Erste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» In Kürze Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» Ausgangslage Die Vorlage Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp geworden. Bis 2016 sind auch die Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgüns tige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören – in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützi gen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten. Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser soge nannte «Fonds de Roulement», aus dem Darlehen gewährt werden, wird aber nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird. Vorlage im Detail Argumente Abstimmungstext 8 12 16 55 Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» annehmen? Empfehlung von Bundesrat und Parlament Nein Für Bundesrat und Parlament ist klar: Es gibt ausreichend Mietwohnungen zu tragbaren Preisen. Schon heute garantiert die Bundesverfassung die Förderung des gemein nützigen Wohnungsbaus – ohne starre Quote. Die bisherige Wohnraum förderung hat sich bewährt. Die Umsetzung der Initiative würde unverhältnismässig viel kosten. admin.ch/bezahlbarewohnungen Empfehlung des Initiativkomitees Ja Laut dem Initiativkomitee gibt es in der Schweiz zu wenig bezahlbare Wohnungen. Grund für steigende Mieten sei, dass die Immobilieneigentümerinnen und eigentümer immer höhe re Renditen anstrebten. Die Initiative fordert mehr Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger, da diese nicht gewinnorientiert arbeiten. bezahlbarewohnungen.ch mieterverband.ch 56 Ja 140 Nein 0 Enthaltungen 13 Ja 30 Nein 1 Enthaltung Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im StaErste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» In Kürze Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» Ausgangslage Die Vorlage Vor allem in städtischen Gebieten ist das Angebot an Wohnraum bis 2015 knapp geworden. Bis 2016 sind auch die Mieten gestiegen. Verknappung und Verteuerung waren eine Folge der guten Wirtschaftslage und des starken Bevölkerungswachstums. Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgüns tige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen gemeinnützigen Bauträgern gehören – in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützi gen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten. Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser soge nannte «Fonds de Roulement», aus dem Darlehen gewährt werden, wird aber nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird. Vorlage im Detail Argumente Abstimmungstext 8 12 16 55 Abstimmungsfrage Wollen Sie die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» annehmen? Empfehlung von Bundesrat und Parlament Nein Für Bundesrat und Parlament ist klar: Es gibt ausreichend Mietwohnungen zu tragbaren Preisen. Schon heute garantiert die Bundesverfassung die Förderung des gemein nützigen Wohnungsbaus – ohne starre Quote. Die bisherige Wohnraum förderung hat sich bewährt. Die Umsetzung der Initiative würde unverhältnismässig viel kosten. admin.ch/bezahlbarewohnungen Empfehlung des Initiativkomitees Ja Laut dem Initiativkomitee gibt es in der Schweiz zu wenig bezahlbare Wohnungen. Grund für steigende Mieten sei, dass die Immobilieneigentümerinnen und eigentümer immer höhe re Renditen anstrebten. Die Initiative fordert mehr Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Wohnbauträger, da diese nicht gewinnorientiert arbeiten. bezahlbarewohnungen.ch mieterverband.ch 56 Ja 140 Nein 0 Enthaltungen 13 Ja 30 Nein 1 Enthaltung Abstimmung im Nationalrat Abstimmung im Ständerat 6 Erste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» Im Detail Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» Argumente Initiativkomitee Argumente Bundesrat Abstimmungstext 12 14 16 9 Ausgangslage Die Initiative wurde 2016 eingereicht, als sich das An gebot an Mietwohnungen in einigen Regionen der Schweiz verknappt hatte und die Mieten zum Teil stark angestiegen waren. Gründe für diese Entwicklung waren die gute Wirt schaftslage und das starke Bevölkerungswachstum. Gesamt schweizerisch wurden nicht genügend neue Wohnungen gebaut, um den Bedarf zu decken. Der Anteil der leeren Wohnungen nahm zwischen 2007 und 2012 ab. Erst danach wurden jährlich so viele Wohnungen erstellt, dass die Leer wohnungsziffer wieder anstieg.1 Angebot an Mietwohnungen seit 2016 Der Markt für Mietwohnungen war 2016 insgesamt wieder ausgeglichen: Angebot und Nachfrage hielten sich mehr oder weniger die Waage. Seither gibt es im Durchschnitt ein leichtes Überangebot. Der Anteil leerer Wohnungen erhöhte sich kontinuierlich. Entwicklung der Mietpreise Zwischen 2008 und 2016 sind die durchschnittlichen Mieten angestiegen 2, obwohl der für die Anpassung der Mieten massgebende Referenzzinssatz stark gesunken ist 3. Seit 2016 sind die durchschnittlichen Preise für neu oder wieder vermietete Wohnungen rückläufig – auch für Woh nungen im unteren Preissegment ist der Markt wieder nahezu ausgeglichen. 