 100 000 Franken bestraft. Der indirekte Gegenvor- schlag tritt nur in Kraft, wenn die Initiative abgelehnt wird und kein Referendum gegen ihn zustande kommt. Sollte ein Referendum zustande kommen, so würde der Gegenvorschlag dem Stimmvolk zur Abstimmung vorgelegt. 13 14 Erste Vorlage: verantwortungsvolle Unternehmen Argumente Initiativkomitee Die Konzernverantwortungsinitiative fordert, dass sich Grosskonzerne mit Sitz in der Schweiz an Menschenrechte und internationale Umweltstandards halten. Wer weltweit Geschäfte tätigt, muss auch Verantwortung übernehmen. Konzerne, die auf Kinderarbeit setzen oder Flüsse vergif- ten, sollen dafür geradestehen. Worum geht es? Für Schäden geradestehen Wirkungsloser Gegenvorschlag Glencore vergiftet Flüsse und vertreibt indigene Bäuerin- nen. Syngenta verkauft toxische Pestizide, die bei uns schon lange verboten sind. Und Schweizer Goldraffinerien verarbei- ten Rohgold aus Kinderarbeit. Gerade in armen Ländern gibt es oft keinen funktionierenden Rechtsstaat und die Menschen haben kaum Möglichkeiten, sich zu wehren. Konzerne sollen für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung geradestehen. Betroffene erhalten deshalb neu die Möglichkeit, in der Schweiz auf Schadenersatz zu klagen. Dabei müssen sie beweisen, dass der Konzern für den Missstand verantwortlich ist. Wenn die Schweizer Konzernzen- trale angemessene Schritte ergriffen hat, um den Schaden zu verhindern, wird die Klage abgewiesen. Die Initiative wird nicht dazu führen, dass sich Konzerne aus heiklen Ländern zurückziehen. Auch Rohstoffkonzerne können so geschäften, dass sie keine Menschenrechte verletzen oder die Umwelt zerstören. Wer anständig wirtschaftet, hat nichts zu befürch- ten. Auch der Bundesrat anerkennt den Handlungsbedarf. Der Gegenvorschlag ist jedoch eine reine Alibi-Übung. Konzerne sollen bloss Hochglanzbroschüren veröffentlichen. Menschen- rechtsverletzungen und Umweltschäden bleiben ohne Konse- quenzen. 15 KMU nicht betroffen Wirtschaft und Politik sagen JA Empfehlung des Initiativkomitees Die Schweizer Bevölkerung hat wenig Verständnis für skrupellose Grosskonzerne. Die Gegner/innen der Initiative setzen deshalb auf ein Ablenkungsmanöver. Sie behaupten, dass Schweizer KMU betroffen seien. Das ist falsch. Kaum ein KMU besitzt Tochtergesellschaften oder kontrolliert Unterneh- men im Ausland. Deshalb sieht die Initiative vor, dass KMU ausgenommen werden, wenn sie nicht in Hochrisiko-Bereichen wie Diamanten- oder Goldhandel tätig sind. Die Initiative richtet sich gegen die Verantwortungslosigkeit von internatio- nalen Grosskonzernen wie Glencore oder Syngenta. Für die allermeisten Schweizer Unternehmen ist die Einhaltung von Menschenrechten eine Selbstverständlichkeit. Rücksichtslosigkeit darf kein Wettbewerbsvorteil sein. Deshalb unterstützen zahlreiche Unternehmer/innen die Initiative. Neben 130 Menschenrechts-, Umwelt- und Entwicklungsorga- nisationen engagieren sich zudem Hunderte Politiker/innen aus allen Parteien (SVP, FDP, CVP, BDP, GLP, EVP, SP, Grüne) gemeinsam für ein JA. Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja konzern-initiative.ch buergerliches-komitee.ch Der Text auf dieser Doppelseite stammt vom Initiativkomitee. Es ist für den Inhalt und die Wortwahl verantwortlich. 16 Erste Vorlage: verantwortungsvolle Unternehmen Argumente Bundesrat und Parlament International tätige Schweizer Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung im In- und Ausland. Dabei haben sie die Menschenrechte und Umweltschutzvorschriften zu respektieren. Anders als die Initiative wollen Bundesrat und Parlament dies mit einem international koordinierten Vorgehen sicherstellen. Ein Alleingang wäre schädlich, kontraproduktiv und nicht zielführend. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative insbesondere aus folgenden Gründen ab: Schädlich für die Wirtschaft Kontraproduktive Auswirkungen Kein Land kennt derart weitgehende Haftungsregeln für seine Unternehmen, wie sie die Initiative verlangt. Die Initiati- ve setzt alle Schweizer Unternehmen einem Generalverdacht und einem erhöhten Klagerisiko aus und schwächt damit den Wirtschaftsstandort Schweiz. Unternehmen können die neue Regulierung zudem umgehen, indem sie die Schweiz verlassen. Damit gefährdet die Initiative Arbeitsplätze und Wohlstand in der Schweiz. Anders der indirekte Gegenvorschlag: Auch er führt neue Transparenz- und Sorgfaltsprüfungspflichten ein, orientiert sich aber an internationalen Standards. Schweizer Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung in Schwellen- und Entwick- lungsländern. Sie investieren in die Infrastruktur und schaffen Arbeitsplätze. Die grosse Mehrheit der Unternehmen verhält sich dabei verantwortungsvoll gegenüber Mensch und Um- welt. Trotzdem sind sie