1 2 3 bfs.admin.ch > Statistiken finden > Der Anteil Leerwohnungen wird durch das Bundesamt für Statistik BFS erhoben und mit der sogenannten «Leerwohnungsziffer» ausgewiesen. Zwischen 2007 und 2012 nahm der Anteil Leerwoh nungen von 1,07 % auf 0,95 % ab. Am 1. Juni 2019 betrug die Leerwohnungsziffer 1,66 % ( Bau und Wohnungswesen > Wohnungen > Leerwohnungen). Das Bundesamt für Wohnungswesen BWO stellt die wichtigsten Indikatoren des Wohnungsmarktes zusammen, unter anderen auch die Preisentwicklung von Mietwohnungen ( Wohnungsmarkt > Marktwirtschaftliche Wohnungsversorgung > Wohnungsmarkt auf einen Blick > Mengen und Preisindikatoren > Preisentwicklung: Mietwohnungen). Der für Mietzinsanpassungen geltende Referenzzinssatz sank zwischen 2008 und 2016 von 3,50 % auf 1,75 %. Der Referenzzins satz berechnet sich auf der Grundlage des durchschnittlichen Zinssatzes für Hypothekardarlehen in der Schweiz. Bei einer Veränderung des Referenzzinssatzes kann ein Mieter gegenüber dem Vermieter einen Anspruch auf Anpassung des Mietzinses geltend machen ( referenzzinssatz.admin.ch). bwo.admin.ch > 10 Erste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» Regional unterschiedliche Situation Forderungen der Initiative Mindestanteil Die Situation ist regional jedoch sehr unterschiedlich. In einigen Städten, Agglomerationen und Tourismusgebieten waren die Preiserhöhungen deutlich stärker als in den länd lichen Regionen. Vor allem im städtischen Raum kann es nach wie vor schwierig sein, eine Wohnung zu finden, die den finanziellen Möglichkeiten entspricht. Die Volksinitiative hat zum Ziel, dass mehr preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung stehen. Eine zentrale Rolle sollen dabei gemeinnützige Wohnbauträger spielen – in der Regel sind das Wohnbaugenossenschaften. Die Initiative verlangt, dass gemeinnützige Wohnbauträger einen stetig höheren Marktanteil erreichen. Deswegen soll der Bund in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür sorgen, dass gemeinnützige Wohnbauträger gesamtschweizerisch min destens 10 Prozent der neuen Wohnungen erstellen. Vorkaufsrecht Zur Erhöhung des Anteils gemeinnütziger Wohnbauträger Erhalt preisgünstiger Mietwohnungen sollen auch Vorkaufsrechte der Kantone und Gemeinden beitragen. Die Initiative verlangt, dass diese für geeignete Grundstücke ein Vorkaufsrecht einführen können, um den gemeinnützigen Wohnungsbau zu fördern. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe sollen Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten. Die Initiative verfolgt auch das Ziel, preisgünstige Miet wohnungen zu erhalten. Von der öffentlichen Hand unter stützte Sanierungen sollen nicht zum Verlust von günstigen Mietwohnungen führen. Subventionen des Bundes und der Kantone für energetische Erneuerungen sollen deshalb nur noch gewährt werden, wenn keine luxuriösen Sanierungen erfolgen und die Mieterinnen und Mieter in der Wohnung bleiben können. 11 Kosten der Initiative Bisherige Förderung durch den Bund Aufstockung des Fonds In der Botschaft des Bundesrates wurden die Kosten für die Erreichung des 10ProzentAnteils geschätzt. Wenn dieser mit den bestehenden Förderinstrumenten erreicht werden sollte, müssten fünfmal mehr Darlehen als im Schnitt der letzten Jahre vergeben werden. Gemäss der Schätzung würde das etwa 120 Millionen Franken pro Jahr kosten.4 Gestützt auf die Verfassung fördert der Bund bereits heute den gemeinnützigen Wohnungsbau. Dabei stehen zwei Förderinstrumente im Vordergrund: Erstens verbürgt der Bund die Anleihen der Emissionszentrale für gemeinnützige Wohn bauträger. Dies ermöglicht eine vorteilhafte Finanzierung von Wohnraum und damit günstige Mieten.5 Zweitens betreibt der Bund einen Fonds, aus dem gemeinnützigen Wohnbauträgern verzinsliche und rückzahlbare Darlehen gewährt werden. Seit 2003 wurden mit diesem sogenannten «Fonds de Roulement» der Bau und die Erneuerung von jährlich rund 1500 preis günstigen Mietwohnungen unterstützt.6 Auf Vorschlag des Bundesrates hat das Parlament beschlossen, den «Fonds de Roulement» für 10 Jahre um 250 Millionen Franken aufzustocken.7 Der Kredit soll dazu beitragen, dass der gemeinnützige Wohnungsbau seinen gesamtschweizerischen Marktanteil von rund 4 Prozent halten kann. Der Fonds wird nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird. 4 5 6 7 admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt). Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmen kredit zur Aufstockung des «Fonds de Roulement» zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus; BBl 2018 2213, hier 2225 ( Die Emissionszentrale für gemeinnützige Wohnbauträger ist eine von den Dachverbänden des gemeinnützigen Wohnungsbaus getragene Genossenschaft. Sie nimmt direkt auf dem Kapitalmarkt Mittel auf für Darlehen an ihre Mitglieder. Die Amortisationen fliessen in den Fonds zurück und dienen der Finanzierung neuer Darlehen. Dieser Kreislauf bildet den Grund für die Bezeichnung «Fonds de Roulement» («Umlauffonds»). Botschaft vom 21. März 2018 zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und zu einem Bundesbeschluss über einen Rahmen kredit zur Aufstockung des «Fonds de Roulement» zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus; BBl 2018 2213, hier 2234 ( admin.ch > Bundesrecht > Bundesblatt). 12 Erste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» Argumente Initiativkomitee In der Schweiz gibt es zu wenig bezahlbare Wohnungen. Trotz tiefster Zinsen steigen die Mietpreise, weil die Immo bilienbesitzer immer höhere Renditen anstreben. Anders bei gemeinnützigen Bauträgern: Sie arbeiten nicht gewinn orientiert und bieten deutlich tiefere Mietzinse. Die Initiative fordert mehr gemeinnützige Wohnungen. Eine breite Allianz von Mieter, Wohnbaugenossenschafts und Hauseigentümer verbänden sowie Alters und Jugendorganisationen und Gewerkschaften unterstützt das Anliegen. Für mehr bezahlbare Wohnungen Spekulation eindämmen Für günstigere Mieten Für das Gemeinwohl Die Initiative schafft mehr bezahlbare Wohnungen, auf die insbesondere Familien und der Mittelstand angewiesen sind. Denn die Miete ist mit Abstand der grösste Ausgaben posten im Haushaltbudget. Die Mieten sind in den letzten Jahren unaufhörlich gestiegen – trotz tiefer Zinsen. Vielerorts ist der Wohnungs markt nach wie vor sehr angespannt. Die Mieterinnen und Mieter bezahlen viel zu hohe Mieten. Wären die Mieten den gesunkenen Zinsen angepasst worden, müssten sie heute 40 Prozent tiefer sein. Im gemeinnützigen Wohnungsbau sind überteuerte Mieten und willkürliche Zinserhöhungen nicht möglich. Damit wird Wohnraum dauerhaft der Spekulation entzogen. Gemeinnützige Bauträger verlangen für ihre Wohnungen nur so viel, wie sie tatsächlich kosten. Die Mieten sind deshalb deutlich tiefer als in gewinnorientierten Mietverhältnissen. Die Differenz beträgt zwischen zwei und drei Monatsmieten pro Jahr. Der gemeinnützige Wohnungsbau nützt nicht nur seinen Mieterinnen und Mietern, sondern der ganzen Gesellschaft: Er hat eine preisdämpfende Wirkung auf den Wohnungsmarkt, bietet eine hohe Wohnsicherheit, sorgt für soziale Durch mischung und Entlastung der Sozialwerke. Genossenschaftliche Siedlungen sind nachhaltig und bieten oft Dienstleistungen und Infrastrukturen für ganze Quartiere. 13 Wirksame Umsetzung Wohnen ist ein Grundrecht Die Initiative verlangt, dass mehr Areale für gemein nützige Wohnungen zur Verfügung stehen. Dafür braucht es vor allem raumplanerische Massnahmen, die sehr wirksam sind. Wohnen gehört zu den Grundbedürfnissen. Deshalb muss die Politik dafür sorgen, dass alle Menschen eine angemessene und bezahlbare Wohnung finden können. Das steht bereits heute in der Bundesverfassung. Die Initiative setzt diesen Auftrag endlich um. Für faire energeti sche Sanierungen Energetische Sanierungen sind wichtig für den Klima schutz. Fördergelder helfen mit, sie finanziell tragbar zu machen. Doch leider erhalten Immobilienfirmen auch dann Subventionen, wenn sie die Liegenschaft leerkündigen oder luxuriös umbauen. Dem schiebt die Initiative einen Riegel. Empfehlung des Initiativkomitees Darum empfiehlt das Initiativkomitee: Ja bezahlbarewohnungen.ch mieterverband.ch 14 Erste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» Argumente Bundesrat Die Initiative setzt zu starre Vorgaben und geht zu weit. Der Wohnungsbau soll sich am Bedarf und nicht an einer Quote orientieren. Die Umsetzung wäre mit hohen Kosten und grossem Verwaltungsaufwand verbunden. Die bisherige Förderung hat sich bewährt, weil mit ihr bedarfsgerecht gemeinnützige Wohnbauprojekte unterstützt werden. Der Bundesrat lehnt die Vorlage insbesondere aus den folgenden Gründen ab: Die Forderung, wonach künftig 10 Prozent der neu erstellten Wohnungen im Eigentum gemeinnütziger Bauträger sein sollen, ist übertrieben. Es gibt insgesamt ausreichend guten und finanziell tragbaren Wohnraum. So ist die Wohn fläche, die jeder Person durchschnittlich zur Verfügung steht, grösser geworden, während die durchschnittliche Belastung durch die Miete seit vielen Jahren bei rund einem Fünftel des Haushaltseinkommens liegt. Ausreichend Wohnraum Hohe Kosten Müsste der Anteil von 10 Prozent mit den bestehenden Förderinstrumenten erreicht werden, wären fünfmal mehr Darlehen nötig als heute. Jährlich müsste der Bund schätzungs weise 120 Millionen Franken zur Verfügung stellen. Zudem würde grosser Verwaltungsaufwand entstehen. Keine Bevorteilung Die Bevorteilung gemeinnütziger Bauträger widerspricht Vorkaufsrecht benachteiligt Private dem marktwirtschaftlichen Verständnis von Wettbewerb. Könnten Wohnbaugenossenschaften den geforderten Neu bauanteil nicht erbringen, müsste die öffentliche Hand einspringen. Die verlangten Vorkaufsrechte benachteiligen die Privaten und sind nicht zielführend. Die Kantone dürfen bereits heute unter gewissen Bedingungen Vorkaufsrechte einführen. Auch können Kantone und Gemeinden Grund stücke des Bundes zum Marktpreis erwerben. Geeignete Grundstücke bundesnaher Betriebe wie zum Beispiel der SBB werden eher selten verkauft. 15 Energiestrategie wird unterlaufen Bewährte Förderung Die Subventionierung von energetischen Sanierungen leistet einen Beitrag zur Energiestrategie 2050. Einschränkun gen würden diese Strategie unterlaufen. Zudem profitieren die Mieterinnen und Mieter, weil nach der Sanierung Nebenkosten eingespart werden können. Und da die Subventionierung bei bestehenden Mietverhältnissen berücksichtigt werden muss, dürfen die Mieten nicht beliebig erhöht werden. Tatsächlich ist es in einzelnen Regionen schwierig, passenden Wohnraum zu finden. Deshalb soll der bestehende Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus auf gestockt werden. Dieser hat sich bewährt. Die vom Parlament beschlossene Aufstockung ist zielführender als die Initiative, die mit der starren Vorgabe von 10 Prozent über das Ziel hinausschiesst. Empfehlung von Bundesrat und Parlament Aus all diesen Gründen empfehlen Bundesrat und Parlament, die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» abzulehnen. Nein admin.ch/bezahlbarewohnungen 16 § Erste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» Abstimmungstext Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» vom 22. März 2019 vom 22. März 2019 vom 22. März 2019 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 18. Oktober 20162 eingereichten Volksinitiative nach Prüfung der am 18. Oktober 20162 eingereichten Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen», «Mehr bezahlbare Wohnungen», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20183, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20183, beschliesst: beschliesst: Art. 1 Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» ist gül- 1 Die Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» ist gül - tig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. tig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 108 Abs. 1 und 5–8 Art. 108 Abs. 1 und 5–8 1 Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgüns- 1 Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgüns - tigen Mietwohnungen. Er fördert den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, tigen Mietwohnungen. Er fördert den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisa- das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisa - tionen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. tionen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 5 Er stellt sicher, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanie- 5 Er stellt sicher, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanie - rungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen. rungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen. 6 Er strebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine stetige Erhöhung des Anteils 6 Er strebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine stetige Erhöhung des Anteils der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Gesamtwohnungsbestand an. Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür, Gesamtwohnungsbestand an. Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür, dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum dieser Träger sind. Eigentum dieser Träger sind. 7 Er ermächtigt die Kantone und die Gemeinden, zur Förderung des gemeinnützigen 7 Er ermächtigt die Kantone und die Gemeinden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Zudem räumt er ihnen beim Verkauf von Grundstücken, die in seinem Eigentum Zudem räumt er ihnen beim Verkauf von GrundstuErste Vorlage: «Mehr bezahlbare Wohnungen» Abstimmungstext Abstimmungstext Abstimmungstext Bundesbeschluss Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» vom 22. März 2019 vom 22. März 2019 vom 22. März 2019 Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, gestützt auf Artikel 139 Absatz 5 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 18. Oktober 20162 eingereichten Volksinitiative nach Prüfung der am 18. Oktober 20162 eingereichten Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen», «Mehr bezahlbare Wohnungen», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20183, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. März 20183, beschliesst: beschliesst: Art. 1 Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» ist gül- 1 Die Volksinitiative vom 18. Oktober 2016 «Mehr bezahlbare Wohnungen» ist gül - tig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. tig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet: 2 Sie lautet: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 108 Abs. 1 und 5–8 Art. 108 Abs. 1 und 5–8 1 Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgüns- 1 Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen das Angebot an preisgüns - tigen Mietwohnungen. Er fördert den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, tigen Mietwohnungen. Er fördert den Erwerb von Wohnungs- und Hauseigentum, das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisa- das dem Eigenbedarf Privater dient, sowie die Tätigkeit von Trägern und Organisa - tionen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. tionen des gemeinnützigen Wohnungsbaus. 5 Er stellt sicher, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanie- 5 Er stellt sicher, dass Programme der öffentlichen Hand zur Förderung von Sanie - rungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen. rungen nicht zum Verlust von preisgünstigen Mietwohnungen führen. 6 Er strebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine stetige Erhöhung des Anteils 6 Er strebt in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine stetige Erhöhung des Anteils der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am der Wohnungen im Eigentum von Trägern des gemeinnützigen Wohnungsbaus am Gesamtwohnungsbestand an. Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür, Gesamtwohnungsbestand an. Er sorgt in Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür, dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im dass gesamtschweizerisch mindestens 10 Prozent der neu gebauten Wohnungen im Eigentum dieser Träger sind. Eigentum dieser Träger sind. 7 Er ermächtigt die Kantone und die Gemeinden, zur Förderung des gemeinnützigen 7 Er ermächtigt die Kantone und die Gemeinden, zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Wohnungsbaus für sich ein Vorkaufsrecht für geeignete Grundstücke einzuführen. Zudem räumt er ihnen beim Verkauf von Grundstücken, die in seinem Eigentum Zudem räumt er ihnen beim Verkauf von Grundstücken, die in seinem Eigentum oder jenem bundesnaher Betriebe sind, ein Vorkaufsrecht ein. oder jenem bundesnaher Betriebe sind, ein Vorkaufsrecht ein. 8 Das Gesetz legt die Massnahmen fest, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels 8 Das Gesetz legt die Massnahmen fest, die zur Erreichung der Ziele dieses Artikels erforderlich sind. erforderlich sind. SR 101 SR 101 BBl 2016 8357 BBl 2016 8357 2018 BBl 2213 BBl 2018 2213 1 1 2 2 3 3 2 2 17 Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». BB Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». BB Art. 197 Ziff. 124 12. Übergangsbestimmung zu Art. 108 Abs. 1 und 5–8 Art. 197 Ziff. 124 (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) 12. Übergangsbestimmung zu Art. 108 Abs. 1 und 5–8 Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 108 Absätze 1 und 5–8 zwei Jahre nach (Wohnbau- und Wohneigentumsförderung) dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der Ist die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 108 Absätze 1 und 5–8 zwei Jahre nach Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten, so erlässt der auf dem Verordnungsweg. Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen. 4 4 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt. 3 3 § 18