in einer vernetzten Welt zunehmend Reputationsrisiken ausgesetzt. Mit der Initiative kämen noch neue Haftungsrisiken dazu. Reduzieren die Unternehmen in der Folge ihre Geschäfts- und Investitionstätigkeit, so entzieht dies den betroffenen Ländern wichtige Ressourcen, ohne dass die dortige Menschenrechts- und Umweltsituation verbessert wird. 17 Ausländische Fälle vor Schweizer Gerichten Vorzüge des indirekten Gegenvorschlags Empfehlung von Bundesrat und Parlament Künftig müssten Schweizer Unternehmen auch für Fehl- verhalten von anderen Unternehmen haften. Schweizer Richterinnen und Richter müssten folglich auch komplexe Schadensfälle beurteilen, die ein ausländisches Unternehmen im Ausland verursacht hat. Und sie müssten dabei nach Schweizer Recht richten. Dies würde nicht nur unser Rechts- system überfordern. Die Schweiz würde auch mit anerkannten internationalen Rechtsgrundsätzen brechen, wenn sie solche Schadensfälle explizit unter Schweizer Recht stellt. Wie die Initiative will auch der Gegenvorschlag Mensch und Umwelt noch besser schützen. Allerdings verzichtet er auf die schädlichen Elemente der Initiative und auf einen Allein- gang der Schweiz. Er setzt auf die bestehenden Haftungsregeln, wonach jedes Unternehmen für eigene Schäden selber und grundsätzlich nach dem Recht vor Ort haftet, sowie auf Trans- parenz und neue Sorgfaltsprüfungspflichten. Für Unternehmen, die die neuen Vorschriften missachten, sieht der Gegenvor- schlag zudem eine Strafbestimmung vor. Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parla- ment, die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unterneh- men – zum Schutz von Mensch und Umwelt» abzulehnen. Nein admin.ch/verantwortungsvolle-unternehmen 18 Erste Vorlage: verantwortungsvolle Unternehmen § Abstimmungstext Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» vom 19. Juni 2020 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 10. Oktober 20162 eingereichten Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. September 20173, beschliesst: Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 10. Oktober 2016 «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 101a Verantwortung von Unternehmen 1 Der Bund trifft Massnahmen zur Stärkung der Respektierung der Menschenrechte und der Umwelt durch die Wirtschaft. 2 Das Gesetz regelt die Pflichten der Unternehmen mit satzungsmässigem Sitz, Hauptverwaltung oder Hauptniederlassung in der Schweiz nach folgenden Grund- sätzen: a. Die Unternehmen haben auch im Ausland die international anerkannten Menschenrechte sowie die internationalen Umweltstandards zu respektieren; sie haben dafür zu sorgen, dass die international anerkannten Menschenrech- te und die internationalen Umweltstandards auch von den durch sie kontrol- lierten Unternehmen respektiert werden; ob ein Unternehmen ein anderes kontrolliert, bestimmt sich nach den tatsächlichen Verhältnissen; eine Kon- trolle kann faktisch auch durch wirtschaftliche Machtausübung erfolgen. b. Die Unternehmen sind zu einer angemessenen Sorgfaltsprüfung verpflichtet; sie sind namentlich verpflichtet, die tatsächlichen und potenziellen Auswir- kungen auf die international anerkannten Menschenrechte und die Umwelt 1 SR 101 2 BBl 2016 8107 3 BBl 2017 6335 19 § zu ermitteln, geeignete Massnahmen zur Verhütung von Verletzungen inter- national anerkannter Menschenrechte und internationaler Umweltstandards zu ergreifen, bestehende Verletzungen zu beenden und Rechenschaft über ergriffene Massnahmen abzulegen; diese Pflichten gelten in Bezug auf kon- trollierte Unternehmen sowie auf sämtliche Geschäftsbeziehungen; der Um- fang dieser Sorgfaltsprüfungen ist abhängig von den Risiken in den Berei- chen Menschenrechte und Umwelt; bei der Regelung der Sorgfaltsprüfungs- pflicht nimmt der Gesetzgeber Rücksicht auf die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen, die geringe derartige Risiken aufweisen. c. Die Unternehmen haften auch für den Schaden, den durch sie kontrollierte Unternehmen aufgrund der Verletzung von international anerkannten Men- schenrechten oder internationalen Umweltstandards in Ausübung ihrer ge- schäftlichen Verrichtung verursacht haben; sie haften dann nicht nach dieser Bestimmung, wenn sie beweisen, dass sie alle gebotene Sorgfalt gemäss Buchstabe b angewendet haben, um den Schaden zu verhüten, oder dass der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt eingetreten wäre. d. Die gestützt auf die Grundsätze nach den Buchstaben a–c erlassenen Bestim- mungen gelten unabhängig vom durch das internationale Privatrecht be- zeichneten Recht. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Bundesrat und Parlament empfehlen, am 29. November 2020 wie folgt zu stimmen: nein Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt»